Dadurch wird der Krebs auch bei Frauen entdeckt, die keine Anzeichen für die Krankheit hatten. Sie bemerken Veränderungen Ihrer Brust schneller, wenn Sie sie regelmäßig zu Hause abtasten.



Frauen beugen vor. Mit frühen Diagnosen
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Geben Sie Krebs keine Chance. Passen Sie auf sich auf und gehen Sie zur Vorsorge. Denn bei rechtzeitiger Diagnose wächst die Chance auf Heilung. Nur, wer sich regelmäßg untersuchen lässt, kann sich vor einem unbemerkten Krankheitsausbruch schützen.
Viele Krebserkrankungen lassen sich heute recht gut behandeln. Haben Sie keine Angst und lassen Sie sich regelmäßig durchchecken. Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken. Das Hautkrebsscreening nutzen Versicherte der KNAPPSCHAFT übrigens kostenlos – alle zwei Jahre, ohne Altergrenze.
Brustkrebs. Früh erkannt

Mit dem Mammographie-Screening

Wir laden Sie ein
Das Mammographie-Screening ist für Sie kostenlos, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind. Sobald Sie Anspruch auf die Untersuchung haben, werden Sie per Post über Ihren Termin benachrichtigt.

Im Abstand von zwei Jahren
Haben Sie Anspruch auf das Screeening, wird Ihre Brust alle zwei Jahre bei der Mammographie geröntgt. Liegt ein Verdacht auf Brustkrebs vor, sorgen weitere Untersuchungen für Klarheit.
Alle zwei Jahre
Hautkrebsscreening
Ihr Arzt untersucht den ganzen Körper nach Auffälligkeiten. Auch den Kopf und alle Hautfalten. Mehr Infos finden Sie unter Hautkrebsvorsorge.
- sportmedizinische Untersuchung
Ist die Untersuchung medizinisch notwendig, erstatten wir Ihnen bis zu 120 Euro. Ausführliche Infos gibt's unter sportmedizinische Untersuchung.
Ab 18 Jahren
- eine Check-up-Untersuchung
18-jährige Versicherte können bis zum Erreichen ihres 35. Lebensjahres einmalig zum Check-up. Dieser hilft bei der Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit. Sie werden körperlich untersucht, gewogen und Ihr Blutdruck und Puls werden bestimmt. Mit einer Blutprobe prüft Ihr Arzt außerdem Ihren Blutzucker- und Cholesterinspiegel. Ihr Urin wird im Labor untersucht, um beispielsweise Nierenerkrankung auszuschließen. Anschließend bespricht Ihr Arzt mit Ihnen die Ergebnisse und gegebenenfalls notwendige Behandlungen.
Ab 20 Jahren
- eine gezielte Anamnese
- die Untersuchung des Muttermunds
- einen Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und eine zytologische Untersuchung
- eine gynäkologische Tastuntersuchung
Ab 30 Jahren
- eine gezielte Anamnese
- eine Inspektion der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen
- eine Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
Ab 35 Jahren
- alle drei Jahre eine Check-up-Untersuchung
Die Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Sie werden körperlich untersucht, gewogen und Ihr Blutdruck und Puls werden gemessen. Mithilfe einer Blutprobe werden außerdem Ihr Blutzucker- und Cholesterinspiegel geprüft. Daneben wird Ihr Urin im Labor untersucht, um beispielsweise Nierenerkrankung auszuschließen. Ihr Arzt bespricht die Ergebnisse und gegebenenfalls weitere Behandlungen mit Ihnen.
Seit dem 1. April 2019 gibt es neue Regelungen für den Check-up.
Versicherte, die volljährig sind, können vor ihrem 35. Geburtstag einmalig am Check-up teilnehmen. Für alle ab 35 gilt:
- Versicherte, die 2017 ihren letzten Check-up hatten, dürfen 2019 erneut teilnehmen. Spätestens bis zum 30. September, dann endet die Übergangsfrist.
- Versicherte, die 2018 ihren letzten Check-up hatten, dürfen erst 2021 wieder teilnehmen. Für sie gilt bereits das neue dreijährige Untersuchungsintervall.
- Versicherte, die 2019 ihren letzten Check-up hatten, dürfen erst ab 2022 wieder teilnehmen.
Ab 50 Jahren
- eine gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- eine Tastuntersuchung des Enddarms
- ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Von 50 bis 69 Jahren
- eine Früherkennung von Brustkrebserkrankungen im Rahmen des bundesweiten Mammographie-Screenings
Ab 55 Jahren
- eine erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen mit einer Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs sowie
- wahlweise alle zwei Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen in einem Abstand von zehn Jahren
Vorsorgeuntersuchungen für Frauen. Was unsere Kunden wissen wollen
Die Einladungen werden durch die "Zentrale Stelle" der Kassenärztlichen Vereinigung verschickt. Bitte melden Sie dort.
Im Alter zwischen 50 und 69 haben Sie alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Das Mammographiescreening erfolgt auf Einladung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Die Screening-Stelle erhält Ihre Adressdaten über das Einwohnermeldeamt. Die Screening-Stelle arbeitet im Auftrag des Landes. Das Land wiederum setzt ein Bundesgesetz um, mit dem die Früherkennung von Brustkrebs verbessert werden soll. Da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt, ist die Herausgabe der Daten rechtens.
Grundsätzlich haben Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren Anspruch auf das Mammographie-Screening. Hierbei handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung. Frauen, die sich bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung oder eines bestehenden Verdachts in Behandlung oder Nachbehandlung befinden, haben keinen Anspruch auf ein Mammographie-Screening im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung. Selbstverständlich haben die Frauen aber einen Anspruch auf eine Versorgung im Rahmen ihrer bereits laufenden ärztlichen Behandlung.
Die KNAPPSCHAFT