KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Vater schnäutzt seinem kranken Kind die Nase - er bekommt Kinderkrankengeld.

Kinderkrankengeld der Krankenkasse.
Wir helfen, wenn Ihr Kind krank ist

Ihr Kind ist krank? Als Eltern können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen, um Ihr Kind zu pflegen, wenn die medizinisch notwendige Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes erforderlich ist. Ist Ihr Kind jünger als zwölf Jahre oder liegt eine Behinderung vor? Dann haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld von Ihrer Krankenkasse. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt stellt Ihnen dafür einen sogenannten Kinderkrankenschein aus. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Kind gesetzlich versichert sind. 

Das ist neu: Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, kann seit dem 1. Januar 2024 auch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn Sie aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden.

Die wichtigsten Infos
Auf einen Blick.

  • Zeit für Ihr krankes Kind
  • Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist
  • Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist
  • Kinderkrankengeld der Krankenkasse wird immer rückwirkend ausgezahlt
  • Bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kalenderjahr und Kind

Häufig gestellte Fragen zum Kinderkrankengeld.
Wir geben Antworten

Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld bei der KNAPPSCHAFT, wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können oder wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden.

Habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Die Auszahlung des Kinderkrankengelds der Krankenkasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind berufstätig und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind und Sie sind gesetzlich versichert.
  • Ihr erkranktes Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.

Wie lange kann ich bei Erkrankung meines Kindes Kinderkrankengeld erhalten?

Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern für maximal 35 Arbeitstage. Da der Anspruch für beide Elternteile besteht und sogar ganz oder teilweise von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, haben Alleinerziehende den doppelten Anspruch.

Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht zeitlich unbegrenzt, solange Ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch erforderlich ist.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Lassen Sie sich bei einer Erkrankung Ihres Kindes ganz einfach eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ausstellen. Laden Sie diese Bescheinigung digital in Meine KNAPPSCHAFT hoch. Oder senden Sie sie per Post an KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Vergessen Sie dabei bitte nicht, uns Ihre Krankenversichertennummer zu nennen.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Den Antrag für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme können Sie hier (PDF) herunterladen. Der Antrag besteht aus einem Teil, den Sie ausfüllen, und aus einem Teil, der durch das Krankenhaus ausgefüllt wird.

Achtung: Anders als bei der Bescheinigung, die vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin ausgestellt wird, liegt der Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme dem Krankenhaus grundsätzlich nicht bereits vor.

Wie viel Kinderkrankengeld kann ich bekommen?

Das Kinderkrankengeld beträgt …

  • 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts.
  • 100 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten haben. Dazu zählen unter anderem Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Boni.
  • Bei Selbstständigen auf Grundlage des Arbeitseinkommens: 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens.
  • Maximal 120,75 Euro pro Tag.

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die Kinderkrankengeld-Auszahlung erfolgt nach Antragseingang bei Ihrer Krankenkasse, frühestens jedoch nach Eingang der abgerechneten Entgeltdaten durch Ihren Arbeitgebenden. Dieser kann die Daten erst melden, nachdem er Ihr Gehalt abgerechnet hat. Wichtig für Sie: Eine Auszahlung kann immer nur rückwirkend und nicht für zukünftige Zeiträume erfolgen, da das Kinderkrankengeld den entfallenden Lohn ersetzen soll. Deshalb unser Tipp: Senden Sie uns möglichst schnell die Bescheinigung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin zu.

Muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich zu Hause bleibe, um mein krankes Kind zu pflegen oder ins Krankenhaus mitaufgenommen werde?

Ja. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin umgehend, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen oder mit ins Krankenhaus aufgenommen werden. Bei Erkrankung Ihres Kindes senden Sie Ihrem Arbeitgebenden eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung zu.

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Beim Thema Kinderkrankengeld gibt es viel zu beachten

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Kinderkrankengeld der Krankenkasse haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter und wünschen Ihrem Kind gute Besserung!

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