Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können einmal im Halbjahr freiwillig einen Beratungseinsatz nutzen. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Beziehen Sie allerdings Pflegegeld, brauchen wir von Ihnen regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz. Von Personen in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, von Personen in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Entweder durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.
Sie werden nach Ihren Bedürfnissen beraten. Damit bei der häuslichen Pflege alles gut läuft. Halten Sie die Besuche rechtzeitig ein, dann geht mit dem Pflegegeld nichts schief. Nehmen Sie die Beratungstermine nicht wahr, wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar entzogen. Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für die Beratung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungserbringer oder der Leistungserbringerin.
Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Die Mischung machts
In den Pflegegraden 2 bis 5 können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Das ist möglich, wenn nicht die gesamte Pflegesachleistung (d.h. die Hilfe eines Pflegedienstes) benötigt wird. Die Pflegekasse zahlt dann ein anteiliges Pflegegeld (prozentual im Verhältnis zur verbrauchten Pflegesachleistung) aus, wenn der Sachleistungshöchstbetrag nicht verbraucht ist und die Pflege zusätzlich durch eine private Pflegeperson gesichert wird. Wir zahlen das anteilige Pflegegeld nach Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes. Sie bekommen monatlich:
Pflegegrad | Ihr Pflegegeld | Ihre Pflegesachleistung |
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2 | 332 Euro | 761 Euro |
3 | 573 Euro | 1.432 Euro |
4 | 765 Euro | 1.778 Euro |
5 | 947 Euro | 2.200 Euro |
Voraussetzung | Die Pflege wird von Angehörigen, Nachbarn, Bekannten oder sonstigen privaten Pflegepersonen sichergestellt. | Die Pflege wird durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt. Dazu gehören die körperbezogene Pflege, Hilfe beim Haushalt und pflegerische Betreuung. |
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden oder sich bei einer Rehabilitationsmaßnahme erholen, reduziert sich Ihr Pflegegeld bei einer Dauer von mehr als 28 Tagen.
So klappt alles bei der Antragstellung.
Sie selbst können den Antrag stellen oder eine Person mit Ihrer Vollmacht. Genau wie ein Betreuer oder gesetzlicher Vertreter.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)
Wohngruppenzuschlag bei ambulanter Betreuung.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen bekommen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung. Plus 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Der Wohngruppenzuschlag ist zweckgebunden. Er sichert das gemeinschaftliche Wohnen in der Gruppe. Und ist für eine Person bestimmt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten ausübt. So bekommen Sie den Zuschlag:
Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF)
Sie möchten eine Wohngruppe gründen?
Dann fördern wir Sie, wenn Sie einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben. Sie bekommen zusätzlich einmalig einen Betrag von bis zu 2.500 Euro. Wenn Sie sich an der Gründung einer gemeinsamen Wohnung beteiligen und diese altersgerecht oder barrierearm umgestalten.
Antrag auf Gewährung eines Förderbetrages zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe (PDF)