Ihr Kind ist krank? Als Eltern können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen, um Ihr Kind zu pflegen, wenn die medizinisch notwendige Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes erforderlich ist. Ist Ihr Kind jünger als zwölf Jahre oder liegt eine Behinderung vor? Dann haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld von Ihrer Krankenkasse. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt stellt Ihnen dafür einen sogenannten Kinderkrankenschein aus. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Kind gesetzlich versichert sind.
Das ist neu: Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, kann seit dem 1. Januar 2024 auch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn Sie aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden.