KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine junger Mann umarmt seine Freundin

Verhütungsmittel bei der Krankenkasse.
Pille, Spirale und Sterilisation

Sie möchten keine eigenen Kinder – oder zumindest jetzt nicht? Dank Antibabypille, Spirale und Co. kein Problem. Wenn Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit der Sterilisation. Lassen Sie sich ausführlich beraten.

Im Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin klären Sie alle Fragen zum Thema Empfängnis. Nach der körperlichen Untersuchung erhalten Sie eine für Sie passende Verordnung. Bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag übernehmen wir die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Ihre Sterilisation bezahlen wir – vorausgesetzt, sie ist medizinisch notwendig.

Die wichtigsten Infos zum Empfängnisschutz.
Auf einen Blick

  • Die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen.
  • Ab 18 Jahren müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
  • Neben den bekannten hormonellen Verhütungsmitteln nutzen viele Frauen auch hormonfreie Verhütungsmethoden.
  • Die Kosten einer Sterilisation werden übernommen, falls sie medizinisch notwendig ist.

Welches Verhütungsmittel zu Ihnen passt?
Ihr Arzt klärt Sie auf.

Hormonelle und nicht-hormonelle Verhütungsmittel.

Eines der gebräuchlichsten hormonellen Mittel zur Verhütung ist die Antibabypille. Versicherte können aber auch andere Verhütungsmittel nutzen. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, welches Mittel dem Patient oder der Patientin verschrieben wird. Alternativen sind zum Beispiel Hormonstäbchen oder die Hormonspirale. Viele Frauen oder Männer suchen auch nach hormonfreien Verhütungsmethoden, um mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden. Sie nutzen lieber mechanisch wirkende Mittel, beispielsweise die Kupferspirale.

Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel unter diesen Voraussetzungen:

  1. Der Arzt oder die Ärztin verordnet das Mittel spätestens einen Tag vor Ihrem 22. Geburtstag.
  2. Die Verordnung erfolgt auf Kassenrezept.
  3. Die Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Ab Ihrem 22. Geburtstag dürfen wir die Kosten nicht mehr übernehmen – das regelt das Sozialgesetzbuch. Ab 18 Jahren müssen Versicherte etwas dazugeben: die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.

Wichtig: Unterschreiben Sie keinen privatärztlichen Behandlungsvertrag. Wenn Sie beim Arzt oder bei der Ärztin einen privaten Behandlungsvertrag unterschrieben haben, zum Beispiel über das Einsetzen einer Spirale, werden Ihnen die Leistungen privat in Rechnung gestellt. Eine Kostenübernahme ist dann nicht möglich.

Sterilisation

Die Sterilisation gilt als die sicherste Verhütungsmethode – beim Mann oder bei der Frau. Sie wird meist als ambulante Operation durchgeführt und verläuft in der Regel problemlos. Aber: Eine umfassende professionelle Beratung beim Facharzt, bei der Fachärztin oder in einer Beratungsstelle ist wichtig. Denn die Sterilisation birgt Risiken, wie jede andere Operation auch. Außerdem kann sie nicht oder nur eingeschränkt rückgängig gemacht werden.

Wir bezahlen Ihre Sterilisation, wenn sie aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Entscheidung, ob sie krankheitsbedingt durchgeführt werden muss, trifft Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Sie müssen in diesem Fall vorab keinen Antrag stellen. Sie zeigen einfach Ihre Gesundheitskarte beim Arzt oder bei der Ärztin vor und wir rechnen die Behandlung direkt ab.

Sie möchten sich aus persönlichen Gründen sterilisieren lassen? Das geht. Allerdings tragen Sie dann die Kosten für den Eingriff selbst.

Weitere Beratungsangebote für Sie.
Zu Sexualität, Partnerschaft und Verhütung.

PRO FAMILIA

Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.

Bundesverband

Stresemannallee 3

60596 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 26 95 779-0

www.profamilia.de

AWO Arbeiterwohlfahrt

Bundesverband

Marie-Juchacz-Haus

Oppelner Str. 130

53119 Bonn

Tel.: 02 28 / 6 68 50

www.awo.org

Deutscher Caritasverband

Karlstr. 40

79104 Freiburg

Tel.: 07 61 / 20 00

www.caritas.de

Deutsches Rotes Kreuz

Generalsekretariat

Carstennstr. 58

12205 Berlin

Tel.: 030 / 8 54 04-0

www.drk.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.

Gesamtverband

Oranienburger Str. 13-14

10178 Berlin

Tel.: 030 / 2 46 36-0

www.paritaet.org

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland

Stafflenbergstr.76

70010 Stuttgart

Tel.: 07 11 / 2 15 9-0

www.diakonie.de

donum vitae

zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.

Bundesverband

Breite Str. 27

53111 Bonn

Tel.: 02 28 / 3 86 73 43

www.donumvitae.org

Schwul-lesbisches Jugendnetzwerk e.V.

Lambda Bundesgeschäftsstelle

Windthorststr. 43a

99096 Erfurt

Tel.: 0361 / 6448754

www.lambda-online.de