Hormonelle und nicht-hormonelle Verhütungsmittel.
Eines der gebräuchlichsten hormonellen Mittel zur Verhütung ist die Antibabypille. Versicherte können aber auch andere Verhütungsmittel nutzen. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, welches Mittel dem Patient oder der Patientin verschrieben wird. Alternativen sind zum Beispiel Hormonstäbchen oder die Hormonspirale. Viele Frauen oder Männer suchen auch nach hormonfreien Verhütungsmethoden, um mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden. Sie nutzen lieber mechanisch wirkende Mittel, beispielsweise die Kupferspirale.
Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel unter diesen Voraussetzungen:
- Der Arzt oder die Ärztin verordnet das Mittel spätestens einen Tag vor Ihrem 22. Geburtstag.
- Die Verordnung erfolgt auf Kassenrezept.
- Die Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Ab Ihrem 22. Geburtstag dürfen wir die Kosten nicht mehr übernehmen – das regelt das Sozialgesetzbuch. Ab 18 Jahren müssen Versicherte etwas dazugeben: die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Wichtig: Unterschreiben Sie keinen privatärztlichen Behandlungsvertrag. Wenn Sie beim Arzt oder bei der Ärztin einen privaten Behandlungsvertrag unterschrieben haben, zum Beispiel über das Einsetzen einer Spirale, werden Ihnen die Leistungen privat in Rechnung gestellt. Eine Kostenübernahme ist dann nicht möglich.
Sterilisation
Die Sterilisation gilt als die sicherste Verhütungsmethode – beim Mann oder bei der Frau. Sie wird meist als ambulante Operation durchgeführt und verläuft in der Regel problemlos. Aber: Eine umfassende professionelle Beratung beim Facharzt, bei der Fachärztin oder in einer Beratungsstelle ist wichtig. Denn die Sterilisation birgt Risiken, wie jede andere Operation auch. Außerdem kann sie nicht oder nur eingeschränkt rückgängig gemacht werden.
Wir bezahlen Ihre Sterilisation, wenn sie aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Entscheidung, ob sie krankheitsbedingt durchgeführt werden muss, trifft Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Sie müssen in diesem Fall vorab keinen Antrag stellen. Sie zeigen einfach Ihre Gesundheitskarte beim Arzt oder bei der Ärztin vor und wir rechnen die Behandlung direkt ab.
Sie möchten sich aus persönlichen Gründen sterilisieren lassen? Das geht. Allerdings tragen Sie dann die Kosten für den Eingriff selbst.