Sie werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und möchten sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen?
Dann benötigen wir hierfür von Ihnen
- innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag sowie
- einen Nachweis über Ihre anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.