Ihre Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, Sie zu betreuen und Sie brauchen eine Lösung? In diesem Fall haben wir gute Nachrichten für Sie: In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie bis zu acht Wochen im Jahr Anspruch auf eine Verhinderungspflege, die Sie bei uns beantragen können. Sie kann von einer Privatperson oder einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Für Personen mit Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.
Im Folgenden erfahren Sie alles zum Thema "Verhinderungspflege beantragen”: Wer darf sie übernehmen? Wie hoch ist sie? Gibt es Unterschiede je nach Pflegegrad? Wie kann sie beantragt werden?
Wichtig vorab: Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro. Wenn Sie Anspruch haben, können Sie diesen flexibel für beide Leistungen einsetzen. Auf unserer Seite finden Sie genauere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Sie sind schon informiert und möchten direkt den Antrag stellen? Kein Problem. Laden Sie sich diesen hier herunter: Antrag auf Verhinderungspflege (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei) . Oder Sie füllen ihn ganz einfach direkt in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT aus und senden ihn dort ein.