Ja. Nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandkrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie die Karte dem Arzt, der Ärztin oder im Krankenhaus vor.
Für die Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien bekommen Sie von uns einen speziellen Auslandskrankenschein.
Diesen können Sie ganz einfach über unser Formular anfordern. Den Krankenschein tauschen Sie bitte vor Ihrem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein um.
Für die Türkei sind von Rentnern und Familienangehörigen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer noch besondere Regeln zu beachten. Dazu haben wir für Sie ein Merkblatt in türkischer und deutscher Sprache erstellt. Beide Versionen des Merkblattes stellen wir Ihnen im Folgenden als Download zur Verfügung:
Merkblatt Krankenversicherung deutschsprachig (PDF)
Merkblatt Krankenversicherung turkischsprachig (PDF)
Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.
Reiseschutz umfasst noch mehr. Damit Sie keiner Gefahr ausgesetzt sind, empfehlen wir: Informieren Sie sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über mögliche Reisewarnungen. Denn wir möchten, dass Sie wohlbehalten aus Ihrem Urlaub zurückkommen.