Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB) für die elektronische Patientenakte (ePA) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (im Folgenden: KNAPPSCHAFT)
1. Allgemeines
Die Nutzung der ePA mit der App oder dem Desktop-Client Meine GESUNDHEIT unterliegt den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen vollständig und aufmerksam durch, bevor Sie mit der Nutzung beginnen. Mit Start der Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT erklären Sie sich automatisch mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Trägerin der Kranken- und Pflegeversicherung, Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum, (im Folgenden: KNAPPSCHAFT) bietet ihren Versicherten für die aktive Nutzung der persönlichen elektronische Patientenakte (ePA) die Möglichkeit an, diese über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT zu verwenden, die den Nutzern die selbstbestimmte elektronische Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten ermöglicht.
Hierfür stellt die KNAPPSCHAFT eine App (Meine GESUNDHEIT) für Smartphones und einen Desktop-Client zur Verfügung.
Versicherte erhalten aufgrund der Regelungen des Digital-Gesetzes (DigiG) auch ohne Verwendung der App oder des Desktop-Clients eine ePA ("Offline-Nutzer"), soweit nicht der ePA Anlage im Vorfeld widersprochen wurde. Die Kommunikation zur ePA-Kontoverwaltung erfolgt auf postalischem Wege (s. insbesondere Kapitel 3, 13 und 14) an/von KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.
Diese Nutzungsbedingungen gelten als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT. Die AGB regeln ausschließlich die Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT. Die aktuelle Version dieser AGB kann über www.knappschaft.de/epa-agb abgerufen werden.
Die KNAPPSCHAFT behält sich vor, die AGB zu ändern, sie insbesondere an neue technische, funktionale oder rechtliche Entwicklungen anzupassen.
Zusätzlich wird auf die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V verwiesen, die unter www.knappschaft.de/epa-info (PDF) jederzeit abgerufen werden können. Dort befinden sich alle relevanten Informationen über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung der ePA.
2. Kontoerstellung, Vertragsschluss und Freischaltung der ePA über die Smartphone-App
Versicherte erhalten gemäß den Regelungen des Digital-Gesetzes (DigiG) eine ePA, soweit im Vorfeld der ePA-Anlage nicht widersprochen wurde. Wenn der ePA Nutzung widersprochen wird, wird entweder
- Keine ePA zum Start der ePA für alle (15. Januar 2025) angelegt oder
- Die ePA unwiderruflich gelöscht.
Die Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT ist nur möglich, soweit das Widerspruchsrecht nicht ausgeschöpft wurde. Wurde im Vorfeld Widerspruch eingereicht, ist eine Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT nicht möglich. In dem Fall muss zunächst ein Widerruf (Rücknahme) zum Widerspruch gegenüber der KNAPPSCHAFT erklärt werden. Hierzu können die vereinfachten Verfahren in der App Meine KNAPPSCHAFT oder die entsprechenden Formulare zum Widerruf genutzt werden. Diese finden Sie hier www.knappschaft.de/epa-fuer-alle. Die einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten innerhalb der ePA können dem Kapitel 3 entnommen werden.
Der Nutzer erhält zu Beginn der Verwendung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT die Gelegenheit, die geltenden AGB und die Datenschutzerklärung zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die angegebenen Links abrufen und speichern. Der Nutzer muss die AGB und die Datenschutzerklärung bestätigen, um mit der ePA Nutzung über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT fortzufahren.
Im nächsten Schritt muss der Nutzer in die Übertragung der Stammdaten einwilligen. Die Verarbeitung dieser Daten ist zwingend erforderlich, damit die ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT verwendet werden kann. Näheres zur Einwilligung in die Übertragung und Verarbeitung von Stammdaten kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Dem Nutzer wird dann eine Übersicht der wesentlichen Informationen zum Vertragsschluss angezeigt. Durch Klicken auf die Schaltfläche "Registrierung abschließen" erklärt der Nutzer sein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages mit der KNAPPSCHAFT zur Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen ("Nutzungsvertrag").
Der Eingang der Registrierungsanfrage wird dem Nutzer elektronisch in der ePA bestätigt. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags durch die KNAPPSCHAFT dar.
Um die Registrierung abzuschließen, wird der Nutzer aufgefordert, die E-Mail-Adresse aus seiner Gesundheitsidentität (GesundheitsID) in die ePA zu übertragen und diesen Prozess zu bestätigen.
Nach Übertragung der E-Mail aus der GesundheitsID des Nutzers in die ePA ist die Registrierung abgeschlossen. Der Abschluss der Registrierung zur Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT wird dem Nutzer in der ePA bestätigt.
Mit der Bestätigung der Registrierung durch die KNAPPSCHAFT kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der KNAPPSCHAFT auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen zum Nutzungsvertrag in den Einstellungen der ePA zur Verfügung gestellt, sodass der Nutzer diese gesondert speichern kann.
Nach Abschluss der Registrierung kann die ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT verwendet werden.
Zur erstmaligen Anmeldung in der ePA hat der Nutzer die Möglichkeit, sich über seine GesundheitsID zu authentisieren. Alternativ kann der Nutzer sich auch über seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder den Personalausweis (eID) authentisieren. Wenn sich für die Authentisierung über die eGK oder eID entschieden wird, setzt dies ein NFC-fähiges Smartphone und den dazugehörigen PIN der eGK bzw. eID voraus. Mit einer GesundheitsID wird die Möglichkeit geschaffen, sich ohne zusätzliche Nutzung der eGK oder eID als Versicherter zu identifizieren.
Für die Erstellung der GesundheitsID wird ein Signaturdienst genutzt, der von der KNAPPSCHAFT betrieben wird. Wählt der Nutzer die GesundheitsID als Authentisierungsmethode, so hat er in einem nächsten Schritt zur Signierung des Login-Prozesses für die ePA und die Erstellung der GesundheitsID einzuwilligen. Die Erstellung der GesundheitsID erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und wird im Hintergrund automatisiert verarbeitet. Die GesundheitsID ist fünf Jahre gültig.
Nach Auswahl der Login-Methode wird eine Geräteregistrierung im Rahmen einer 2-Faktor-Authentisierung durchgeführt. Hierzu erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um das Endgerät freizuschalten, muss der Nutzer den Link in der E-Mail betätigen. Nach abschließender Aktivierung seines Endgeräts kann der Nutzer auf seine persönliche ePA zugreifen.
3. Kontoerstellung, Vertragsschluss und Freischaltung der ePA ohne App
Alle Versicherten, die der ePA Anlage nicht widersprochen haben, erhalten ab dem 15. Januar 2025 eine ePA von Amtswegen angelegt ("Offline-Nutzer"). Ab dem Moment ist eine ePA für jeden Versicherten vorhanden. Leistungserbringer können im Behandlungsfall Dokumente einstellen, einsehen und löschen. Soweit Versicherte nicht dem Einstellen von elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) widersprochen haben, werden diese von der KNAPPSCHAFT in die ePA eingestellt. Die KNAPPSCHAFT als Krankenkasse kann niemals auf Daten der ePA zugreifen.
Grundsätzlich existieren folgende Widerspruchsmöglichkeiten, die auch über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT ausgeschöpft werden können:
- Widerspruch gegen die ePA Aktenanlage
- Widerspruch gegen das Einstellen von eAD durch die KNAPPSCHAFT
- Widerspruch gegen Befugnisse einzelner Leistungserbringer
- Widerspruch gegen das Einstellen von eRezept-Daten
- Widerspruch gegen den elektronischen Medikationsprozess
Einreichung eines Widerspruchs: Hierfür stellt die KNAPPSCHAFT ein Widerspruchsformular zur Verfügung, das schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich angefordert werden kann. Alle Formulare zur ePA finden Sie hier: www.knappschaft.de/epa-fuer-alle. Der Versicherte hat zum Widerspruch gegen seine ePA das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die KNAPPSCHAFT zurückzusenden. Auch über die App Meine KNAPPSCHAFT können die Widersprüche verwaltet werden.
Jeder Widerspruch kann jederzeit durch einen Widerruf zurückgenommen werden. Hierfür stellt die KNAPPSCHAFT ein Widerrufsformular zur Verfügung, das schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich angefordert werden kann. Alle Formulare zur ePA finden Sie hier: www.knappschaft.de/epa-fuer-alle. Der Versicherte hat zum Widerruf gegen seine ePA das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die KNAPPSCHAFT zurückzusenden. Auch über die App Meine KNAPPSCHAFT können die Widerrufe verwaltet werden.
4. Nutzung der ePA über Desktop-Client
Nach erfolgreicher Registrierung und Anlage einer GesundheitsID ist eine Nutzung der ePA auch über den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT möglich.
Um über den Desktop-Client auf die ePA zuzugreifen, muss der Nutzer zunächst ein lokales Benutzerkonto anlegen und sich in dem lokalen Konto einloggen. Beim erstmaligen Login wird er mit Hilfe seiner eGK oder durch Absprung auf die Smartphone-App Meine GESUNDHEIT durch eine 2-Faktor-Authentifizierung authentifiziert. Diese Authentisierung erfolgt unabhängig von der Anmeldung in der Akte und ist nur bei der initialen Anmeldung mit dem Desktop-Client nach der Installation oder Anlage eines zusätzlichen lokalen Benutzers erforderlich. Der Nutzer erhält dann Gelegenheit, die geltenden AGB und die Datenschutzerklärung zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die angegebenen Links abrufen und speichern. Der Nutzer muss die AGB und die Datenschutzerklärung bestätigen, um mit der Anmeldung fortzufahren. Zur Freischaltung des Geräts benötigt der Versicherte seine elektronische Gesundheitskarte und ein Kartenlesegerät (Sicherheitsklasse II oder III) oder eine Authentifizierung durch Absprung und Login auf der Smartphone-App Meine GESUNDHEIT. Sollte der Nutzer seine ePA bisher noch nicht über die Smartphone-App genutzt haben, wird er aufgefordert, seine E-Mail-Adresse vor dem Login in die ePA über den Desktop-Client zu verifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass in der ePA des Nutzers eine E-Mail-Adresse zur Geräteautorisierung hinterlegt ist. Beim nachfolgenden Login-Vorgang (nach der E-Mail-Verifikation) ist nochmals ein Login mit eGK oder eine Authentifizierung durch Absprung und Login auf der Smartphone-App Meine GESUNDHEIT erforderlich, um die E-Mail-Adresse in die Akte zu übernehmen. Anschließend wird dem Versicherten eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung des Geräts zugeschickt, die er bestätigen muss. Nach Bestätigung der E-Mail und Login per elektronischer Gesundheitskarte und Kartenlesegerät (Sicherheitsklasse II oder III) oder durch Authentifizierung durch Absprung und Login auf der Smartphone-App Meine GESUNDHEIT hat der Versicherte vollständigen Zugriff auf die ePA.
5. Nutzung von Open-Source-Software am ePA Desktop Ubuntu Client
Die Distribution der App Meine GESUNDHEIT für Ubuntu erfolgt über einen Snap (Container). Dieser kann unterschiedlich lizenzierte Software enthalten. Die Installationsdateien (Snaps) zur Nutzung des ePA Desktop-Clients auf dem Ubuntu Linux Betriebssystem enthalten neben der ePA Desktop Client App auch Open-Source-Software. Diese Open-Source-Komponenten sind separat zur App Meine GESUNDHEIT zu betrachten und unterliegen den genannten Lizenzbedingungen (Open-Source-Lizenz). Eine Kopie der verwendeten Lesser General Public License (LGPL)-Komponenten kann Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Wenden Sie sich dazu an die in den AGB unter Kapitel 18 genannte verantwortliche Stelle.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Komponenten:
a) pcsc-cyberjack-clean.tar.gz (Version: 3.99.5final.SP14; Lizenz: LGPL 2.1)
b) CCID-clean.tar.gz (Version: 1.4.36; Lizenz: LGPL 2.1)
c) acsccid-1.1.8-clean.tar.gz (Version: 1.1.8; Lizenz: LGPL 2.1)
An diesen Open-Source-Komponenten wurden Änderungen durchgeführt und detailliert im Ordner "Docs" des Snaps beschrieben.
Neben den genannten Open-Source-Komponenten werden weitere Open-Source-Software und weitere Ubuntu-Bestandteile genutzt, um die Lauffähigkeit der Snaps zu gewährleisten. Die Komponenten (inkl. Lizenztexte und Kennzeichnungen zu Codeanpassungen) sind in einer Textdatei im Ordner "Docs" in den Snaps integriert, so dass eine stets aktuelle Übersicht abrufbar ist.
6. Fehler- / Absturzberichte
Um Probleme und eventuell auftretende Bugs (Fehler) in der Anwendung Meine GESUNDHEIT frühzeitig feststellen und analysieren zu können, wird das Tool Sentry eingesetzt.
Dieses Tool erfasst bei technischen Unregelmäßigkeiten automatisch Daten des verwendeten Gerätes in folgender Form:
- Angaben zur App Meine GESUNDHEIT:
Version, Versionsnummer, Startzeit, Build-Nummer und Build-Name, Befugnisse; - Angaben zum verwendeten Mobilgerät:
CPU Architektur, Akkustand, Akkutemperatur, (Neu)Startzeit, Marke, Produktfamilie, Ladestatus, Verbindungstyp, Arbeitsspeichergröße, freier Arbeitsspeicher, Gerätespeichergröße, freier Gerätespeicher, Hersteller, Modell und Modellname, Verbindungsstatus; - Angaben zum Bildschirm:
Bildschirmgröße, Bildschirmauflösung (DPI), Bildschirmauflösung (Pixel), Bildschirmdichte, genutztes Format (Hoch oder Querformat); - Angaben zum Betriebssystem:
Betriebssystemname, Betriebssystemversion, Rootstatus, Sprache, Zeitzone, Gebietsschemaparameter, Kernel-Version.
Diese Daten werden ausdrücklich nicht mit Ihrer IP-Adresse oder ePA-Referenznummer verknüpft. Es handelt sich hierbei um keine personenbezogenen Daten.
Grundlage zur Erhebung von Fehlerberichten ohne personenbezogene Daten ist das berechtigte Interesse (Art. 6 (1) lit. F DSGVO).
Das berechtigte Interesse besteht darin, die reibungslose Nutzung der Anwendung zu gewährleisten. Insbesondere: Missbrauchsbekämpfung, Störungsbeseitigung, Stabilität und Kompatibilität sicherzustellen.
Diese technischen Daten werden sobald Sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Tage nach ihrer Erhebung, gelöscht.
7. Kosten
Die ePA wird den Versicherten der KNAPPSCHAFT unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es entstehen dem Nutzer keine Kosten für die Nutzung der ePA.
Sofern der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der ePA Dienste Dritter in Anspruch nimmt, insbesondere die Dienste von Telekommunikationsdienstleistern für die Bereitstellung einer Datenverbindung, ist der Nutzer für damit im Zusammenhang stehende Kosten und die Einhaltung der jeweiligen Vertragsbedingungen selbst verantwortlich.
Die Kosten des Kartenlesegeräts zur Authentifizierung mit der eGK hat der Versicherte zu tragen.
8. Rechte und Pflichten des Nutzers
Die Registrierung und Nutzung der ePA über die App oder den Desktop-Client Meine GESUNDHEIT ist allen Versicherten gestattet, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Für Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der gesetzliche Vertreter die Registrierung vornehmen.
Der Nutzer darf die ePA nur im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Leistungsumfangs und auf Grundlage dieser Vereinbarung nutzen. Eine Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Der Versicherte kann Dritten Zugriff auf seine ePA ausschließlich über den Menüpunkt "ePA-Zugriffe" als Vertreter gewähren. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, mit denen er Zugriff auf die ePA erhält, geheim hält und nicht an Dritte weitergibt. Es ist nicht gestattet, Gesundheitsdaten Dritter über die ePA zu speichern und zu verwalten.
Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die ePA für die Ablage von Dokumenten, die für die medizinische Versorgung oder für die Eigenorganisation medizinischer Belange des Versicherten irrelevant sind, zu nutzen.
Die Nutzung der ePA für rechtswidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen ist ebenso nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die bewusste Verursachung eines Schadens oder Förderung eines Schadens, Eingriffe in die Integrität und Sicherheit eines Netzwerks oder eines Systems, das Senden missbräuchlicher, irreführender Nachrichten oder die Verbreitung von Viren oder Schadsoftware sowie die Verletzung der Rechte Dritter.
Der Nutzer ist verpflichtet, keine Inhalte in der ePA zu speichern, oder auf seine Veranlassung speichern zu lassen, die
(a) gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstoßen oder sonst rechtswidrig oder unzulässig sind;
(b) diffamierend, obszön, beleidigend, verleumderisch oder diskriminierend sind;
(c) gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte beinhalten;
(d) gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Rechte geistigen und gewerblichen Eigentums, verstoßen;
(e) Viren oder sonstige potentiell schädliche Computerprogramme oder Daten enthalten.
Die KNAPPSCHAFT ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsvertrag mit dem Nutzer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer gegen die dargestellten Nutzungsvorgaben verstößt. Bei Kündigung des Nutzungsvertrags durch die KNAPPSCHAFT erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Daten aus der ePA bis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Kündigung über die App Meine GESUNDHEIT zu exportieren. Nach abgeschlossener Beendigung des Vertrags ist ein Export nicht mehr möglich.
9. Nutzungsrechte des Nutzers
Dem Nutzer wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der ePA im Rahmen der geltenden Nutzungsvereinbarung und nur für private und nicht kommerzielle Zwecke gewährt.
10. Vertreterregelung
Der Versicherte kann einem Vertreter den Zugriff auf seine ePA gewähren, indem er in der Zugriffsverwaltung seiner ePA einen Vertreter seiner Wahl hinzufügt. Dazu muss er zunächst bestätigen, dass ihm die Einwilligung des Vertreters vorliegt. Anschließend gibt er die Krankenversichertennummer (KVNR) und die E-Mail-Adresse des Vertreters ein. Zusätzlich kann er für den Vertreter einen Namen vergeben, der in der eigenen Vertreterliste angezeigt wird. Das Hinzufügen eines Vertreters wird abgeschlossen, wenn der Link, der per E-Mail an den Nutzer der ePA gesendet wird, bestätigt wird. Der Vertreter wird nun in der Liste der Vertreter angezeigt. Pro ePA können beliebig viele Vertreter hinzugefügt werden.
Die Vertretung wird aktiv, sobald der Vertreter in seiner eigenen App ein Vertreterprofil (Name, KVNR, Krankenkasse des zu Vertretenden) angelegt hat und sich darüber einloggt. Ein Vertreter nimmt die Vertretung grundsätzlich in der App seiner eigenen Krankenkasse wahr. Ihm steht die ePA zur Verfügung. Im Gegensatz zum eigentlichen Nutzer der ePA kann er keinen anderen Vertreter anlegen oder löschen, die ePA nicht kündigen und keinen Aktenumzug vollziehen.
Tritt der Versicherte der KNAPPSCHAFT selbst als Vertreter für einen Versicherten einer anderen Krankenkasse auf, sind die Nutzungsbedingungen dieser Krankenkasse zu beachten. Im Übrigen gelten für den Versicherten der KNAPPSCHAFT - auch als Vertreter für einen Dritten - diese Nutzungsbedingungen sinngemäß. Insbesondere sind dem Versicherten - auch als Vertreter für einen Dritten - rechtswidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen bei dem Zugriff auf die ePA des Vertretenen nicht gestattet.
11. Datenschutz
Die KNAPPSCHAFT ist sich der besonderen Schutzbedürftigkeit personenbezogener Daten der Nutzer bewusst und hält die einschlägigen Datenschutzvorgaben ein. Der Nutzer hat Zugriff und Kontrolle über sämtliche seiner personenbezogenen Daten, die er an die ePA weiterleitet oder die auf seine ausdrückliche Veranlassung (z.B. durch einen Leistungserbringer) an ePA weitergeleitet werden. Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die KNAPPSCHAFT sind geregelt in der Datenschutzerklärung für die Nutzung der ePA.
12. Gewährleistung
Die KNAPPSCHAFT wird dem Nutzer die ePA mit angemessener Sorgfalt zur Verfügung stellen. Die KNAPPSCHAFT gibt keine weiteren Zusicherungen oder sonstige Versprechen zur Funktionalität der ePA ab.
13. Haftung
Die KNAPPSCHAFT haftet nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich von der KNAPPSCHAFT gewährte Garantien sowie anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Die KNAPPSCHAFT haftet außerdem für schuldhaft verursachte Schäden für Leben, Körper und Gesundheit, sowie Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von der KNAPPSCHAFT verursacht werden. Bei leicht oder normal fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung dieser vertraglichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Ansonsten wird eine Haftung der KNAPPSCHAFT ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche gegen Organe, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der KNAPPSCHAFT.
14. Allgemeine Hinweise zu medizinischen Inhalten
Medizinische Inhalte, die in der ePA gespeichert / bereitgestellt werden, dienen der Information des Nutzers. Sie ersetzen nicht die Beratung, Behandlung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt.
Die Informationen sind nicht dazu bestimmt und geeignet, dem Nutzer eine bestimmte Behandlung oder Nicht-Behandlung vorzuschlagen. Die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen sind keine Aufforderung zur Selbstbehandlung oder Selbst- Diagnose einer Krankheit oder eines anderen Leidens.
Die KNAPPSCHAFT übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
Dies Regelungen gelten auch für Informationen, die über Digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 33a SGB V in der ePA gespeichert werden.
15. Vertragsbeendigung und -abwicklung
Eine Kündigung des Nutzungsvertrags mit der KNAPPSCHAFT durch den Nutzer ist ohne Angabe von Gründen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem der KNAPPSCHAFT die Kündigung zugeht.
Hierzu kann der Nutzer die entsprechende Funktionalität in der ePA (unter: Profil und Einwilligungen) in der mobilen App nutzen. Wird die elektronische Patientenakte von dem Versicherten nicht über die mobile App genutzt ("Offline-Nutzer"), kann der Nutzer den Nutzungsvertrag mit einem formlosen Kündigungsschreiben kündigen. Nutzer des Desktop-Clients können über die mobile App oder über ein formloses Kündigungsschreiben kündigen. Nach erfolgreicher Authentifizierung des Nutzers erhält der Nutzer ein Bestätigungsschreiben über die Kündigung der ePA an seine Adresse.
Dem Nutzer wird im Rahmen der Kündigung des Vertrags bis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit gegeben, seine Daten aus der ePA über die App Meine GESUNDHEIT zu exportieren. Nach abgeschlossener Beendigung des Vertrags ist ein Export nicht mehr möglich.
Hat der Nutzer die Kündigung erklärt, hat er bis Ablauf der Kündigungsfrist die Möglichkeit, seine Kündigung zu widerrufen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird die persönliche ePA des Nutzers mit allen Daten gelöscht.
Der Widerruf seiner Einwilligung kommt einer sofortigen Kündigung gleich. Nach dem Widerruf der Einwilligung wird die ePA des Nutzers mit allen Daten sofort gelöscht.
Der Nutzungsvertrag endet außerdem mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses des Nutzers mit der KNAPPSCHAFT als Krankenkasse. Hierbei kann die ePA des Nutzers zur neuen Krankenkasse umgezogen werden.
16. Änderungen der AGB
Die KNAPPSCHAFT behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer innerhalb der ePA mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert. Die jeweils geltende Fassung kann über die App sowie unter www.knappschaft.de/epa-agb abgerufen werden.
17. Telefonischer Support
Die KNAPPSCHAFT stellt den Nutzern der ePA einen telefonischen Support zur Verfügung, über den generelle Fragen zu den Funktionalitäten der ePA beantwortet werden.
Das Service-Telefon für Digitale Services ist unter der kostenfreien Telefonnummer:
08000 200 510 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr) erreichbar.
Ergänzende Informationen zum telefonischen Support sind der Datenschutzerklärung (unter 5.5.5) zu entnehmen.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
19. Verantwortliche Stelle und Anbieter der ePA
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Postanschrift:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Tel: 08000 200 510 (kostenfrei)
(Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr)
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: Januar 2025