KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Zwei Rentner die sich umarmen und über ihre Krankenversicherung sprechen.

Krankenversicherung für Rentner.

  • Rundum Versicherungsschutz.
    Mit der KNAPPSCHAFT ist an alles gedacht
  • Wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt.
    So individuell wie Ihr Leben

Auch als Rentnerin oder Rentner sind Sie krankenversicherungspflichtig. Als Versorgungsbezieher beziehungsweise Versorgungsbezieherin oder Rentner beziehungsweise Rentnerin zahlen Sie den gleichen allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung wie andere Versicherte. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag.

Mit Ihrem Rentenbeginn übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger einen Teil Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung. Den anderen Teil tragen Sie selbst. Hinzu kommen noch: der Zusatzbeitrag und Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung. Wie teilen sich Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf? Welchen Versicherungsschutz haben Sie als Rentner oder Rentnerin? Lesen Sie ausführlich.

Als Rentnerin und Rentner in allen Lebenslagen unterstützt.
Mit der KNAPPSCHAFT

Auch als Rentenantragsteller beziehungsweise Rentenantragstellerin oder Rentner beziehungsweise Rentnerin genießen Sie den umfassenden Schutz der KNAPPSCHAFT. In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind Sie pflichtversichert, wenn Sie

  • die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen und
  • einen Rentenanspruch haben.

Mehr dazu erfahren Sie im Verlauf der Seite. Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, prüft die KNAPPSCHAFT bei Ihrer Rentenantragstellung. Waisenrentner oder Waisenrentnerinnen, die vor der Antragstellung gesetzlich versichert waren, müssen keine Vorversicherungszeit erfüllen. Wenn Sie in der KVdR versichert sind, sind Sie ebenfalls Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung.

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Zuschüsse, Prämien oder Bonuszahlungen.
Sie fragen sich, welche Sie erhalten können?

Dann finden Sie es mit unserem Vorteilsrechner ganz einfach heraus.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen.
Wir geben Antworten

Wann erfüllen Sie die Voraussetzungen, um als Rentner bei der KNAPPSCHAFT krankenversichert zu sein?

Hier entscheidet die Rahmenfrist. Sie erfüllen die Vorversicherungszeit, wenn Sie zum Beispiel während Ihrer Zeit als Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum gesetzlich bei einem Krankenversicherer versichert waren. Entscheidend ist die sogenannte Rahmenfrist –  die Zeitspanne von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit bis zu Ihrer Rentenantragstellung

In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums müssen Sie mindestens neun Zehntel der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Dabei ist es unerheblich, ob Sie freiwillig, pflicht- oder familienversichert waren. Seit dem 1. August 2017 rechnen wir für jedes Kind des Antragstellers pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit an.

Wann ist die Krankenversicherung der Rentner nicht möglich?

Die KVdR ist trotz erfüllter Vorversicherungszeit beispielsweise nicht möglich, wenn Sie aufgrund einer Beschäftigung vorrangig versicherungspflichtig sind. Entfällt diese Vorrangversicherung, werden Sie automatisch Mitglied in der KVdR. Gleiches gilt, wenn Sie hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Sie sind Beamter? Dann ist die KVdR für Sie ausgeschlossen.

Was tun, wenn Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen?

Auch kein Problem. Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis wird fortgesetzt. Sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt und Ihre Beschäftigung endet mit dem Rentenbeginn? Dann werden Sie im Anschluss freiwillig versichert. Sie sind bei der Rentenantragstellung bereits freiwillig bei uns versichert? In diesem Fall ändert sich für Sie nichts. Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis bleibt bestehen.

Schon überzeugt?
Hier sind 5 weitere Gründe für uns

  • 120 Euro fürs fit und gesund bleiben
  • 100 Prozent Reiseschutzimpfungen inklusive

    Kostenübernahme der Impfungen für private Auslandsreisen

  • Auszeiten, Aktivtage und Kurse werden gefördert

    Mit bis zu 160 Euro für anerkannte Gesundheitskurse und -reisen

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So geht Wechseln heute.
Schnell und einfach Mitglied werden

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    Schritt 1:
    Online-Antrag ausfüllen.

    Los gehts

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    Schritt 2:
    Wir kündigen für Sie.

    Sie müssen nichts machen

  • 3

    Schritt 3:
    Arbeitgeber informieren.

    Und fertig

Den Rest regeln wir für Sie - willkommen bei der KNAPPSCHAFT

Wie setzt sich Ihr Beitrag als pflichtversicherter Rentner beziehungsweise pflichtversicherte Rentnerin ab dem 1. August 2024 zusammen?

Ihr Betrag aus der Rente zur Krankenversicherung

Als Rentner beziehungsweise Rentnerin zahlen Sie den regulären Beitragssatz von 17,3 Prozent. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz
  • 2,7 Prozent Zusatzbeitrag

Ihr Rentenversicherungsträger übernimmt von allem die Hälfte, Sie zahlen also nur 8,65 Prozent aus eigener Tasche. Ihr Rentenversicherungsträger hält die Beiträge ein und leitet diese an den Gesundheitsfonds weiter.

Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung als Rentner oder Rentnerin

Auch als Rentner oder Rentnerin zahlen Sie regulär einen Beitrag von 3,40 Prozent zur Pflegeversicherung. Es sei denn, Sie haben keine Kinder. Dann müssen Sie einen Beitragszuschlag zahlen. Den Zuschlag zahlen Sie nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie Kinder haben oder hatten. Sind Sie vor dem 1. Januar 1940 geboren, zahlen Sie ebenfalls keinen Beitragszuschlag. Auch den Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn Sie Rentner oder Rentnerin sind, hält Ihr Rentenversicherungsträger ein und leitet ihn an den Gesundheitsfonds weiter.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt seit dem 1. Juli 2023 0,60 Prozent.

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG wurde diese Ungleichbehandlung abgeschafft. Der Gesetzgeber hat entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Kinder eine Abschlagsstaffelung eingeführt. Sind mindestens zwei Kinder unter 25 Jahre vorhanden, sinkt der Beitragssatz um einen Abschlag.

Weitere Informationen für Rentner und Rentnerinnen finden Sie hier.

Ihre Auslandsrente

Sie bekommen eine Rente aus dem Ausland? Dann unterliegt diese der Beitragspflicht mit einem Beitragssatz von 8,65 Prozent (einschließlich des halben Zusatzbeitragssatzes von 1,35 Prozent). Die Beiträge aus der ausländischen Rente und alle sonstigen Beiträge zahlen Sie selbst.

Versorgungsbezüge bei der Krankenversicherung für Rentner

Sie beziehen zum Beispiel eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente)? Dann wird auch diese bei Ihrer Beitragszahlung berücksichtigt. Bei inländischen Betriebsrenten behält die Zahlstelle der Versorgungsbezüge Ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive Zusatzbeitrag) ein.

Zu den Versorgungsbezügen gehören auch einmalige Kapitalabfindungen oder Kapitalleistungen, beispielsweise Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung, einer Kapitallebensversicherung und ggf. auch Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung. Sie haben eine Kapitalleistung ausgezahlt bekommen? Aus dieser Kapitalleistung sind ebenfalls Beiträge von Ihnen zu entrichten.

Hierbei wird der Auszahlungsbetrag auf zehn Jahre verteilt und bei der Beitragsberechnung längstens für 120 Monate berücksichtigt.

Erhalten Sie einen Versorgungsbezug aus dem Ausland? Dann sind auch hieraus Beiträge zu zahlen. Anders als bei den inländischen Versorgungsbezügen müssen Sie hier die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an die KNAPPSCHAFT zahlen.

Für alle Versorgungsbezüge beträgt der Beitragssatz für versicherungspflichtige Rentner 14,6 Prozent. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag von 2,7 Prozent.

Viele Informationen rund um das Thema Versorgungsbezüge finden Sie auf der Seite Versorgungsbezüge.

Weitere Einkünfte

Sie sind selbstständig tätig und erzielen Arbeitseinkommen? Auch aus diesem Einkommen müssen Sie Beiträge entrichten. Die Beiträge werden vom allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag von 2,7 Prozent berechnet. Die daraus zu zahlenden Beiträge sind von Ihnen selbst an die KNAPPSCHAFT zu zahlen.

Lassen Sie sich Ihren Beitrag erstatten

Rentner oder Rentnerinnen, die noch einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen Beiträge aus Arbeitsentgelt, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit insgesamt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2023 bei 59.850 Euro.

Zudem zahlen Sie aus Ihrer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Sie gilt deswegen eine doppelte Beitragsbemessungsgrenze. Stellen Sie einen Antrag, damit wir für Sie prüfen können, ob Ihnen das Geld erstattet werden kann, das Sie zu viel gezahlt haben. Dieses Geld zahlen wir Ihnen zurück, wenn Sie im Vorjahr schon Mitglied der KNAPPSCHAFT waren.

Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder, wenn diese Beiträge insgesamt über der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt haben.

Diese Informationen werden nach Eingang der Arbeitgebermeldung versandt, mit der die Einkünfte aus dem erzielten Arbeitsentgelt mitgeteilt werden. Mit diesem Schreiben erhalten Sie dann auch das entsprechende Antragsformular.

Selbstverständlich erhalten Sie die entsprechenden Antragsvordrucke auch von Ihrer Dienststelle.

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
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Weitere Vorteile mit der KNAPPSCHAFT

Wenn Sie Rentner oder Rentnerin und bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, profitieren Sie von vielen Vorteilen. Unter anderem 250 Euro Guthaben auf Ihrem Gesundheitskonto, wenn Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen oder eine große Auswahl an Gesundheitskursen.

Sie bekommen mit der Hilfe der KNAPPSCHAFT schneller einen Termin beim Facharzt oder Sie holen sich unverbindlich und kostenlos eine zweite Meinung ein, um sich bei Behandlungen wirklich sicher zu sein. Denn mit dem medizinischen Kompetenznetz haben Sie Zugang zu Expertinnen und Experten vieler Fachbereiche und können durch die Vernetzung sowie schnellen Kommunikationswege Zeit und Geld sparen. Bei der KNAPPSCHAFT sind Sie als Rentner oder Rentnerin bestens aufgehoben!

Unser medizinisches Kompetenznetz.

Um Ihnen die bestmögliche Betreuung und Gesundheit zu garantieren, besteht unser medizinisches Kompetenznetz ausschließlich aus Expertinnen und Experten.

Eigene Kliniken

Unsere Häuser sind nach modernen Standards und mit den neuesten medizinisch-technischen Methoden ausgestattet.

Krankenhäuser und Rehakliniken

Zu den Gesundheitsexperten der KNAPPSCHAFT gehören 17 Krankenhäuser, neun eigene Rehakliniken und zwei angeschlossene Rehabilitationseinrichtungen.

Knappschaftsärzte und andere Mediziner

Wir versichern - und wir versorgen. Daher arbeiten wir als Krankenkasse eng mit Leistungserbringern zusammen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bei uns zählt der Mensch. Und zwar jeder Mensch gleich viel. Deswegen ist unser Anspruch gegenseitige Achtung, Ehrlichkeit und Vertrauen.

Versorgungsnetze

Vorbildhaft für die vernetzte Gesundheitsversorgung der KNAPPSCHAFT sind die Gesundheitsnetze prosper und proGesund. Hier arbeiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser miteinander und tauschen sich aus.