KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Seniorin und eine Pflegerin sitzen nebeneinander und lachen Stirn an Stirn.

Stationäre Pflege.
Für Ihr Wohlbefinden

Länger Wohlfühlen.
Mit der Übernahme der Kosten des Pflegeheims

Ist die Pflege weder zu Hause noch teilstationär möglich, haben pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf die Pflege in Alters- und Pflegeheimen. Damit sie sich im Alltag wieder wohl und sicher fühlen.

Vollstationäre Pflege ist oft nötig, wenn der Hilfebedarf im Alltag zunimmt und eine Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht (mehr) möglich ist, die Pflegeperson an ihre Grenzen stößt oder gar nicht vorhanden ist. Weitere Gründe können auch eine Selbst- und Fremdgefährdungstendenz der pflegebedürftigen Person sein. Oder eine häusliche Umgebung, die keine pflegerische Versorgung zulässt.

Für die vollstationäre Pflege zahlen wir folgende Pauschalbeträge

  • 770 Euro im Pflegegrad 2
  • 1.262 Euro im Pflegegrad 3
  • 1.775 Euro im Pflegegrad 4
  • 2.005 Euro im Pflegegrad 5

Antrag auf stationäre Pflegeleistungen (PDF)

Die wichtigsten Infos zur vollstationären Pflege.
Auf einen Blick

  • Die Pflegelotsen-Suchmaschine ermöglicht die Suche nach Pflegeeinrichtungen mit detaillierten Informationen zu Struktur, Leistungen und Preisen.
  • Die Zuschläge ab Pflegegrad 2 sind abhängig von der Dauer des Leistungsbezugs, dafür ist kein Antrag erforderlich.
  • Für die Umstellung von häuslicher zu stationärer Pflege ist ein Umstellungsantrag notwendig, die Leistungen bis zum Umzug ins Heim werden gezahlt.
  • Die Pflegeheime haben unterschiedliche Pflegesätze, doch die Eigenanteile der Bewohner und Bewohnerinnen des Pflegeheims bleiben unabhängig vom Pflegegrad gleich.
Veranschaulichung der möglichen Kosten der stationären Pflege.

Alles rund um die vollstationäre Pflege.
Für Sie

Wie finde ich die richtige Pflegeeinrichtung?

Mit unserer Suchmaschine „Der Pflegelotse“ finden Sie alle zugelassenen Pflegeanbieter. Sie erfahren dort alles über Struktur, Schwerpunkt, Leistungsangebot und Preis der Einrichtungen. Eine erweiterte Suchfunktion hilft Ihnen bei der Suche nach Namen, Orten und einem genauen Umkreis. So wählen Sie einfach aus 10.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Suchen Sie jetzt das passende Angebot mit dem Pflegelotsen.

In welcher Höhe werden vollstationäre Leistungen gezahlt? Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Jedes Pflegeheim hat unterschiedliche Pflegesätze. Die Höhe dieser Sätze ist unter anderem davon abhängig, wo sich das Pflegeheim befindet, welche Vereinbarungen mit den Pflegekassen geschlossen wurden und welche Leistungen Sie zusätzlich mit dem Pflegeheim vereinbart haben. Welche Kosten genau auf Sie zukommen, erfahren Sie im Pflegeheim oder in Ihrer zuständigen Stadtverwaltung. 

Ab dem 1. Januar 2017 sind die Eigenanteile für alle Bewohner und Bewohnerinnen eines Pflegeheimes unabhängig von dem Pflegegrad gleich.

Heimbewohner beziehungsweise Heimbewohnerinnen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer des Bezuges von vollstationären Pflegeleistungen.

Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige

Dauer des LeistungsbezugesHöhe des Leistungszuschlags
Bis zu 12 Monaten15 Prozent
Mehr als 12 Monaten 30 Prozent
Mehr als 24 Monaten50 Prozent
Mehr als 36 Monaten75 Prozent

Wichtig für Sie: Ein Antrag der pflegebedürftigen Person auf Zahlung des Leistungszuschlags ist nicht erforderlich.

Ein Beispiel für Sie

Eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 ist am 15. Juli 2023 in die vollstationäre Pflegeeinrichtung eingezogen. Der Juli 2023 wird für die Ermittlung der Dauer des Leistungsbezugs als voller Kalendermonat gezählt. Die pflegebedürftige Person bezieht am 1. Januar 2024 unter zwölf Kalendermonate Leistungen der vollstationären Pflege. Daher erhält sie ab dem 1. Januar 2024 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent zu dem von ihr zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen. Unter der Voraussetzung, dass sich keine Änderungen im Sachverhalt ergeben, erfolgt die nächste Erhöhung des Leistungszuschlages auf 30 Prozent mit Ablauf des zwölften Kalendermonats des Leistungsbezugs zum 1. Juli 2024.

Ich werde momentan zu Hause gepflegt und möchte in ein Pflegeheim. Muss ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten?

Stellen Sie dafür einen Umstellungsantrag. Die Leistungen der ambulanten Pflege werden bis zu dem Tag gezahlt, an dem Sie ins Pflegeheim kommen.

Antrag auf stationäre Pflegeleistungen (PDF)

Diesen Antrag können Sie auch über Ihr persönliches Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT stellen.

Ich befinde mich in stationärer Krankenhausbehandlung. Zahlt die Pflegeversicherung für die Heimunterbringung?

Es kommt auf die vertraglichen Verhältnisse an. Gegebenenfalls wird ein entsprechendes Platzgeld vom Pflegeheim mit der Pflegekasse abgerechnet.

Rechnet das Pflegeheim die Kosten direkt mit der KNAPPSCHAFT ab? Oder muss ich in Vorkasse gehen?

Das Heim rechnet den Kassenanteil direkt mit uns ab. Nur Ihr Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Wer bezahlt den Umzug in das Pflegeheim? Werden die Umzugskosten bzw. Fahrkosten in die Einrichtung übernommen?

Diese Kosten übernehmen und bezuschussen wir nicht.

Wer sucht das Pflegeheim aus und kümmert sich um die Anmeldung, wenn ich es nicht mehr kann?

In diesem Fall kümmern sich Ihre Angehörigen oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person um die Anmeldung. Sollten Sie direkt vom Krankenhaus in ein Pflegeheim ziehen, übernimmt der Sozialdienst des Krankenhauses die Organisation.

Kann ich das Pflegeheim während des Monats wechseln?

Ja, Sie können das Pflegeheim während des Monats wechseln. Für den Tag der Verlegung darf nur das aufnehmende Pflegeheim Kosten berechnen. Sofern der von der Pflegekasse zu zahlende Leistungsbetrag noch nicht verbraucht ist, erhält das neue Pflegeheim den Restbetrag.

Ich kann das Pflegeheim nicht selber bezahlen, wer kommt für die Restkosten auf?

Ansprechpartner ist hier der Sozialhilfeträger.

Ich bin mit der Pflegequalität im Pflegeheim unzufrieden. An wen wende ich mich?

An die Heimaufsicht. Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Zum Teil sind die Heimaufsichtsbehörden direkt bei den obersten Landesbehörden angesiedelt. In anderen Ländern ist die Zuständigkeit kommunal geregelt, d.h. bei den Kreisen und kreisfreien Städte angesiedelt.

Erhalte ich als Versicherter einen Zuschuss für zusätzliche Betreuung in der vollstationären Pflegeeinrichtung?

Nein. Pflegebedürftige Personen in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Möchten Sie diese Leistung zusätzlich in Anspruch nehmen, beantragen Sie diese direkt mit dem vollstationären Pflegeantrag.

Anders als bei der häuslichen Pflege, müssen Sie in diesem Fall nicht in Vorleistung treten. Die KNAPPSCHAFT zahlt die hierfür vorgesehene Vergütung direkt an die Einrichtung.

Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:

  • Gemeinschaftliches Malen und Basteln
  • Leichte Gartenarbeit
  • Versorgung und Pflege von Haustieren
  • Spazierengehen
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen

Pauschalleistungen für die Pflege von Menschen mit Behinderungen

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung, in der die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder die soziale Teilhabe am Arbeitsleben oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, zahlen wir einen monatlichen Pauschalbetrag von maximal 266 Euro. Seit dem 1. Januar 2020 gilt diese Regelung auch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in Räumlichkeiten, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch IX erhalten.