Stationäre Krankenhausbehandlung | 10 Euro täglich für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Stationäre Kuren, ambulante und stationäre Rehaleistungen, Mutter-/Vater-Kind-Kuren | Grundsätzlich 10 Euro pro Tag. 10 Euro pro Tag bei Anschlussrehabilitation für maximal 28 Tage. Dabei werden die geleisteten Zuzahlungen der Krankenhausbehandlung für das Jahr berücksichtigt. |
Hilfsmittel
(zum Beispiel Einlagen, Gehhilfen, Rollstühle)
| 10 Prozent des Abgabepreises, aber mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ist das Hilfsmittel günstiger als 5 Euro zahlen Sie nur die tatsächlichen Kosten. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (zum Beispiel Einmalwindeln) zahlen Sie 10 Prozent pro Packung, aber höchstens 10 Euro pro Monat. |
Arznei- und Verbandmittel | 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Mithilfe des Krankenkassenratgebers ermitteln Sie jetzt die Zuzahlung für Ihr Medikament. |
Heilmittel
(zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik)
| 10 Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung. |
Häusliche Krankenpflege | 10 Euro pro Verordnung. Plus 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Jahr. |
Soziotherapie | 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Behandlungstag. Allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten der Therapie. |
Haushaltshilfe | 10 Prozent der täglichen Kosten. Mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro für jeden Tag, an dem Sie die Haushaltshilfe brauchen. Nicht mehr als den täglichen Gesamtaufwand. Ausnahme: Haushaltshilfen bei Schwangerschaft und Entbindung sind zuzahlungsfrei. |
Fahrkosten | 10 Prozent der Kosten pro Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt. |
Gestatten: Erstattungsverfahren.
Wann Sie eine Erstattung beantragen können? Wenn Ihre Zuzahlungen die Höchstgrenze überschreiten. Was dann passiert? Sie bekommen einen Ausweis, damit Sie keine Zuzahlung mehr zahlen müssen. Wer chronisch krank ist, zahlt nur ein Prozent des Familienbruttoeinkommens, statt der üblichen zwei Prozent. Die individuelle Belastungsgrenze ermitteln Sie mit dem Befreiungsrechner.
Beispiel: Bei einem Ehepaar beträgt die zweiprozentige Belastungsgrenze 300 Euro. Sie weisen Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln nach, sowie Fahrkosten in Höhe von 350 Euro. Und das schon im Juni. Die Belastungsgrenze für das Kalenderjahr ist somit überschritten. Deswegen erstatten wir 50 Euro. Für die Monate Juli bis Dezember stellen wir dem Ehepaar dann Befreiungsausweise aus. Für den Rest des Jahres fallen also keine Zuzahlungen mehr an.
Meine Belastungsgrenze.
Ermittel ich jetzt. Und geh zuzahlungsfrei in die Zukunft.
Befreiungsrechner
Wie Sie die Erstattung beantragen.
Sie haben Ihre Belastungsgrenze berechnet und möchten sich befreien lassen? Nutzen Sie bitte diesen Antrag:
Vorauszahlung der Belastungsgrenze.
Sie leisten hohe Zuzahlungen? Und haben regelmäßige Einkünfte?
Zahlen Sie Ihre Belastungsgrenze schon im Voraus.
Warum? Sie bekommen Ihren Befreiungsausweis dann schon zum Jahresbeginn. Ob sich das für Sie lohnt, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch. Wenn Sie möchten, rechnen wir Ihren geltenden Grenzwert schon vorab für Sie aus. Ihre individuelle Belastungsgrenze ermitteln Sie aber auch ganz einfach selber mit dem Befreiungsrechner.