KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine ältere und eine junge Frau sitzen vor einem Laptop und informieren sich über zusätzliche Betreuungsleistungen.

Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen der Pflegekasse stehen mir zu.
Ich rechne nach

Um Ihnen als pflegebedürftiger Mensch eine gute Unterstützung zu bieten, gibt es viele Optionen. Unter anderem die zusätzlichen beziehungsweise ergänzenden Betreuungsleistungen der Pflegekasse. Wer mehr weiß ist klar im Vorteil: Was passiert, wenn Ihre Pflegeperson mal krank ist? Wer kommt für die Ersatzpflege auf? Und wie wird Ihre Pflege dann sichergestellt?

Jede Situation ist individuell und erfordert daher unterschiedliche Formen der Unterstützung:

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Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam

Zusätzliche Pflegeleistungen für jede Lebenslage. 
Auf diese ergänzenden Betreuungsleistungen haben Sie Anspruch

Verhinderungspflege

Ihre Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, Sie zu betreuen? In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie bis zu acht Wochen im Jahr Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Durch eine Privatperson oder einen ambulanten Pflegedienst.

Tages- und Nachtpflege

Wenn Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, haben Sie Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Dieser Anspruch ist nicht zeitlich begrenzt und richtet sich nach Ihrem Bedarf.

Kurzzeitpflege

In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie maximal acht Wochen im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung. Den können Sie nutzen, wenn Ihre häusliche Pflege zeitweise nicht gewährleistet ist und die teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Monatlicher Entlastungsbetrag

Als pflegebedürftige Person im häuslichen Bereich (Grade 1 bis 5) haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Er dient der Förderung Ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag und unterstützt Sie so.
Gut zu wissen: Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können ihren Entlastungsbetrag von 131 Euro für die Tages- und Nachtpflege verwenden.