Wann wir Fahrten zur ambulanten Behandlung bezahlen.
Wir übernehmen, nach vorheriger Genehmigung, Fahrten zur hochfrequenten ambulanten Behandlung (Serientherapie). Hierzu gehören:
- Fahrten zur Dialyse
- Fahrten zur onkologischen Strahlen- oder onkologischen Chemotherapie
Zusätzlich können Fahrten zur ambulanten Behandlung, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Pkw, Taxi oder Mietwagen durchgeführt werden, genehmigungsfrei von der KNAPPSCHAFT übernommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blind) oder „H“ (Hilflos)
- Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft oder
- Sie sind in den Pflegegrad 3 eingestuft und Ihre Mobilität ist dauerhaft beeinträchtigt. (Sie haben z.B. einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“)
Fahrten zur ambulanten Behandlung mit einem Krankentransportwagen (KTW) sind grundsätzlich im Vorfeld bei der KNAPPSCHAFT zu beantragen.
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