Projektfördermittel.
Die verbleibenden Mittel (30 Prozent) werden von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden individuell verteilt. Sie können die Gelder für Projekte einzelner Selbsthilfeorganisationen oder -gruppen vergeben, die ihnen besonders am Herzen liegen. Kommt es dann doch einmal vor, dass nicht alle Fördermittel genutzt werden, werden sie im Folgejahr berücksichtigt. Hier stehen sie dann der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung.
Förderung auf Bundesebene.
Auf Bundesebene fördert die KNAPPSCHAFT ebenfalls Projekte. Folgende Projekte wurden im letzten Jahr durchgeführt:
Förderung auf Landesebene.
Förderverfahren und Antragsformulare werden von den gesetzlichen Krankenkassen in den Ländern festgelegt und bereitgestellt. Hier finden Sie die Ansprechpartner der KNAPPSCHAFT in Ihrem Bundesland:
Förderung in Nordrhein-Westfalen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in Nordrhein-Westfalen fördern und unterstützen Selbsthilfeangebote finanziell. Wie? Mit Zuschüssen auf Landes- und auch auf örtlicher Ebene. In diesem Jahr wurden circa 80 Landesorganisationen in Nordrhein-Westfalen gefördert. Hinzu kommen über 3.200 regionale Selbsthilfegruppen in den Städten und Kreisen. Sie möchten noch mehr Informationen zu den Selbsthilfe-Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen?
Förderung in Bayern.
In Bayern ist die KNAPPSCHAFT in die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung eingebunden und hat die Federführung für das Förderjahr 2021 übernommen. Die Fördermittel aller Krankenkassen werden dabei in örtliche Fördergemeinschaften – den sogenannten „Runden Tischen“ eingebracht. Den Selbsthilfegruppen vor Ort wird so der Weg zu zahlreichen Einzelkassen erspart. Dieser „bayerische Weg“ ist ein Erfolgsmodell.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern haben 2020 für die Unterstützung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mehr als 10,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Antragstellung
Selbsthilfegruppen finden auf der Seite der Selbsthilfekoordination Bayern alle Informationen und Anträge: https://www.seko-bayern.de/wissenswertes/foerderung-von-selbsthilfegruppen/krankenkassenfoerderung/
Landesweite Selbsthilfeorganisationen aus dem Gesundheitsbereich können Fördergelder noch bis zum 31. Dezember 2020 für das darauffolgende Förderjahr beantragen.
Die hierfür benötigten Antragsunterlagen finden Sie hier:
Ihre Anträge richten Sie bitte an die KNAPPSCHAFT. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
- Birgit Pelikan, E-Mail: birgit.pelikan@kbs.de, Tel. 089 38175-155
- Monika Stein, E-Mail: monika.stein@kbs.de, Tel. 089 38175-152