Länger Wohlfühlen.
Mit der Übernahme der Kosten des Pflegeheims
Ist die Pflege weder zu Hause noch teilstationär möglich, haben pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf die Pflege in Alters- und Pflegeheimen. Damit sie sich im Alltag wieder wohl und sicher fühlen.
Vollstationäre Pflege ist oft nötig, wenn der Hilfebedarf im Alltag zunimmt und eine Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht (mehr) möglich ist, die Pflegeperson an ihre Grenzen stößt oder gar nicht vorhanden ist. Weitere Gründe können auch eine Selbst- und Fremdgefährdungstendenz der pflegebedürftigen Person sein. Oder eine häusliche Umgebung, die keine pflegerische Versorgung zulässt.
Für die vollstationäre Pflege zahlen wir folgende Pauschalbeträge
- 805 Euro im Pflegegrad 2
- 1.319 Euro im Pflegegrad 3
- 1.855 Euro im Pflegegrad 4
- 2.096 Euro im Pflegegrad 5