KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Mann sitzt am Tisch vor seinem Laptop und seinem Smartphone und nutzt seine digitale Gesundheitsanwendung.

Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA).
Smarte Leistung auf Rezept

  • Zusätzliche, digitale Therapiemöglichkeiten

  • Datenschutz und -sicherheit dank strenger Prüfungsverfahren

  • Unkomplizierte Beantragung, keine zusätzlichen Kosten

Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein digitales Medizinprodukt. Das kann eine Smartphone-App, Tablet-App oder Anwendung im Browser auf dem PC sein. Eine DiGA bietet therapeutische Unterstützung.

Bei einigen Krankheiten gibt es – neben den klassischen Behandlungsmethoden – zusätzliche digitale Therapiemöglichkeiten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen eine für Sie passende Digitale Gesundheitsanwendung verordnen. Die hilft Ihnen, Ihre Krankheit zu überwachen, zu heilen oder zu lindern. Sie können auch selbst eine DiGA bei der KNAPPSCHAFT beantragen.

Ich will’s genau wissen.

Informieren Sie sich ausführlich zum Thema DiGA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Psychotherapeutin.

Mit ihnen besprechen Sie die Verordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung. Ärztinnen und Psychotherapeuten können Ihnen über das „Muster 16“ eine Digitale Gesundheitsanwendung verschreiben. Damit haben Sie dann einen DiGA-Antrag in der Hand, den Sie bei der KNAPPSCHAFT einreichen. Die Kosten für die Digitale Gesundheitsanwendung übernehmen wir als Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen verordnet werden können, entnehmen Sie und Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin dem DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der DiGA-Verordnung prüft Ihre Ärztin oder Ihr Therapeut, ob es Umstände gibt, die gegen die Verschreibung einer Digitalen Gesundheitsanwendung sprechen, sogenannte Kontraindikationen.

Liegen Ihnen bereits entsprechende medizinische Nachweise vor? Das kann ein Diagnosenachweis eines Arztes oder einer Ärztin sein. Oder Sie sind in unserem gut DABEI Disease-Management-Programm (DMP) eingetragen.

Haben Sie Fragen zur Beantragung einer Digitalen Gesundheitsanwendung? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular in Ihrem persönlichen Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT oder besuchen Sie unsere Kontaktseite

Wichtig: Werden bei Ihrer Wunsch-DiGA Kontraindikationen genannt? Dann benötigen wir zusätzlich einen Nachweis, dass bei Ihnen keine dieser Ausschlussgründe vorliegen.

Der schnellste Weg zur Digitalen Gesundheitsanwendung.
Einfach Verordnung einreichen

Sie möchten möglichst bald mit Ihrer Digitalen Gesundheitsanwendung loslegen? Am schnellsten geht das über Ihr persönliches Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT. In der Rubrik „Dokumente einreichen“ finden Sie die „Digitale Gesundheitsanwendung“. Laden Sie hier einfach Ihre Verordnung hoch.

Sie können auch unser Kontaktformular oder den Postweg nutzen.

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Verordnung hochladen:
In Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT

Als registrierter Nutzer oder registrierte Nutzerin können Sie die Verordnung online hochladen.

Nach positiver Prüfung Ihrer DiGA-Verordnung bekommen Sie von uns einen 16-stelligen Rezeptcode. Mit diesem Code schalten Sie Ihre Digitale Gesundheitsanwendung frei. Bei manchen DiGA kann es erforderlich sein, dass Sie sich im App Store oder bei Google Play eine App auf Ihr Smartphone oder Tablet laden müssen. Je nach DiGA-Hersteller erfolgt die Freischaltung direkt in der App oder auf der Internetseite des Anbieters. Manchmal wird der Rezeptcode auch als Freischaltcode oder Gutschein bezeichnet.

DiGA beantragen
– ganz unkompliziert.

Laden Sie einfach Ihre Verordnung in Ihrem persönlichen Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT hoch.

Häufig gestellte Fragen.
Wir geben Antworten

Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?

Eine DiGA ist ein digitales Medizinprodukt. Als Smartphone-App, Tablet-App oder browserbasierte Anwendung bietet Ihnen die DiGA Unterstützung. Bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und auf dem Weg zu einer selbstbestimmten, gesundheitsförderlichen Lebensführung.

Was muss ich mit der ärztlichen DiGA-Verordnung tun?

Sind Sie schon auf auf Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT registriert? Dann können Sie die Verordnung dort jederzeit an uns weiterleiten.

Sie können natürlich auch unser Kontaktformular nutzen. Die klassischen Wege stehen Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, zum Beispiel ein Besuch bei der Geschäftsstelle vor Ort und der Postweg. Lassen Sie uns einfach Ihre DiGA-Verordnung zukommen. Wir kümmern uns um den Rest und übernehmen die Kosten für Ihre Digitale Gesundheitsanwendung.

Muss ich bei der Nutzung einer DiGA mit Mehrkosten rechnen?

Nein. Sie müssen für die Verordnungsdauer keinerlei Zuzahlungen leisten, wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin eine Digitale Gesundheitsanwendung verordnet hat, die sich im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befindet. Die KNAPPSCHAFT übernimmt direkt die Kosten für die DiGA, sodass Sie keine nachträgliche Erstattung beantragen müssen. Das Verzeichnis steht allen zur Verfügung, die sich über geprüfte Digitale Gesundheitsanwendungen informieren möchten. 

Wir übernehmen keine Kosten für „In-App-Käufe“, die Ihnen vom DiGA-Hersteller separat angeboten werden.

Wer gibt mir Hilfe bei der Freischaltung oder Nutzung der DiGA?

Ansprechpartner ist hier der Hersteller der Anwendung, nicht die Krankenkasse. Schauen Sie auf die Internetseite des Anbieters, welche konkrete Hilfe er Ihnen anbietet.

Zahlen Sie mir ein Smartphone, um die DiGA nutzen zu können?

Nein. Ein Smartphone, eine Fitnessuhr oder ein Internetzugang zählen zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Hieran darf sich die KNAPPSCHAFT nicht beteiligen.