Sie sind selbstständig? Gern prüfen wir, ob Sie sich freiwillig bei der KNAPPSCHAFT krankenversichern können. Alternativ wäre eine Mitgliedschaft in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung möglich. In diesem Fall unterscheidet sich allerdings die Höhe Ihrer Beiträge.
In der freiwilligen Krankenversicherung hängt Ihr Beitrag von Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Berücksichtigt werden alle beitragspflichtigen Einnahmen sowie die aktuellen Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Aber Achtung: Für Selbstständige gibt es Höchst- und Mindestbeiträge sowie Sonderfälle.