KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Mutter und ihr Kind bei einer Behandlung beim Arzt - sie machen sich keine Sorgen über Behandlungskosten.

Behandlungskosten verständlich erklärt.
Wir sind an Ihrer Seite

Sie wissen nicht, ob eine Kostenübernahme für stationäre Behandlungen im Krankenhaus, Ihre Arztbesuche oder Ähnliches erfolgt? Dabei handelt es sich um Behandlungskosten. Also Kosten für medizinische Behandlungen.

Die KNAPPSCHAFT übernimmt diese als Ihre Krankenkasse für alle anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden aus dem Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. In Höhe der inländischen Abrechnungssätze. Darauf können Sie sich verlassen.
Gut zu wissen: Die Abrechnung erfolgt dabei ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

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Behandlungskosten einsehen?
Na klar - zum Beispiel mit unseren Apps

Screenshot der App "Meine KNAPPSCHAFT" Homepage und der Funktion Rechnung.

Meine KNAPPSCHAFT

Die Patientenquittung ist Teil unserer App Meine KNAPPSCHAFT. In dieser können Sie als Patient oder Patientin zum Beispiel die konkreten Behandlungskosten sowie Zuzahlungen für ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlungen in der Praxis einsehen und nachvollziehen. Mehr Informationen dazu gibts unter Patientenquittung.

Screenshot der ePA App "Meine Gesundheit" Homepage und der Funktion medizinische Akte.

Meine GESUNDHEIT

Unsere App für die elektronische Patientenakte (ePA) - Hier können Sie monatlich Ihre Abrechnungsdaten einsehen. Allerdings werden im Vergleich zur Patientenquittung keine konkreten Beträge angegeben. Einsehbar sind zum Beispiel Krankenhausleistungen oder zahnärztliche Leistungen. Alle Informationen zum Download, der Nutzung und weiteren Vorteilen dieser App finden Sie unter Meine GESUNDHEIT.

Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten

Was genau sind medizinische Behandlungen und was umfassen sie?

Zu diesen werden …

  • ärztliche (Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten),
  • zahnärztliche,
  • stationäre und
  • veranlasste (Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenbeförderung, Arzneimittel, häusliche Krankenpflege und Verbandmittel)

… Leistungen gezählt.

Welche Ärztinnen, Fachärzte und Zahnärztinnen kann ich wählen?

Sie sind schon Mitglied bei der KNAPPSCHAFT? Dann haben Sie und Ihre Familienmitglieder die Wahl: unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärztinnen und Zahnärzten. Geben Sie Ihrer Ärztin ganz einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte zur Abrechnung.

Werden meine Behandlungskosten im Ausland ebenfalls übernommen?

Für viele Auslandsbehandlungen zahlen Sie ebenfalls nichts. Doch wie bei vielen Dingen gibt es auch hier Ausnahmen. In bestimmten Ländern gelten beispielsweise unter anderem Sonderregelungen für Zusatzleistungen bei stationären Behandlungen. Bringen Sie solche speziellen Regelungen am besten vor Ihrer Reise in Erfahrung, um diese beachten zu können. Einige Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Behandlungen im Ausland.

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