KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Zwei Rentner die sich umarmen und über ihre Krankenversicherung sprechen.

Krankenversicherung für Rentner.

  • Rundum Versicherungsschutz.
    Mit der KNAPPSCHAFT ist an alles gedacht
  • Wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt.
    So individuell wie Ihr Leben

Auch als Rentnerin oder Rentner sind Sie krankenversicherungspflichtig. Wie teilen sich Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf? Welchen Versicherungsschutz haben Sie als Rentner oder Rentnerin? Lesen Sie ausführlich.

Als Rentnerin und Rentner in allen Lebenslagen unterstützt.
Mit der KNAPPSCHAFT

Auch als Rentenantragsteller beziehungsweise Rentenantragstellerin oder Rentner beziehungsweise Rentnerin genießen Sie den umfassenden Schutz der KNAPPSCHAFT. In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind Sie pflichtversichert, wenn Sie

  • die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen und
  • einen Rentenanspruch haben.

Mehr dazu erfahren Sie im Verlauf der Seite. Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, prüft die KNAPPSCHAFT bei Ihrer Rentenantragstellung. Waisenrentner oder Waisenrentnerinnen, die vor der Antragstellung gesetzlich versichert waren, müssen keine Vorversicherungszeit erfüllen. Wenn Sie in der KVdR versichert sind, sind Sie ebenfalls Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung.

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Zuschüsse, Prämien oder Bonuszahlungen.
Sie fragen sich, welche Sie erhalten können?

Dann finden Sie es mit unserem Vorteilsrechner ganz einfach heraus.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen.
Wir geben Antworten

Wann erfüllen Sie die Voraussetzungen, um als Rentner bei der KNAPPSCHAFT krankenversichert zu sein?

Hier entscheidet die Rahmenfrist. Sie erfüllen die Vorversicherungszeit, wenn Sie zum Beispiel während Ihrer Zeit als Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum gesetzlich bei einem Krankenversicherer versichert waren. Entscheidend ist die sogenannte Rahmenfrist –  die Zeitspanne von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit bis zu Ihrer Rentenantragstellung

In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums müssen Sie mindestens neun Zehntel der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Dabei ist es unerheblich, ob Sie freiwillig, pflicht- oder familienversichert waren. Seit dem 1. August 2017 rechnen wir für jedes Kind des Antragstellers pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit an.

Wann ist die Krankenversicherung der Rentner nicht möglich?

Die KVdR ist trotz erfüllter Vorversicherungszeit beispielsweise nicht möglich, wenn Sie aufgrund einer Beschäftigung vorrangig versicherungspflichtig sind. Entfällt diese Vorrangversicherung, werden Sie automatisch Mitglied in der KVdR. Gleiches gilt, wenn Sie hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Sie sind Beamter? Dann ist die KVdR für Sie ausgeschlossen.

Was tun, wenn Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen?

Auch kein Problem. Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis wird fortgesetzt. Sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt und Ihre Beschäftigung endet mit dem Rentenbeginn? Dann werden Sie im Anschluss freiwillig versichert. Sie sind bei der Rentenantragstellung bereits freiwillig bei uns versichert? In diesem Fall ändert sich für Sie nichts. Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis bleibt bestehen.

Schon überzeugt?
Hier sind 5 weitere Gründe für uns

  • 160 Euro fürs fit und gesund bleiben
  • 100 Prozent Reiseschutzimpfungen inklusive

    Kostenübernahme der Impfungen für private Auslandsreisen

  • Auszeiten, Aktivtage und Kurse werden gefördert

    Mit bis zu 160 Euro für anerkannte Gesundheitskurse und -reisen

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  • Meine KNAPPSCHAFT

    Eine App, alles drin - Gesundheitsdaten und AU online einreichen

So geht Wechseln heute.
Schnell und einfach Mitglied werden

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    Schritt 1:
    Online-Antrag ausfüllen.

    Los gehts

  • 2

    Schritt 2:
    Wir kündigen für Sie.

    Sie müssen nichts machen

  • 3

    Schritt 3:
    Arbeitgeber informieren.

    Und fertig

Den Rest regeln wir für Sie - willkommen bei der KNAPPSCHAFT

Wie setzt sich Ihr Beitrag als pflichtversicherter Rentner oder als pflichtversicherte Rentnerin ab dem 1. Januar 2025 zusammen?

Als Rentner oder Rentnerin müssen Sie aus der Rente nur die Hälfte Ihres Beitrags zur Krankenversicherung selbst tragen. Der zuständige Rentenversicherungsträger übernimmt die andere Hälfte. Sie zahlen also 9,5 Prozent aus eigener Tasche.

Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung als Rentner oder Rentnerin

Auch den Beitrag zur Pflegeversicherung hält Ihr Rentenversicherungsträger ein und leitet ihn an den Gesundheitsfonds weiter. Anders als in der Krankenversicherung tragen Sie den Beitrag zur Pflegeversicherung allein. Weitere Ausführungen zum Pflegebeitrag finden Sie auf unserer Seite zum Thema Beitrag.

Ihre Auslandsrente

Sie bekommen eine Rente aus dem Ausland? Dann unterliegt diese der Beitragspflicht mit einem Beitragssatz von 9,5 Prozent. Die Beiträge aus der ausländischen Rente und alle sonstigen Beiträge zahlen Sie selbst.

Versorgungsbezüge bei der Krankenversicherung für Rentner

Sie beziehen zum Beispiel eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente)? Dann wird auch diese bei Ihrer Beitragszahlung berücksichtigt. Bei inländischen Betriebsrenten behält die Zahlstelle der Versorgungsbezüge Ihre Beiträge zur Kranken - und Pflegeversicherung ein.

Zu den Versorgungsbezügen gehören auch einmalige Kapitalabfindungen oder Kapitalleistungen, beispielsweise Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung, einer Kapitallebensversicherung und ggf. auch Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung. Sie haben eine Kapitalleistung ausgezahlt bekommen? Aus dieser Kapitalleistung sind ebenfalls Beiträge von Ihnen zu entrichten.

Hierbei wird der Auszahlungsbetrag auf zehn Jahre verteilt und bei der Beitragsberechnung längstens für 120 Monate berücksichtigt.

Erhalten Sie einen Versorgungsbezug aus dem Ausland? Dann sind auch hieraus Beiträge zu zahlen. Anders als bei den inländischen Versorgungsbezügen müssen Sie hier die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an die KNAPPSCHAFT zahlen.

Für alle Versorgungsbezüge gilt der allgemeine Beitragssatz.

Viele Informationen rund um das Thema Versorgungsbezüge finden Sie auf der Seite Versorgungsbezüge.

Weitere Einkünfte

Sie sind selbstständig tätig und erzielen Arbeitseinkommen? Auch aus diesem Einkommen müssen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an die KNAPPSCHAFT zahlen. Für Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz. Die daraus zu zahlenden Beiträge sind von Ihnen selbst an die KNAPPSCHAFT zu zahlen.

Lassen Sie sich Ihren Beitrag erstatten

Rentner oder Rentnerinnen, die noch einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen Beiträge aus Arbeitsentgelt, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit insgesamt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2024 bei 62.100 Euro.

Zudem zahlen Sie aus Ihrer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Sie gilt deswegen eine doppelte Beitragsbemessungsgrenze. Stellen Sie einen Antrag, damit wir für Sie prüfen können, ob Ihnen das Geld erstattet werden kann, das Sie zu viel gezahlt haben. Dieses Geld zahlen wir Ihnen zurück, wenn Sie im Vorjahr schon Mitglied der KNAPPSCHAFT waren.

Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder, wenn diese Beiträge insgesamt über der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt haben.

Diese Informationen werden nach Eingang der Arbeitgebermeldung versandt, mit der die Einkünfte aus dem erzielten Arbeitsentgelt mitgeteilt werden. Mit diesem Schreiben erhalten Sie dann auch das entsprechende Antragsformular.

Selbstverständlich erhalten Sie die entsprechenden Antragsvordrucke auch von Ihrer Dienststelle.

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Weitere Vorteile mit der KNAPPSCHAFT

Wenn Sie Rentner oder Rentnerin und bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, profitieren Sie von vielen Vorteilen. Unter anderem 250 Euro Guthaben auf Ihrem Gesundheitskonto, wenn Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen oder eine große Auswahl an Gesundheitskursen.

Sie bekommen mit der Hilfe der KNAPPSCHAFT schneller einen Termin beim Facharzt , denn mit dem KRIEGSTE-MIT-UNS-NETZ haben Sie Zugang zu Expertinnen und Experten vieler Fachbereiche und können durch die Vernetzung sowie schnellen Kommunikationswege Zeit und Geld sparen. Bei der KNAPPSCHAFT sind Sie als Rentner oder Rentnerin bestens aufgehoben!

Das Netz im Überblick.

Menschen optimal zu versorgen ist unsere Aufgabe. Mit dem KRIEGSTE-MIT-UNS-NETZ lösen wir diese Aufgabe - gemeinsam. Bauen Sie in allen Gesundheitsfragen auf unsere kompetenten Mitarbeitenden, als starkes Team an Ihrer Seite. Neben der persönlichen Beratung vor Ort, erreichen Sie uns telefonisch, online oder über die kostenlose App Meine KNAPPSCHAFT.

Ärztliche Kompetenz

Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sind die erste Anlaufstelle rund um alle Fragen zu Ihrer Gesundheit. Mit rund 1.500 Knappschaftsärzten und -ärztinnen bieten wir Ihnen ein Netz von Expertinnen und Experten mit hohem medizinischem Sachverstand.

Knappschaft Kliniken

Rund 680.000 Menschen profitieren jedes Jahr von hochwertiger Gesundheitsversorgung durch unseren Klinikverbund. Neben der Grund- und Regelversorgung bieten die Knappschaft Kliniken Spitzenmedizin auf universitärem Niveau.

Reha-Einrichtungen

Expertinnen und Experten in elf angeschlossenen Reha-Einrichtungen unterstützen Sie, damit Sie nach Operationen, akuten oder chronischen Erkrankungen möglichst schnell und nachhaltig wieder aktiv am Leben teilnehmen können.

prosper/proGesund Gesundheitsnetze

In acht Regionen ist das Netz besonders eng geknüpft: Hier sorgen 1.800 niedergelassene Netzärztinnen und -ärzte sowie 19 Netzkliniken für eine durchgängig koordinierte Versorgung.