KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Pflegerin hört im Rahmen der Verhinderungspflege einen Senioren mit einem Stethoskop ab.

Die Verhinderungspflege der Pflegekasse.
Für Ihr Wohlbefinden

Anspruch auf Verhinderungspflege und die Kostenübernahme.
Für Ihre Lebenslage

Ihre Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, Sie zu betreuen? In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie bis zu sechs Wochen im Jahr Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Durch eine Privatperson oder einen ambulanten Pflegedienst.

Die wichtigsten Infos zur Verhinderungspflege der Pflegekasse.
Auf einen Blick

  • Voraussetzungen für Verhinderungspflege: Die Pflegeperson ist verhindert, Betroffener hat mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 6 Monate häusliche Pflege sowie eine Antragstellung.
  • Die Kostenübernahme für entfernte Verwandte, Freundinnen, Freunde, Nachbarn oder Nachbarinnen ist grundsätzlich bis zu 1612 Euro für sechs Wochen möglich.
  • Die Kosten einer Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste oder Einrichtungen werden ebenfalls bis zu 1612 Euro übernommen.
  • Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Jahr gezahlt, jedoch nur in Höhe der Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes.
Voraussetzungen der Verhinderungspflege der Pflegekasse, sowie der Ablauf und die Zahlungshöhe.

Alles rund um die Verhinderungspflege.
Für Sie

Welche Voraussetzungen muss ich für die Verhinderungspflege erfüllen?

  • Ihre Pflegeperson muss an der Pflege verhindert sein.
  • Bei Ihnen muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein.
  • Sie müssen seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson zu Hause gepflegt werden.

Antrag auf Verhinderungspflege (PDF)

Wichtig für Sie: Diesen Antrag können Sie auch in Ihrem persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT ausfüllen und absenden.

Kann die Verhinderungspflege durch nahe Verwandte durchgeführt werden?

Die Pflege kann durch nahe Verwandte sichergestellt werden (zum Beispiel Ehegatten, ein Elternteil, Großeltern oder Kinder). Wenn die Ersatzpflegeperson mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt ist oder im gleichen Haushalt lebt, ist die Kostenübernahme für die pflegebedingten Aufwendungen auf das Pflegegeld des festgestellten Pflegegrades begrenzt.

Sind der Ersatzpflegeperson Kosten (wie Verdienstausfall oder Fahrkosten) entstanden, erstatten wir diese zusätzlich.

Mit insgesamt bis zu 1.612 Euro unterstützen wir Sie maximal sechs Wochen (42 Kalendertage).

Weisen Sie diese Kosten unbedingt nach: durch Quittungen, Rechnungen oder Kontoauszüge.

Beispiel: Die Verhinderungspflege bei einem Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 übernimmt dessen Tochter vom 4. Juli bis zum 14. August (42 Kalendertage). Die Tochter weist neben den pflegebedingten Aufwendungen in Höhe von 1092 Euro zusätzlich Fahrkosten in Höhe von 90 Euro nach.

Kostenübernahme in Höhe des Pflegegeldes des Pflegegrades 4 für 42 Kalendertage: 1350 Euro

(+) Fahrkosten                                                                                            +69 Euro

Gesamterstattungsbetrag                                                                     =1419 Euro                                                                                                

Die Verhinderungspflege wurde für 42 Kalendertage in Anspruch genommen, somit ist der Anspruch auf das laufende Kalenderjahr ausgeschöpft.

Was steht mir zu, wenn die Verhinderungspflege durch entfernte Verwandte, Freunde oder Nachbarn durchgeführt wird?

Wenn entfernte Verwandte, Verschwägerte (ab dem 3. Grade), oder Nachbarn, Freunde und Bekannte die Verhinderungspflege übernehmen, zahlen wir für sechs Wochen (42 Kalendertage) im Kalenderjahr grundsätzlich bis zu 1612 Euro.

Neben den pflegebedingten Aufwendungen können auch hier weitere nachgewiesene Aufwendungen (zum Beispiel Verdienstausfall und Fahrkosten) insgesamt bis zum Leistungsbetrag in Höhe von grundsätzlich 1612 Euro berücksichtigt werden.

Für die entstandenen Aufwendungen sind unbedingt Nachweise nötig: Quittung, Rechnung oder Kontoauszug.  

Beispiel: Die Verhinderungspflege bei einem Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 übernimmt dessen nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Nichte vom 1. März bis 23. März (23 Kalendertage). Hierfür hat ihr der Pflegebedürftige nachweislich 1350 Euro gezahlt. Darüber hinaus weist die Nichte Fahrkosten in Höhe von 69 Euro auf.

Kostenübernahme im Rahmen der Verhinderungspflege

für die allgemeine Pflegeleistungen                                                         1350 Euro

(+) Fahrkosten                                                                                            +69 Euro

Gesamterstattungsbetrag                                                                     =1419 Euro

Für das laufende Kalenderjahr besteht – unter Berücksichtigung des Höchstbetrages – noch ein Restanspruch auf Verhinderungspflege für bis zu 19 Kalendertage.

Kann ich Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen?

Die Verhinderungspflege kann auch ein ambulanter Pflegedienst erbringen oder in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohnheim für behinderte Menschen, Krankenhaus, Vorsorge- oder Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtung) erfolgen. In diesen Fällen übernehmen wir die nachgewiesenen pflegebedingten Aufwendungen grundsätzlich bis zum 1612 Euro.

Für die entstandenen Aufwendungen sind unbedingt Nachweise nötig: Einfach durch Quittung, Rechnung oder Kontoauszug.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Betrag der Verhinderungspflege nicht ausreicht?

Reicht der Betrag für die Verhinderungspflege nicht aus, können Sie den Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege aufstocken. Dies ist aber nur dann möglich, wenn für die Kurzzeitpflege noch ein entsprechender Betrag zur Verfügung steht. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, vermindert sich Ihr Anspruch auf Kurzzeitpflege entsprechend.

Was passiert mit meinem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Während einer Verhinderungspflege zahlen wir das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weiter. Das Pflegegeld für diesen Zeitraum beträgt die Hälfte der Höhe des Pflegegeldes, das Sie vor Beginn der Verhinderungspflege erhalten haben.