Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte zahlt Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Ihre Arbeitgeberin.
Gut zu wissen: Ihre familienversicherten Angehörigen sind bei der KNAPPSCHAFT kostenfrei mitversichert. Was Sie noch zahlen? Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die teilen Sie sich ebenfalls mit Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin.