KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Auslandskrankenschein

Als Nachweis für eine bestehende Krankenversicherung bei der KNAPPSCHAFT, nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte in den Urlaub mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandskrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie die Karte dem Arzt oder im Krankenhaus vor.

Sollten Sie in die Türkei, nach Bosnien-Herzegowina oder Tunesien verreisen, bekommen Sie von uns einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie ganz einfach hier anfordern. Den Krankenschein tauschen Sie bitte vor Ihrem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein um.

Wichtiger Hinweis:
Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.

Für die Türkei sind von Rentnern und Familienangehörigen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer noch besondere Regeln zu beachten. Dazu haben wir für Sie ein Merkblatt in türkischer und deutscher Sprache erstellt. Beide Versionen des Merkblattes stellen wir Ihnen im Folgenden als Download zur Verfügung:

Merkblatt Krankenversicherung deutschsprachig (PDF)

Merkblatt Krankenversicherung türkischsprachig - Saðlýk sigortasý bilgi formu Türkçe (PDF)


Kundendaten

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Länderauswahl
In welches Land möchten Sie reisen?  *

Wichtiger Hinweis: 
Auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte ist der Auslandskrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. 

Für Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei können Sie hier den Auslandskrankenschein beantragen. 

Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.

In welche Region möchten Sie einreisen?

In welchem Zeitraum werden Sie sich dort aufhalten?

Ist Ihnen in der Vergangenheit schon einmal einen Auslandskrankenschein für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Türkei von der KNAPPSCHAFT ausgestellt worden?
Ist dieser Auslandskrankenschein heute noch gültig?
Sind Sie seit Ausstellung Ihres letzten Auslandskrankenscheines (für einen Aufenthalt in der Türkei) noch einmal nach Deutschland eingereist?

Wichtiger Hinweis:
Auslandskrankenscheine für einen vorübergehenden Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina in der Region Föderationsgebiet Bosnien, Herzegowina und Srpska darf die KNAPPSCHAFT nur für max. 1 Jahr ausstellen. 

Wichtiger Hinweis:
Auslandskrankenscheine für einen vorübergehenden Aufenthalt in Tunesien darf die KNAPPSCHAFT nur für max. 1 Jahr ausstellen.

Ihnen liegt bereits ein Auslandskrankenschein vor. Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie die Ausstellung eines weiteren Auslandkrankenscheins beantragen.
Sie können eine Kopie des letzten auf Sie ausgestellten Auslandskrankenscheins beantragen.

Auslandskrankenscheine sind nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Türkei gedacht. Die Türkei und Deutschland haben sich darauf verständigt, dass der Wohnsitz automatisch als verlegt gilt, sobald sich Versicherte ununterbrochen länger als 183 Tage in der Türkei aufhalten. Nach dieser Definition haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in die Türkei verlegt und daher keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Auslandskrankenscheines.

Wichtiger Hinweis:
Auslandskrankenscheine für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Türkei darf die KNAPPSCHAFT nur für max. 183 Tage ausstellen.

Weitere Angaben
Haben Sie bestehende oder chronische Erkrankungen, die während Ihres Aufenthaltes in der Türkei weiter behandelt werden müssen?
Reisen noch weitere bei der KNAPPSCHAFT familienversicherte Angehörige mit?