KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Mutter hält das Gesicht ihrer Tochter in beiden Händen.

Unser Zusatzbeitrag steigt.
Ihre Vorteile bleiben

Als Gesundheitspartner sind wir jeden Tag an Ihrer Seite, damit Sie gesund bleiben oder werden. Die Anpassung des Zusatzbeitrags sichert Ihre umfassende Versorgung. Egal, ob es um Prävention, akute Behandlung oder Rehabilitation geht – Sie profitieren von unserem KRIEGSTE-MIT-UNS-NETZ. Durch die enge Zusammenarbeit unserer Knappschaftsärztinnen und Knappschaftsärzte, Knappschaftskrankenhäuser, Reha-Kliniken und dem Sozialmedizinischen Dienst erhalten Sie lückenlose Betreuung – und bleiben bestens abgesichert.

Der neue Zusatzbeitrag ist eine gezielte Investition in Ihre Gesundheit und Ihre Versorgungssicherheit. So können wir weiterhin unsere umfassenden Leistungen und attraktiven Extras für Sie bereitstellen. Zusätzlich honorieren wir Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit finanziellen Vorteilen. Nutzen Sie unseren Vorteilsrechner, um herauszufinden, wie Sie aktiv für Ihre Gesundheit sorgen und dabei bares Geld zurückerhalten können. Und mit unserem Gesundheitspaket-Test entdecken Sie maßgeschneiderte Leistungen und Angebote die am besten zu Ihrer Persönlichkeit, Gesundheit und Ihrem Alltag passen.

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KRIEGSTE-MIT-UNS-NETZ

Lückenlose Versorgung, interdisziplinärer Austausch, schnelle Informationsübermittlung und Terminvergabe – Klingt gut?

Das bietet Ihnen unser KRIEGSTE-MIT-UNS-NETZ. „Bestens vernetzt“ steht dabei für eine enge Zusammenarbeit zwischen der KNAPPSCHAFT, den Knappschaftsärztinnen und Knappschaftsärzten in der ambulanten Versorgung, den Knappschaftskrankenhäusern, Reha-Kliniken und unserem sozialmedizinischen Dienst.

Zwei Ärzte und zwei Ärztinnen besprechen sich in einem Krankenhaus.
Gesundheitspaket-Test

Alle Leistungen der Krankenkasse zu kennen und dann auch noch zu filtern, welche für Sie besonders relevant sind, ist herausfordernd.
Die Lösung: Unser neuer Gesundheitspaket-Test.
Machen Sie ganz schnell und einfach den Test und erfahren Sie mit ein paar Klicks, welcher „Typ“ Sie sind. Darauf basierend erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen der KNAPPSCHAFT, die zu Ihren Bedürfnissen passen.

Ein kleiner Junge schaut lächelnd in ein großes rotes Paket, während seine Mama und sein Papa neben ihm auf dem Boden sitzen.
Vorteilsrechner

Der Vorteilsrechner errechnet Ihnen Ihren ganz persönlichen Vorteil im Sinne von Zuschüssen, Prämien, Bonuszahlungen oder geldwerten Vorteilen.

Eine junge Frau sitzt vor dem PC und schaut entspannt und lächelnd mit den Händen hinter dem Kopf nach oben.

Die wichtigsten Infos zum Zusatzbeitrag.
Auf einen Blick

  • Der Zusatzbeitrag erhöht sich auf 4,4 Prozent, da die Ausgaben der Krankenversicherung schneller ansteigen als die Einnahmen.
  • Die Erhöhung ist erforderlich, da strukturelle Reformen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bislang ausgeblieben sind.
  • Mit uns bleiben Sie bestens versorgt: mit unserem KRIEGSTE-MIT-UNS-NETZ und Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinaus gehen.
  • Mitmachen lohnt sich: entdecken Sie unsere Bonusprogramme und weitere unserer Angebote mit dem Gesundheitspaket-Test.

Sie haben Fragen zum Zusatzbeitrag.
Wir geben Antworten

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der KNAPPSCHAFT ab dem 1. Januar 2025?

Die KNAPPSCHAFT hat ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 4,4 Prozent angepasst.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Gesetzliche Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag festlegen, um ihren Finanzbedarf zu decken, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht.

Erheben alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag?

Ja. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitragssatz. Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass für das Jahr 2025 auch die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen müssen.

Warum wurde der Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT erhöht?

Seit Jahren steigen im Gesundheitswesen die Ausgaben stärker als die Einnahmen. Grundlegende Struktur- und Finanzreformen im Gesundheitssystem sind schon seit Jahren überfällig. Mehrbelastungen sind vor allem Folge von Leistungsausweitungen durch neue Gesetzesvorhaben. Aber auch die weiterhin hohe Inflation im Gesundheitswesen durch beispielsweise gestiegene Energiekosten, Honorarforderungen beziehungsweise Lohnkosten führen bei den Leistungsanbietern im Gesundheitswesen zu Kostensteigerungen. Für das Jahr 2025 sind weitere Reformvorhaben sowie Gesetzesvorhaben angekündigt, die zu Leistungsverbesserungen führen sollen, aber auch höhere Kosten verursachen.

Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spitzt sich im Jahr 2025 weiter zu. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzreform der Einnahmen- und Ausgabenseite wurden bis heute nicht umgesetzt.

In den Jahren 2021 und 2023 musste die KNAPPSCHAFT entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ihre Finanzreserve in Höhe von insgesamt rund 306 Millionen Euro abschmelzen und dem Gesundheitsfonds zuführen. Diese finanziellen Reserven fehlen, um der aktuellen Ausgabenentwicklung entgegen zu wirken, sodass die Kostensteigerungen an die Versicherten weitergegeben werden müssen. Die KNAPPSCHAFT ist – wie alle gesetzlichen Krankenkassen – dazu verpflichtet, eine Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe vorzuhalten. So muss im Jahr 2025 die Rücklage wieder auf das gesetzlich vorgegebene Niveau aufgefüllt werden.

Darüber hinaus ist die KNAPPSCHAFT an 14 Krankenhäusern beteiligt. Diese wurden als Rücklage im Haushalt eingebucht. Weil sich die Rechtslage geändert hat, muss die KNAPPSCHAFT die Beteiligungen bis Ende 2025 aus der Rücklage herausnehmen und anderweitig buchen. Dies ist ein einmaliger Sondereffekt.

Ab wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?

Mitglieder der KNAPPSCHAFT zahlen ab 1. Januar 2025 einen individuellen Zusatzbeitragssatz von 4,4 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Rentner und Rentnerinnen werden durch die paritätische Beitragstragung aus dem Arbeitsentgelt oder der Rente zur Hälfte belastet. Für Rentner und Rentnerinnen wirkt sich die Erhöhung zudem erst ab dem 1. März 2025 aus.

Wie hoch ist mein Beitrag?

Wir haben ein paar Beispiele für Sie vorbereitet:

Arbeitnehmende mit einem Brutto-Arbeitsentgelt von zum Beispiel 3.000 Euro zahlen einen Beitrag zur Krankenversicherung von monatlich 285 Euro. Den gleichen Betrag übernimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin.

Rentenbeziehende mit einer Brutto-Rente von zum Beispiel 1.500 Euro zahlen einen Beitrag zur Krankenversicherung von monatlich 142,50 Euro. Den gleichen Betrag übernimmt der Rentenversicherungsträger beziehungsweise die Rentenversicherungsträgerin.

Für Studierende gilt ein Beitrag zur Krankenversicherung von insgesamt 125 Euro.

Wann werde ich als Mitglied der KNAPPSCHAFT persönlich über die Anpassung des Zusatzbeitragssatzes informiert?

Unsere Mitglieder erhalten ab dem 16. Dezember 2024 eine individuelle Information zur Anpassung unseres Zusatzbeitragssatzes.

Müssen Angehörige auch einen erhöhten Zusatzbeitrag zahlen?

Da Ihre familienversicherten Angehörigen über Sie beitragsfrei versichert sind, zahlen Sie keinen Cent extra. Stattdessen profitieren auch Ihre Angehörigen von unseren guten Zusatzleistungen, und das beitragsfrei!

Für Sie und Ihre Familie stehen wir Ihnen in allen Lebenslagen als Gesundheitspartner zur Seite. Ob über unser Kontaktformular, die App Meine KNAPPSCHAFT - Ihr persönliches Serviceportal, unsere Geschäftsstellen, am Service-Telefon oder alternativ über den Rückruf-Wunsch. Was immer Sie für Ihre Gesundheit brauchen: Wir sind für Sie da.

Verändert sich der Beitragszuschuss des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin und des Rentenversicherungsträgers?

Ja, der Beitragszuschuss des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin für freiwillig versicherte Arbeitnehmende passt sich mit Wirksamwerden der Änderung des Zusatzbeitrags auch direkt an.

Der Zuschuss der Rentenversicherung für freiwillig versicherte Rentenbeziehende passt sich mit einer Verzögerung von zwei Kalendermonaten, also mit der Rentenzahlung für März 2025, an.

Welche Leistungen gibt es, durch die ich mir den „Zusatzbeitrag zurückholen“ kann?

  • Über unseren AktivBonus und SportBonus können Sie sich bis zu 160 Euro pro Jahr zurückholen. So erhalten Sie zum Beispiel 70 Euro pro Jahr, wenn Sie im Sportverein oder im Fitnessstudio aktives Mitglied sind. Oder Sie gehen regelmäßig zur Vorsorge. Dafür gibt es zum Beispiel 10 Euro für die Krebsfrüherkennung obendrauf.
  • Wir bezuschussen Ihre sportmedizinische Untersuchung alle zwei Jahre mit bis zu 120 Euro, damit Sie fit bleiben, egal in welchem Alter.
  • Wir zahlen Ihnen jeweils bis zu 80 Euro für zwei Gesundheitskurse pro Jahr. Damit können Sie nicht nur etwas für Ihre Fitness tun, sondern auch Ihre Stressbewältigung verbessern oder sich das Rauchen abgewöhnen.
  • Wir übernehmen die Kosten für (Reise-)Schutzimpfungen. Auch bei privaten Auslandsreisen. Ob gegen Zecken oder tropische Krankheiten, mit der KNAPPSCHAFT sind Sie im Urlaub und zu Hause immer gut geschützt.
  • Schwangere erhalten 200 Euro, um Extra-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise für den Toxoplasmose-Test, die Hebammenrufbereitschaft oder für zusätzliche Arzneimittel, die der Arzt während der Schwangerschaft verschreibt. Das ist das Schwangerschaftspaket der KNAPPSCHAFT.
  • Nach der Schwangerschaft belohnen wir Sie für die regelmäßige Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge noch einmal mit 50 Euro im AktivBonus junge Familie. Reichen Sie hierfür einfach Ihren kompletten Mutterpass ein.

Sie haben Fragen zum Zusatzbeitrag oder möchten sich über Ihre Leistungen und Vorteile der KNAPPSCHAFT informieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie unkompliziert und kompetent zu Ihren Möglichkeiten.

Portrait von Sangkeetha Sabanayagam, Mitarbeiterin im Service-Center der Knappschaft.

Sangkeetha Sabanayagam, Mitarbeiterin im Service-Center der KNAPPSCHAFT

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