KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Mann sitzt mit Dokumenten in der Hand vor einem Laptop.

Widersprüche

Sie haben ein Schreiben von uns erhalten und sind mit unserer Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen wie das geht und alles Weitere rund um das Widerspruchsverfahren.

Die wichtigsten Infos zur Einlegung eines Widerspruchs.
Auf einen Blick

  • Das Widerspruchsverfahren ist für Sie kostenlos.
  • Wenn Sie in Deutschland leben haben Sie dafür einen Monat Zeit.
  • Ihr Widerspruch kann nicht mündlich eingelegt werden, muss ansonsten aber keine besondere Form haben.
  • Ihren Widerspruch können Sie schriftlich oder in Ihrer Geschäftsstelle einlegen.

Sie möchten Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen? Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten dies zu tun.

Schreiben Sie uns einfach einen Brief. Diesen richten Sie an die folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT, 45095 Essen.

Sie haben außerdem folgende Möglichkeiten Ihren Widerspruch einzulegen.

per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Sie können per E-Mail Widerspruch einlegen. Allerdings benötigen Sie hierfür eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Fernsignatur. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Ihre E-Mail richten Sie dann an kontakt@meine.knappschaft.de.

per De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung

Sollten Sie eine DE-Mail-Adresse haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die die E-Mail-Adresse zentrale-de-mail@kbs.de-mail.de.

Informationen zur DE-Mail finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

per Niederschrift

Sie können Ihren Widerspruch auch bei jeder Dienststelle der KNAPPSCHAFT schriftlich aufnehmen lassen. Eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier Die KNAPPSCHAFT vor Ort suchen. Und finden | KNAPPSCHAFT

In Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT

Sofern Sie sich bereits für unser persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, können Sie auch hierüber Widerspruch einlegen. Wenn Sie sich bereits für das ePostfach entschieden haben, nutzen Sie einfach den Button „Widerspruch“ in dem Bescheid oder Sie schreiben uns eine Nachricht.

Wie läuft ein solches Widerspruchsverfahren ab? Muss ich etwas beachten? Wie lange dauert dies?

Sie haben weitere Fragen zu unserem Verfahren?

Schauen Sie doch einmal in unsere untenstehenden Fragen. Vielleicht ist Ihre Antwort dabei.

Was ist ein Widerspruch und warum gibt es diese Möglichkeit des Rechtsbehelfs?

Der Widerspruch ist ein sogenannter Rechtsbehelf. Mit ihm beginnt das Widerspruchsverfahren. Hierbei überprüfen wir nochmal unsere Entscheidung. War diese tatsächlich rechtmäßig und zweckmäßig?

Wir haben damit die Möglichkeit unsere Entscheidungen im Rahmen der Selbstkontrolle gegebenenfalls zu korrigieren. In diesem Fall helfen wir Ihrem Widerspruch ganz oder teilweise ab. Das Verfahren dient auch dazu, Ihnen unsere Entscheidungen transparenter zu machen. Über das Ergebnis unserer Überprüfung erhalten Sie einen Widerspruchs- oder Abhilfebescheid.

Muss ich etwas beim Widerspruch beachten?

Besondere Formen müssen Sie nicht einhalten. Es genügt, wenn Sie uns kurz in Ihren Worten schreiben, dass Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind. Eine Begründung müssen Sie nicht schreiben. Es hilft uns allerdings sehr, wenn Sie kurz begründen, warum Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind. So ermöglichen Sie uns gezielt auf Ihre Argumentation einzugehen.

Kann ich meinen Widerspruch auch mündlich (zum Beispiel telefonisch) einlegen?

Nein, das ist nicht möglich. Ein Widerspruch muss aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich eingelegt werden. Sie können Ihren Widerspruch auch bei jeder Dienststelle der KNAPPSCHAFT schriftlich durch unsere Mitarbeitenden aufnehmen lassen. Eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier Die KNAPPSCHAFT vor Ort suchen. Und finden | KNAPPSCHAFT.

Kann ich meinen Widerspruch auch per einfacher E-Mail einlegen?

Nein, das ist nicht möglich. Auch hier muss aus Gründen der Rechtssicherheit gewährleistet werden, dass Sie persönlich Widerspruch eingelegt haben. Daher ist dies nur per DE-Mail oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Dies gilt auch bei unterschriebenen PDF-Dateien, wenn sie uns über eine einfache E-Mail erreichen. Sie können uns die PDF-Daten aber selbstverständlich über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT einreichen.

Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?

Wenn Sie in Deutschland leben, haben Sie einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Tag an dem Sie unseren Bescheid erhalten haben.

Wenn Sie im Ausland leben, haben Sie drei Monate Zeit. Ihr Widerspruch muss uns dabei spätestens am letzten Tag der Frist zugegangen sein.

Gilt der Bescheid gegen den ich Widerspruch einlege trotzdem?

Dies hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Normalerweise hat der Widerspruch eine sogenannte aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Folgen des Bescheides erst nach endgültiger Entscheidung wirksam sind. Es gibt allerdings Ausnahmen. Für Fragen zu Ihrem individuellen Anliegen, rufen Sie uns am besten an.

Kostet mich der Widerspruch etwas?

Nein, das Widerspruchsverfahren selbst ist für Sie kostenfrei.

Sie können hierfür auch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbandsvertretung (zum Beispiel eine Gewerkschaft) beauftragen. Dabei entstehen Ihnen zunächst Kosten. Bitte beachten Sie: Diese Kosten können grundsätzlich nur bei teilweisem oder vollumfänglichem Erfolg Ihres Widerspruchs in angemessener Höhe ganz oder teilweise von uns erstattet werden. Hierbei ist gegebenenfalls eine Kostenquote zu berücksichtigen.

Was passiert im Widerspruchsverfahren (Beteiligte und deren Funktionen)?

Sobald Ihr Widerspruch bei uns eingegangen ist, prüfen wir unsere Entscheidung erneut. Hierfür haben wir ein besonderes bundesweites Netz an ehrenamtlichen Mitgliedern der Selbstverwaltung. Diese Widerspruchsausschüsse überprüfen unsere Entscheidung noch einmal und fällen dann eine abschließende Entscheidung. So stellen wir sicher, dass über Ihren Widerspruch nicht von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern entschieden wird, die den Bescheid verfasst haben, gegen den Sie Widerspruch eingelegt haben. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat bundesweit aktuell 66 dieser Widerspruchsausschüsse.

Wie lange dauert das Verfahren?

Widersprüche sollen in drei Monaten entschieden werden. Normalerweise halten wir diese Zeitvorgabe ein. Allerdings kann es auch passieren, dass wir Informationen von anderen Stellen einholen und hierauf warten müssen. Dann kann das Verfahren auch länger dauern.

Was, wenn auch mein Widerspruch nicht erfolgreich ist?

Dann können Sie gegen unsere Entscheidung vor dem Sozialgericht klagen. Hierbei ist eine Frist zu berücksichtigen. Diese finden Sie im Widerspruchsbescheid.