KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Pflegerin hört im Rahmen der Verhinderungspflege einen Senioren mit einem Stethoskop ab.

Verhinderungspflege beantragen.
Für Ihr Wohlbefinden

Ihre Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, Sie zu betreuen und Sie brauchen eine Lösung? In diesem Fall haben wir gute Nachrichten für Sie: In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie bis zu acht Wochen im Jahr Anspruch auf eine Verhinderungspflege, die Sie bei uns beantragen können. Sie kann von einer Privatperson oder einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Für Personen mit Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.

Im Folgenden erfahren Sie alles zum Thema "Verhinderungspflege beantragen”: Wer darf sie übernehmen? Wie hoch ist sie? Gibt es Unterschiede je nach Pflegegrad? Wie kann sie beantragt werden?

Wichtig vorab: Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro. Wenn Sie Anspruch haben, können Sie diesen flexibel für beide Leistungen einsetzen. Auf unserer Seite finden Sie genauere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Sie sind schon informiert und möchten direkt den Antrag stellen? Kein Problem. Laden Sie sich diesen hier herunter:  Antrag auf Verhinderungspflege (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei) . Oder Sie füllen ihn ganz einfach direkt in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT aus und senden ihn dort ein.

Die wichtigsten Infos.
Zur Beantragung der Verhinderungspflege der Pflegekasse

  • Voraussetzungen: Die Pflegeperson ist verhindert, Betroffener beziehungsweise Betroffene hat mindestens Pflegegrad 2 und eine Antragstellung.
  • Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro kann flexibel für Leistungen dieser und der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
  • Die Kostenübernahme für entfernte Verwandte, Freundinnen, Freunde, Nachbarn oder Nachbarinnen ist grundsätzlich in der Höhe von bis zu 3.539 Euro für acht Wochen möglich.
  • Die Kosten einer Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste oder Einrichtungen werden ebenfalls bis zu einer Höhe von 3.539 Euro und für acht Wochen im Kalenderjahr übernommen.
  • Die Höhe des Pflegegeldes während der Verhinderungspflege entspricht der Hälfte des bisher bezogenen Betrags.
  • Weitere Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrkosten übernimmt die KNAPPSCHAFT zusätzlich bis zum Leistungshöchstbetrag von 3.539 Euro.
  • Oftmals sind Nachweise notwendig. Behalten Sie Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge daher griffbereit.

Fragen und Antworten.
Rund um die Beantragung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Verhinderungspflege beantragen zu können? Wann habe ich Anspruch?

Diese Voraussetzungen treffen bei Ihnen zu und Sie möchten daher direkt einen Antrag stellen? Das können Sie ganz einfach mit dem Antrag auf Verhinderungspflege (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei) tun. Wichtig für Sie: Sie können ihn auch in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT ausfüllen und absenden. Ganz einfach und digital. Wenn Sie möchten, bequem von zu Hause oder auch unterwegs. Sie entscheiden.

Kann die Verhinderungspflege durch nahe Verwandte oder Angehörige durchgeführt werden?

Die Pflege kann durch nahe Verwandte sichergestellt werden. Zum Beispiel durch Ehegatten, ein Elternteil, Großeltern oder Kinder. Wenn die Ersatzpflegeperson mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt ist oder im gleichen Haushalt lebt, gilt:
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Kalenderjahr regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes für den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person für bis zu zwei Monate nicht überschreiten.
Sind der Ersatzpflegeperson Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrkosten entstanden, erstatten wir diese zusätzlich. Mit insgesamt bis zu 3.539 Euro unterstützen wir Sie maximal acht Wochen (56 Kalendertage).
Weisen Sie diese Kosten unbedingt nach: durch Quittungen, Rechnungen oder Kontoauszüge.

Ein kurzes Beispiel für Sie: Die Verhinderungspflege bei einem Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 übernimmt dessen Tochter vom 4. Juli bis zum 28. August (56 Kalendertage). Die Tochter weist neben den pflegebedingten Aufwendungen in Höhe von 1092 Euro zusätzlich Fahrkosten in Höhe von 90 Euro nach.

  • Kostenübernahme in Höhe des Pflegegeldes des Pflegegrades 4 für 42 Kalendertage = 1092 Euro
  • plus Fahrkosten in Höhe von 90 Euro
  • Gesamterstattungsbetrag = 1182 Euro

Die Verhinderungspflege wurde für 56 Kalendertage in Anspruch genommen, somit ist der Anspruch auf diese für das laufende Kalenderjahr in Bezug auf die Dauer (Anzahl der Tage) ausgeschöpft. Es besteht noch ein Restanspruch auf den Gemeinsamen Jahresbetrag im Rahmen der Kurzzeitpflege in Höhe von 2.249 Euro. 

Was steht mir zu, wenn die Verhinderungspflege durch entfernte Verwandte, Freunde oder Nachbarn durchgeführt wird?

Wenn sie von entfernten Verwandten, Verschwägerten (ab dem 3. Grad), oder Nachbarn, Nachbarinnen, Freunden, Freundinnen und Bekannte übernommen wird, zahlen wir für acht Wochen (56 Kalendertage) im Kalenderjahr grundsätzlich bis zu 3.539 Euro.

Hier ist ein kurzes Beispiel für Sie, damit Sie die Berechnung besser nachvollziehen können: Die Verhinderungspflege bei einem Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 übernimmt dessen nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Nichte vom 1. März bis 23. März (23 Kalendertage). Hierfür hat ihr der Pflegebedürftige nachweislich 1350 Euro gezahlt. Darüber hinaus weist die Nichte Fahrkosten in Höhe von 69 Euro auf:

  • Kostenübernahme im Rahmen der Verhinderungspflege für die allgemeinen Pflegeleistungen in Höhe von 1350 Euro
  • Fahrkosten in Höhe von 69 Euro
  • Gesamterstattungsbetrag = 1419 Euro

Für das laufende Kalenderjahr besteht noch ein Restanspruch für bis zu 33 Kalendertage und 2.120 Euro.

Kann ich Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen?

Ja. Die Pflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden oder in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohnheim für behinderte Menschen, Krankenhaus, Vorsorge- oder Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtung) erfolgen. In diesen Fällen übernehmen wir die nachgewiesenen pflegebedingten Aufwendungen grundsätzlich in Höhe von bis zu 3.539 Euro.
Fahrtkosten und Verdienstausfälle können Sie einfach mithilfe von Quittungen, Rechnungen oder Kontoauszügen nachweisen und erstattet bekommen. Was Sie selber zahlen: eventuelle Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen wie Telefongebühren.

Was passiert mit meinem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Wir zahlen das Pflegegeld währenddessen für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter. Das Pflegegeld für diesen Zeitraum beträgt die Hälfte der Höhe des Pflegegeldes, das Sie vor Beginn der Verhinderungspflege erhalten haben.

Was ist der Unterschied zwischen tage- und stundenweiser Verhinderungspflege?

Wenn Ihre Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit die tägliche Pflege nicht übernehmen kann, können Sie tageweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass in diesen Fällen Ihr Pflegegeld um die Hälfte gekürzt wird.
Bei kürzeren Abwesenheiten (bis zu acht Stunden) am Tag spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege. Diese kommt also zum Beispiel bei kürzeren Terminen wie Arztterminen oder Hobbys in Frage. Gut zu wissen: In diesem Fall erfolgt keine Kürzung Ihres Pflegegeldes.

Welche Fahrkosten kann ich im Rahmen der Verhinderungspflege abrechnen? Brauche ich die Tankbelege als Nachweis?

Wenn Sie Fahrkosten abrechnen wollen, gilt folgendes: Jeder mit dem PKW gefahrene Kilometer kann mit 20 Cent abgerechnet werden.
Gut zu wissen: Tankbelege brauchen Sie nicht bei uns einzureichen.
Darüber hinaus werden die Fahrkosten auch bei Angehörigen bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad erstattet.

Wie lange kann ich rückwirkend Verhinderungspflege beantragen?

Rückwirkend ist dies für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich.

Weiterführende Informationen.
Rund um das Thema zusätzliche Betreuungsleistungen

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