Sie selbst können den Antrag auf die Leistungen stellen. Oder eine Person mit Ihrer Vollmacht, beispielsweise Ihr Betreuer oder gesetzlicher Vertreter. Haben Sie Pflegeleistungen beantragt, zahlen wir diese in der Regel ab dem Tag der Antragstellung, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits Pflegebedürftigkeit vorlag. Für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ist es außerdem wichtig, dass Sie die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllen. Das heißt, Sie waren in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre kranken- und pflegeversichert. Falls Ihre familienversicherten Kinder Pflege benötigen, ist das kein Problem. Die Vorversicherungszeit muss nur von einem Elternteil erfüllt werden.
Zum Thema Pflege gibt es viele Fragen
Deshalb erhalten Sie Hilfe von uns. Bei der Organisation der Pflege und der Suche nach der richtigen Pflegeeinrichtung, Fachärzten, Fachärztinnen oder Kliniken. Hier finden Sie vorab alle Antworten: in Ihrer Geschäftsstelle, in den Pflegestützpunkten oder bei Ihrem Versichertenberater beziehungsweise Ihrer Vericherungsberaterin. Sie möchten lieber anrufen? Gar kein Problem. Wir rufen Sie auch gerne zurück, damit Sie keine Gebühren tragen.
Gut beraten in ein selbstbestimmtes Leben
Für spezielle Beratung, die über Auskunft und Information zur Pflegeversicherung hinausgeht, stehen Ihnen ausgebildete Pflegeberater und Pflegeberaterinnen zur Verfügung – wenn Sie möchten auch bei Ihnen zu Hause. Sprechen Sie uns einfach an. Der Pflegeberater und Pflegeberaterinnen stellt zusammen mit Ihnen und Ihren Angehörigen den persönlichen Hilfs- und Unterstützungsbedarf fest. Und unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme passgenauer Angebote.
Sie haben Anspruch auf diese kostenlosen Beratungsleistungen:
- Pflegeberatung
- Übermittlung des Pflegegutachtens
- Übermittlung der gesonderten Rehabilitationsempfehlung, die im Rahmen der Begutachtung erstellt wird
Der Anspruch gilt natürlich auch, wenn der Pflegefall schon eingetreten ist.