KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Mutter und ihr Kind bei einer Behandlung beim Arzt - sie machen sich keine Sorgen über Behandlungskosten.

Behandlungskosten.
Waren gestern

Sie sind schon Mitglied bei der KNAPPSCHAFT? Dann haben Sie und Ihre Familienmitglieder die Wahl: unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärztinnen und Zahnärzten. Geben Sie Ihrer Ärztin ganz einfach Ihre Versichertenkarte.

Wir übernehmen Ihre Behandlungskosten für alle anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden. Garantiert. Wofür Sie auch nichts zahlen: Behandlungen im Ausland. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Für bestimmte Länder gelten Sonderregelungen. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Wir erstatten die Leistungen, die im Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind, in Höhe der inländischen Abrechnungssätze.
  • Für bestimmte Länder gelten Sonderregelungen für Zusatzleistungen bei stationären Behandlungen.
  • Als Versicherte der KNAPPSCHAFT können Sie zwischen Ärztinnen und Fachexperten wählen.

Alles rund um die Behandlungskosten.
Bei stationären Behandlungen

Was umfassen die ärztlichen Leistungen?

Die ärztlichen Leistungen umfassen die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.

Werden auch verordnete Hilfeleistungen abgedeckt?

Bei verordneten Hilfeleistungen sind auch Masseurinnen und Krankengymnasten für Sie da.

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
Wie können wir Ihnen helfen?

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