KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine junger Mann umarmt seine Freundin.

Verhütungsmittel: Pille, Spirale und Sterilisation.
Kosten und Kostenübernahme

  • Zahlung verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel bis zum Tag vor dem 22. Geburtstag
  • Zahlung medizinisch notwendiger Sterilisationen

Sie möchten keine eigenen Kinder – oder zumindest jetzt nicht und wollen daher eine ungewollte Schwangerschaft vermeiden? Dank Antibabypille, Spirale und Co. kein Problem.

Sie fragen sich jetzt, welche Kosten für Verhütungsmittel auf Sie zukommen – je nachdem, wie Sie sich entscheiden? Kupferspirale, Kondom, Hormonstäbchen, Pille -  Was bezahlt die Krankenkasse?
Wir erklären Ihnen gerne, welche empfängnisverhütenden Mittel wir für Sie als Versicherte oder Versicherten zahlen:

  • Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel: Darunter fallen zum Beispiel die Antibabypille oder die Hormonspirale. Diese bezahlen wir als Ihre Krankenkasse vollumfänglich für Sie. Bis zum Tag vor Ihrem 22. Geburtstag und unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr dazu finden Sie weiter unten in unserem FAQ.
  • Sterilisation: Sofern diese medizinisch notwendig ist, übernehmen wir die vollständigen Kosten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Schwangerschaft ein hohes gesundheitliches Risiko für Sie birgt.

Lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zum Thema Empfängnis beraten. Und finden Sie so die beste Lösung für Ihre individuelle Situation. Nach einer körperlichen Untersuchung erhalten Sie eine für Sie passende Verordnung und können Ihr Mittel beispielsweise in der Apotheke abholen.

Die wichtigsten Infos zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel.
Auf einen Blick

  • Die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen.
  • Ab 18 Jahren müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
  • Neben den bekannten hormonellen Verhütungsmitteln nutzen viele Frauen auch hormonfreie Verhütungsmethoden.
  • Die Kosten einer Sterilisation werden übernommen, falls sie medizinisch notwendig ist.

Fragen und Antworten.
Rund um die Kosten und die Kostenübernahme für Verhütungsmittel – von der KNAPPSCHAFT

Welche Arten von empfängnisverhütenden Mitteln und Methoden gibt es?

Grob wird zwischen hormonelle Methoden, Barrieremethoden, Spiralen, natürlicher Familienplanung und Sterilisation für den Mann und die Frau unterschieden:

  • Zu den hormonellen Methoden gehören zum Beispiel die (Mini-)Pille, das Hormonstäbchen (Verhütungsstäbchen), das Verhütungspflaster, die Verhütungsspritze oder der Verhütungsring.
  • Zu den Spiralen zählen unter anderem die Kupferkette, der Kupferball und die Kupferspirale.
  • Das Kondom ist beispielsweise eine Barrieremethode, genauso wie das Diaphragma und das Frauenkondom.
  • Zur natürlichen Familienplanung zählt die Symptothermale Methode.

Diese und weitere Informationen zu den einzelnen Verhütungsmöglichkeiten finden Sie in dieser Broschüre des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Dort können Sie sich umfassender zu den einzelnen Optionen sowie deren Vor- und Nachteilen informieren. Wichtig für Sie: Lassen Sie sich ärztlich beraten, welche Methode am besten für Sie geeignet ist – zum Beispiel von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. Ihr Arzt oder die Ärztin entscheidet dann auch, welches Mittel Ihnen verschrieben wird.

Wann übernimmt die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille oder die Kupferspirale?

Unter bestimmten Voraussetzungen, die wir hier für Sie aufgelistet haben:

  1. Ihr Arzt oder die Ärztin verordnet das Mittel spätestens einen Tag vor Ihrem 22. Geburtstag. Sie müssen also noch 21 Jahre alt sein.
  2. Die Verordnung erfolgt auf einem Rezept – einem sogenannten Kassenrezept.
  3. Die Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Wichtig für Sie: Unterschreiben Sie keinen privatärztlichen Behandlungsvertrag. Wenn Sie beim Arzt oder bei der Ärztin einen solchen unterschrieben haben, zum Beispiel über das Einsetzen einer Spirale, werden Ihnen die Leistungen privat in Rechnung gestellt. Eine Kostenübernahme ist dann nicht möglich.

Welche Verhütungsmittel sind verschreibungspflichtig?

Hormonelle Verhütungsmittel, sowie Kupferkette, Kupferspirale und Kupferball. Für diese stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein entsprechendes Rezept aus. Diese und weitere Informationen dazu, wieso hier ein Rezept notwendig ist, finden Sie auf der Internetseite familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.

Ab wann muss ich meine Pille und andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel selber zahlen beziehungsweise ab wann werden sie kostenpflichtig?

Verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel – wie die Hormonspirale, die Antibabypille und weitere – sind bis zu Ihrem 21. Lebensjahr Kassenleistungen und daher für Sie kostenfrei.
Ab Ihrem 22. Geburtstag dürfen wir als Ihre Krankenkasse Ihre verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel nicht mehr bezahlen – das regelt das Sozialgesetzbuch.
Ab 18 Jahren müssen Versicherte etwas dazugeben: die sogenannte gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Wie hoch diese ausfällt, können Sie unter Zuzahlung ganz einfach nachlesen.

Bezahlt die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse meine Sterilisation?

Wir bezahlen Ihre Sterilisation, wenn sie aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Entscheidung, ob sie krankheitsbedingt durchgeführt werden muss, trifft Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Sie müssen in diesem Fall vorab keinen Antrag auf Kostenübernahme für die Sterilisation stellen. Zeigen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte beim Arzt oder bei der Ärztin vor und wir rechnen die Behandlung direkt ab.

Sie möchten sich aus persönlichen Gründen sterilisieren lassen? Das geht. Allerdings tragen Sie dann die Kosten für den Eingriff selbst.

Die Sterilisation gilt als die sicherste Verhütungsmethode – beim Mann oder bei der Frau. Sie wird meist als ambulante Operation durchgeführt und verläuft in der Regel problemlos. Aber: Eine umfassende professionelle ärztliche Beratung beim Facharzt, bei der Fachärztin oder in einer Beratungsstelle ist wichtig. Denn die Sterilisation birgt Risiken, wie jede andere Operation auch. Außerdem kann sie nicht oder nur eingeschränkt rückgängig gemacht werden.

Weitere Beratungsstellen für Sie.
Zu Sexualität, Partnerschaft und Verhütung.

PRO FAMILIA

Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.

Bundesverband

Stresemannallee 3

60596 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 26 95 779-0

www.profamilia.de

AWO Arbeiterwohlfahrt

Bundesverband

Marie-Juchacz-Haus

Oppelner Str. 130

53119 Bonn

Tel.: 02 28 / 6 68 50

www.awo.org

Deutscher Caritasverband

Karlstr. 40

79104 Freiburg

Tel.: 07 61 / 20 00

www.caritas.de

Deutsches Rotes Kreuz

Generalsekretariat

Carstennstr. 58

12205 Berlin

Tel.: 030 / 8 54 04-0

www.drk.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.

Gesamtverband

Oranienburger Str. 13-14

10178 Berlin

Tel.: 030 / 2 46 36-0

www.paritaet.org

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland

Stafflenbergstr.76

70010 Stuttgart

Tel.: 07 11 / 2 15 9-0

www.diakonie.de

donum vitae

zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.

Bundesverband

Breite Str. 27

53111 Bonn

Tel.: 02 28 / 3 86 73 43

www.donumvitae.org

Schwul-lesbisches Jugendnetzwerk e.V.

Lambda Bundesgeschäftsstelle

Windthorststr. 43a

99096 Erfurt

Tel.: 0361 / 6448754

www.lambda-online.de

WIR – „Walk In Ruhr“

Große Beckstraße 12

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 509 8930

https://www.wir-ruhr.de/

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