Was bedeutet der Begriff „ausländische Rente“ überhaupt, wie wirkt sich diese auf meine Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung aus und muss ich eine Umrechnung in Euro vornehmen? Diese und weitere Fragen rund um das Thema klären wir gerne für Sie:
Zu den ausländischen Renten gehören …
- solche, die von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland bezogen werden und mit einer deutschen gesetzlichen Rente vergleichbar sind.
- einmalig gezahlte Renten, die von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.
Wichtig für Sie: Das Wort „Ausland“ ist unabhängig vom Land zu sehen, aus dem die Rente bezogen wird. Gemeint sind alle Renten, die von einer gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Ausland geleistet werden.