Der Höchstanspruch für die Kurzzeitpflege liegt grundsätzlich bei 1774 Euro für bis zu acht Wochen (56 kalendertage) im Kalenderjahr. Die KNAPPSCHAFT übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen – einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 4 ist in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung.
Im Zeitraum: 8. Juli bis 29. Juli. Das sind 22 Kalendertage.
Die pflegebedingten Aufwendungen betragen 70 Euro pro Tag.
Unterkunft und Verpflegung kosten 20 Euro täglich.
Die pflegebedingten Aufwendungen übernehmen wir vollständig - der Erstattungsbetrag liegt bei 1.540 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 440 Euro zahlen Sie selbst.
pflegebedingte Aufwendungen (22 Tage): 1.540 Euro
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (22 Tage): 440 Euro
Gesamtbetrag (22 Tage): 1.980 Euro
Alternativ können Sie einen Antrag auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro stellen. Dann übernehmen wir die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen dieses Betrags.