KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Mann sitzt an seinem Laptop und beschäftigt sich mit der ausländischen Rente.

Ausländische Rente.
Was Sie wissen müssen

Was bedeutet der Begriff „ausländische Rente“ überhaupt, wie wirkt sich diese auf meine Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung aus und muss ich eine Umrechnung in Euro vornehmen? Diese und weitere Fragen rund um das Thema klären wir gerne für Sie:

Zu den ausländischen Renten gehören …

  • solche, die von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland bezogen werden und mit einer deutschen gesetzlichen Rente vergleichbar sind.
  • einmalig gezahlte Renten, die von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.

Wichtig für Sie: Das Wort „Ausland“ ist unabhängig vom Land zu sehen, aus dem die Rente bezogen wird. Gemeint sind alle Renten, die von einer gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Ausland geleistet werden.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist die ausländische Rente beitragspflichtig.
  • Versicherte zahlen diese Beiträge direkt an ihre Krankenkasse.
  • Die Angabe der ausländischen Rente ist gesetzlich verpflichtend, wenn Sie diese erhalten.
  • Es erfolgt eine jährliche Einkommensbefragung für unsere Versicherten.

Ein Überblick für Sie.
Schlau machen und informiert sein

Auswirkungen der ausländischen Rente für den Krankenkassenbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung

Ausländische Renten sind grundsätzlich dann beitragspflichtig – also für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung relevant – wenn der Rentenbezieher beziehungsweise die Rentenbezieherin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Dies könnte zum Beispiel eine Mitgliedschaft als pflichtversicherter Rentenbezieher oder Arbeitnehmerin sein, aber auch eine freiwillige Mitgliedschaft.

Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

In Bezug auf den Krankenkassenbeitrag für die ausländische Rente gilt der durch den Gesetzgeber speziell für diese Einnahmeart festgelegte Beitragssatz in Höhe von 7,3 Prozent zuzüglich des halben Zusatzbeitragssatzes.

Außerdem sind auch Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Welcher Beitragssatz hier für Sie maßgebend ist und die aktuelle Höhe unseres Zusatzbeitrags finden Sie unter Mein Beitrag.

Wichtig für Sie: Anders als bei einer deutschen gesetzlichen Rente zahlt der ausländische Rentenversicherungsträger keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der ausländischen Rente an die zuständige Krankenkasse. Sie zahlen diese daher direkt an die KNAPPSCHAFT.

Nachweis

Legen Sie uns den aktuellen Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers vor, um nachzuweisen, dass Sie eine ausländische Rente erhalten. Dieser Bescheid enthält entscheidende Informationen darüber, welcher Rentenbetrag Ihnen gerade ausgezahlt wird und welcher Teil davon für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge relevant ist.

Die Höhe Ihrer Rente hat sich geändert? Dann übermitteln Sie uns bitte umgehend den Änderungsbescheid

Durch einen kontinuierlichen Nachweis der aktuell gezahlten Beträge werden korrekte Beitragsberechnungen gewährleistet, wodurch Unstimmigkeiten bei Ihrer Beitragsverpflichtung vermieden werden können.

Jährliche Einkommensbefragung

Wir führen einmal jährlich eine Einkommensbefragung durch, wenn wir darüber informiert sind, dass Sie eine ausländische Rente beziehen. So stellen wir sicher, dass alle Informationen zu Ihren Einkünften aktuell und vollständig sind.

Ihre Rente wird im Laufe des Jahres mehrmals angepasst oder Sie erhalten Sonder- beziehungsweise Einmalzahlungen? Dann reichen Sie uns bitte zeitnah Nachweise über die Anpassung oder den Erhalt der weiteren Zahlung ein.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema.
Unsere Antworten für Sie

Muss ich meine Rente aus dem Ausland in Euro umrechnen?

Nein. Wird sie nicht in Euro ausgezahlt, benötigen wir lediglich den Nachweis über den gezahlten Betrag. Die Umrechnung wird anschließend durch uns vorgenommen.

Hinweis: Die Umrechnung erfolgt auf Basis des von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichten Referenzwechselkurses, der als verlässliche Umrechnungsgrundlage dient und regelmäßig aktualisiert wird, um Währungsschwankungen widerzuspiegeln.

Ich bin familienversichert, was ist mit meiner ausländischen Rente?

Ausländische Renten werden ebenfalls im Rahmen der Prüfung des Einkommens für die Familienversicherung berücksichtigt. Die entsprechenden Einkommensgrenzen finden Sie auf unserer Seite zur Familienversicherung.

Ich habe meine ausländische Rente nicht angegeben. Bin ich dazu verpflichtet sie anzugeben?

Ja. Wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen, dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu geben und Unterlagen vorzulegen. Sie sind bei der KNAPPSCHAFT versichert? Dann ist es wichtig, dass Sie uns mitteilen, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen.

Verjähren meine Krankenkassenbeiträge für ausländische Renten? Wie lange darf die Krankenkasse Beiträge von mir nachfordern?

Das ist gesetzlich geregelt. Es gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist für nicht gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beträgt vier Jahre.
Das bedeutet, dass die Ansprüche der Krankenkasse auf Beiträge innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese fällig geworden sind, geltend gemacht werden müssen. Bei absichtlich nicht entrichteten Beiträgen verlängert sich diese Frist jedoch erheblich auf 30 Jahre.

Die Verjährung von Beitragsansprüchen ist somit abhängig vom Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit.

Die Beiträge aus ausländischen Renten werden am 15. des dem Beitragsmonat folgenden Monats fällig.

Sie möchten weitere Informationen zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig. Klicken Sie sich einfach durch und informieren Sie sich so umfassend zum Thema.