Schon mal vom befundbezogenen Festzuschuss gehört? Nein? Das ist der Betrag, den Krankenkassen zum Zahnersatz zahlen. Dieser Betrag ist festgelegt, klar kalkulierbar und für jeden Versicherten und jede Versicherte in Deutschland gleich. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Sie bekommen ihn, egal für welche Versorgung Sie sich entscheiden. Der Preis ist dabei egal. Die 40 Prozent, die wir nicht zahlen, zahlen Sie allerdings selbst. Krankenkassen zahlen pauschalisierte Zuschüsse - Zahnärztinnen und Zahnärzte rechnen ihre Vergütung nach Leistung ab.
Bei regelmäßiger Zahnvorsorge können Sie Ihren Zuschuss sogar auf 70 Prozent erhöhen. Voraussetzungen dafür:
- halbjährliche Untersuchung für Kinder von sechs bis 17 Jahren
- jährliche Untersuchung für Erwachsene ab 18 Jahren
in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung.
Wenn Sie die letzten zehn Jahre vor der Behandlung bei der Zahnvorsorge waren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Auch bei einem geringen Einkommen erhöht sich der Festzuschuss. Wie funktionierts? Lassen Sie sich Ihre Untersuchungen bestätigen. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt rechnet Ihre Behandlung mit uns ab, sobald die Behandlung fertig ist. Bei andersartigen Versorgungen, wie einer Brückenversorgung, läuft es anders: Sie bekommen von Ihrer Zahnärztin und Ihrem Zahnarzt eine Privatrechnung. Legen Sie uns die Rechnung vor und wir erstatten Ihnen einen Teil der Behandlung.