KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Frau sitzt auf einem Zahnarztstuhl und schaut in einen Handspiegel, um ihren Zahnersatz durch die Krankenkasse zu begutachten.

Zahnersatz. 
Von der Krankenkasse unterstützt

Schon mal vom befundbezogenen Festzuschuss gehört? Nein? Das ist der Betrag, den Krankenkassen zum Zahnersatz zahlen. Dieser Betrag ist festgelegt, klar kalkulierbar und für jeden Versicherten und jede Versicherte in Deutschland gleich. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Sie bekommen ihn, egal für welche Versorgung Sie sich entscheiden. Der Preis ist dabei egal. Die 40 Prozent, die wir nicht zahlen, zahlen Sie allerdings selbst. Krankenkassen zahlen pauschalisierte Zuschüsse - Zahnärztinnen und Zahnärzte rechnen ihre Vergütung nach Leistung ab.

Bei regelmäßiger Zahnvorsorge können Sie Ihren Zuschuss sogar auf 70 Prozent erhöhen. Voraussetzungen dafür:

  • halbjährliche Untersuchung für Kinder von sechs bis 17 Jahren
  • jährliche Untersuchung für Erwachsene ab 18 Jahren

in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung.

Wenn Sie die letzten zehn Jahre vor der Behandlung bei der Zahnvorsorge waren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Auch bei einem geringen Einkommen erhöht sich der Festzuschuss. Wie funktionierts? Lassen Sie sich Ihre Untersuchungen bestätigen. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt rechnet Ihre Behandlung mit uns ab, sobald die Behandlung fertig ist. Bei andersartigen Versorgungen, wie einer Brückenversorgung, läuft es anders: Sie bekommen von Ihrer Zahnärztin und Ihrem Zahnarzt eine Privatrechnung. Legen Sie uns die Rechnung vor und wir erstatten Ihnen einen Teil der Behandlung.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Sie bekommen einen befundbezogenen Festzuschuss.
  • Der Festzuschuss beträgt 60, 70 oder 75 Prozent.
  • Bei geringem Bruttoeinkommen oder dem Bezug bestimmter Sozialleistungen kann eine weitere Kostenübernahme erfolgen.
Veranschaulichung über die Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme für den Zahnersatz von der Krankenkasse.

Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung.

Wenn Sie nur geringe Bruttoeinnahmen haben, bekommen Sie Ihren Zahnersatz kostenfrei - im Rahmen der Regelversorgung. Das gleiche gilt für Beziehende bestimmter Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. Oder bei einer Heimunterbringung, für die der Sozialhilfeträger bezahlt.

Ihre Einnahmen dürfen 2024 nicht höher sein als:

  •       1.414,00 Euro bei Alleinstehenden
  •       1.944,25 Euro bei Verheirateten

Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen kommen 353,50 Euro hinzu.

Wählen Sie einen Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, erstatten wir Ihnen maximal 100 Prozent der Kosten der üblichen Regelversorgung. Daneben ist ein einkommensabhängiger anteiliger Zuschuss möglich. Voraussetzung ist, dass der Festzuschuss das Dreifache der Differenz zwischen Ihren Bruttoeinnahmen (inklusive der Einnahmen Ihrer Familie) und der Einnahmensgrenzen übersteigt.

Gerne prüfen wir für Sie, ob wir die Kosten für Ihren Zahnersatz vollständig oder teilweise übernehmen können. Füllen Sie einfach den passenden Antrag aus und senden ihn uns zu.

Darfs ein bisschen mehr sein?

Nutzen Sie das private Zusatzangebot unserer Kooperationspartnerin. Mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG können Sie sich rundum absichern.
Von der kleinen Lösung bis zum 100-%-Premiumschutz. Jetzt die Zahnversicherung Ihrer Wahl genießen.

Hier gehts zu den Krankenzusatztarifen.

Kieferorthopädische Behandlung.

Kieferorthopädische Behandlungen korrigieren Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne. Dies wird meist durch eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange möglich gemacht. Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt in der Regel bei einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden.

Kann ich nach einem Umzug den Kieferorthopäden beziehungsweise die Kieferorthopädin wechseln?

Ja. Ihr neuer Kieferorthopäde beziehungsweise Ihre neue Kieferorthopädin übernimmt dann den bisherigen Behandlungsplan.

Möchte Ihr neuer Arzt oder Ihrer neuer Ärztin einen eigenen Plan erstellen, schicken Sie uns bitte den neuen Plan zu. Wir melden uns dann bei Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie aus anderen Gründen den Kieferorthopäden wechseln möchten.

Schicken Sie die Unterlagen bitte an:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Bekomme ich eine Mitteilung, falls eine kieferorthopädische Behandlung abgelehnt wird?

Das Schreiben erhält die kieferorthopädische Praxis, die mit Ihnen dann die Gründe und das weitere Vorgehen bespricht.

Hat der Kieferorthopäde beziehungsweise die Kieferorthopädin bei Reparaturen an der Spange eine Gewährleistungspflicht?

Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin kann die Reparatur mit uns abrechnen.
Liegt der Defekt an unsachgemäßem Gebrauch der Zahnspange, stellt Ihre kieferorthopädische Praxis Ihnen eine private Rechnung aus. Wir übernehmen diese Kosten nicht.

Zuschuss zur Fissurenversiegelung und Glattflächenversiegelung.

Fissurenversiegelung der Molaren

Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für die Versiegelung der Molaren, der großen bleibenden Backenzähne. 

Fissurenversiegelung der Prämolaren

Ihr Vorteil bei der KNAPPSCHAFT. An der Versiegelung der Prämolaren, der kleinen bleibenden Backenzähne beteiligen wir uns wie folgt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können einen Zuschuss bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr erhalten.
Die Fissurenversiegelung der Prämolaren ist eine Zusatzleistung der KNAPPSCHAFT und wird übernommen.

Glattflächenversiegelung 

Bei der Glattflächenversiegelung handelt es sich um eine Zusatzleistung der KNAPPSCHAFT. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit einer festsitzenden Zahnspange erhalten einmalig einen Zuschuss für die Versiegelung der Glattflächen. Und das bis maximal 80 Euro.