Sicherungspflege
Die Sicherungspflege sichert langfristig den Erfolg Ihrer Behandlung. Wir übernehmen die Kosten, solange die Leistungen medizinisch erforderlich sind.
Krankenhausvermeidungspflege
Der Name hält, was er verspricht: Wenn sich durch die häusliche Pflege ein Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt, übernehmen wir die Kosten. Das gilt in der Regel für bis zu vier Wochen. Und zwar für die erforderliche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Wenn die Unterstützungspflege in Ihrem Haushalt nicht ausreicht, können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Ihr Anspruch besteht für bis zu acht Wochen im Jahr. Während der Kurzzeitpflege werden Sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut, oder in einer anderen geeigneten Einrichtung. Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung übernehmen wir. Und zwar mit bis zu 1.774 Euro pro Jahr, so lange keine Pflegebedürftigkeit in den Graden 2,3,4 oder 5 vorliegt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selber.