KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein älterer Mann mit einer Pflegerin in einem Pflegeheim in der Kurzzeitpflege der Krankenkasse.

Die Kurzzeitpflege der Pflegekasse.
Damit Sie versorgt sind

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht, können pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch nehmen.

Sie können diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn Sie (noch) keinen anerkannten Pflegegrad haben. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation, bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung. Wichtig für Sie: Hier benötigen wir eine ärztliche Bestätigung.

Sie möchten die Kurzzeitpflege der Pflegekasse direkt beantragen? Dann finden Sie die entsprechenden Anträge direkt hier. Wichtig vorab: Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro. Wenn Sie Anspruch haben, können Sie diesen flexibel für beide Leistungen einsetzen. Auf unserer Seite finden Sie genauere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Die wichtigsten Infos zur Kurzzeitpflege der Pflegekasse.
Auf einen Blick

  • Sie ist beispielsweise bei kurzfristiger Verschlimmerung des Gesundheitszustandes, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder Reha-Maßnahme möglich.
  • Für Leistungen dieser und der Verhinderungspflege können anspruchsberechtigte Personen flexibel den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro nutzen.
  • Der Höchstanspruch liegt bei 3.539 Euro für eine Dauer von bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
  • Sie ist auch für Menschen mit Behinderung verfügbar, gegebenenfalls in speziellen Einrichtungen.
  • Während dieser wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt, jedoch in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Betrags.
  • Wenn Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegeleistungen (Gemeinsamer Jahresbetrag) verbraucht sind, unterstützt die Pflegekasse weiterhin mit einer Kostenübernahme in der Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Pflegegeld.
Informationen und Merkmale zur Kurzzeitpflege der Krankenkasse im Überblick.

Ihre Fragen rund um das Thema.
Unsere Antworten

Wann kann ich Kurzzeitpflege der Pflegekasse in Anspruch nehmen?

  • Im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme.
  • Bei kurzfristiger Verschlimmerung des Gesundheitszustandes.
  • Bei vorübergehendem Ausfall oder Verhinderung der Pflegeperson.
  • In sonstigen Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist (zum Beispiel Umbau des Badezimmers).

Voraussetzung ist, dass Sie in eine zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen.
Was auch geht: Kurzzeitpflege in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, wenn während der Maßnahme die gleichzeitige Unterbringung der Pflegeperson in der Einrichtung erforderlich ist.

Was passiert mit meinem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?

Während Ihrer Inanspruchnahme dieser zahlen wir das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter. Das Pflegegeld in diesem Zeitraum beträgt die Hälfte der Höhe des Pflegegeldes, das Sie vor Beginn der Kurzzeitpflege erhalten haben.

Kostenübernahme in Bezug auf die Kurzzeitpflege: Wie hoch ist der Anteil der Pflegekasse? Wie hoch ist mein Anspruch? Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Der Höchstanspruch für die Kurzzeitpflege liegt grundsätzlich bei 3.539 Euro für bis zu acht Wochen (56 Kalendertage) im Kalenderjahr. Die KNAPPSCHAFT übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen – einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Damit die Berechnung wie lange Sie von der Pflegekasse bezahlte Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können etwas deutlicher wird, haben wir hier ein konkretes Beispiel für Sie:
Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 4 ist in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung.
Im Zeitraum: 8. Juli bis 29. Juli. Das sind 22 Kalendertage.
Die pflegebedingten Aufwendungen betragen 70 Euro pro Tag.
Unterkunft und Verpflegung kosten 20 Euro täglich.
Die pflegebedingten Aufwendungen übernehmen wir vollständig - der Erstattungsbetrag liegt bei 1.540 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 440 Euro zahlen Sie selbst – diese werden nicht von uns übernommen.

  • pflegebedingte Aufwendungen (22 Tage): 1.540 Euro
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (22 Tage): 440 Euro
  • Gesamtbetrag (22 Tage): 1.980 Euro

Alternativ können Sie hierfür Ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen. Dann übernehmen wir die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen dieses Betrags.

Darüber hinaus kann eine Erstattung in Höhe des Betrages erfolgen, der bei einer vollstationären Pflege erstattet wird. Wichtig hierbei: Die Kurzzeitpflegeeinrichtung muss ebenfalls eine Zulassung zur vollstationären Pflege haben.

Als letzte Alternative kann durch uns eine Erstattung in Höhe des Ihnen zustehenden Pflegegeldes erfolgen.

Was passiert, wenn der Gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufgebraucht ist?

In diesem Fall unterstützen wir Sie natürlich weiterhin: Wenn Ihre Kurzzeitpflegeeinrichtung auch eine Zulassung als vollstationäre Pflegeeinrichtung hat, übernehmen wir die Kosten Ihres weiteren Aufenthalts über die vollstationäre Pflege. Ansonsten erhalten Sie von uns während des Weiteren Aufenthalts dort Pflegegeld.

Darf eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mir Ausbildungskosten in Rechnung stellen?

Ja. Diese können Kosten (Ausbildungsumlage) für Auszubildende geltend machen. Die Kosten können bereits in den Preisen der Kurzzeitpflegeeinrichtungen enthalten sein oder werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

Gibt es Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung?

Ja, gibt es. Sofern die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint, kann sie in Einzelfällen auch in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen oder in anderen geeigneten Einrichtungen erbracht werden.

Kann ich mir den Betrag, den ich von der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege bekommen, auszahlen lassen?

Eine Auszahlung des Betrags ohne die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist nicht möglich: Sie wird als Erstattungsleistung angeboten.
In der Regel werden die anfallenden Kosten von uns an die Einrichtung überwiesen. Sie sind bei der KNAPPSCHAFT versichert und haben die Rechnung bereits beglichen? Dann können Sie diese ganz einfach zur Erstattung bei uns einreichen.

Weitere Informationen für Sie.
Gibts hier

Sie möchten mehr rund um die Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege erfahren? Informieren Sie sich gerne auf unseren Seiten dazu: Leistungen bei häuslicher Pflege