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...Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Zur Familienversicherung Voraussetzungen für die Homöopathie Kostenübernahme bei Jugendlichen Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. ...
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: Homöopathie Kosten bei der KNAPPSCHAFT