Auslandskrankenschein
Als Nachweis für eine bestehende Krankenversicherung bei der KNAPPSCHAFT, nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte in den Urlaub mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandskrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie die Karte dem Arzt oder im Krankenhaus vor.
Sollten Sie in die Türkei, nach Bosnien-Herzegowina oder Tunesien verreisen, bekommen Sie von uns einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie ganz einfach hier anfordern. Den Krankenschein tauschen Sie bitte vor Ihrem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein um.
Wichtiger Hinweis:
Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.
Für die Türkei sind von Rentnern und Familienangehörigen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer noch besondere Regeln zu beachten. Dazu haben wir für Sie ein Merkblatt in türkischer und deutscher Sprache erstellt. Beide Versionen des Merkblattes stellen wir Ihnen im Folgenden als Download zur Verfügung:
Merkblatt Krankenversicherung deutschsprachig (PDF)
Merkblatt Krankenversicherung türkischsprachig - Saðlýk sigortasý bilgi formu Türkçe (PDF)