KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Einer älteren Person wird nach der Corona-Impfung ein Pflaster auf den Arm geklebt.

Corona-Impfung und Krankenversicherung.
Alles, was wichtig ist

Häufig gestellte Fragen.
Wir geben Antworten

Übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Corona-Impfung?

Seit dem 8. April 2023 tragen die Krankenkassen die Kosten, nicht mehr der Bund. Wie bei allen anderen Impfungen hängt die Übernahme der Kosten vom Alter, von Vorerkrankungen oder bestimmten beruflichen Risiken ab. Darüber hinaus zahlen wir die Kosten, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Impfung für medizinisch notwendig hält.

Wer hat einen Anspruch auf die Corona-Impfung?

Der Anspruch auf eine Corona-Impfung hängt vom Alter, Vorerkrankungen oder bestimmten beruflichen Risiken ab. Der Anspruch für die einzelnen Personengruppen ist sehr detailliert in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Impfempfehlungen für die Corona-Impfung aktualisiert. Den Originaltext finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

Gesunden Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren (inklusive Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um die Basisimmunität aufzubauen. Für einen guten und andauernden Schutz ist wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hat (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird keine Corona-Impfung mehr empfohlen, da schwere Krankheitsverläufe in dieser Gruppe nur selten sind.

Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sollten zusätzlich zur Grundimmunisierung ihren Impfschutz jährlich auffrischen.

Dazu gehören

  • Personen ab 60 Jahren
  • Bewohner und Bewohnerinnen in Einrichtungen der Pfleg
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen
  • Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung

Bei Personen mit einer relevanten Immunschwäche können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein.

Berufliche Indikation für Impfungen gegen COVID-19 

Personen, die beruflich besonderen Risiken ausgesetzt sind

Medizinische Indikation

Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für die Corona-Impfung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Impfung für medizinisch notwendig hält.

Mehr zum Thema finden Sie hier.

Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin in einer ärztlichen Praxis vereinbaren. Darüber hinaus bieten viele Unternehmen Impfungen durch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen an.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich in Apotheken impfen zu lassen, die diesen Service anbieten.

Wie komme ich an einen Termin für die Corona-Impfung?

Die Terminvergabe regeln die Arztpraxen, Betriebsärztinnen und -ärzte und Apotheken selbst. Rufen Sie einfach direkt in der jeweiligen Arztpraxis oder Apotheke an und vereinbaren Sie dort einen Impftermin. Darüber hinaus können die Praxen ihre Patientinnen und Patienten auch gezielt ansprechen. Für einen Impftermin bei einem Betriebsarzt oder Betriebsärztin können Sie sich an Ihren Arbeitgebenden wenden. Fragen Sie dort nach, ob eine Impfung durch einen Betriebsarzt ider eine Betriebsärztin geplant ist.

Meine Frage ist nicht dabei. Wie komme ich an Informationen?

Wenn Sie bei uns versichert sind, können Sie uns jederzeit über unser Gesundheitstelefon erreichen. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie unter der Nummer 0800 1650 050 kostenlos zur Corona-Impfung. Weitere Informationen zur Corona-Impfung erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.