KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Zwei Frauen sitzen auf einem Sofa und unterhalten sich darüber, dass sie Organspender werden wollen.

So geht Spenden.
Alles was ich wissen muss

Es gibt zwei Arten der Organspende: die postmortale Spende und die Lebendspende. Postmortal bedeutet, dass einer Person nach ihrem Tod die Organe entnommen werden. Bei einer Lebendspende wird einer gesunden Person ein Organ oder ein Teil eines Organs entnommen und anschließend einer schwerkranken Person eingesetzt.

Lebendspenden finden nur dann statt, wenn sie für den Erkrankten oder die Erkrankte lebenswichtig sind und keine postmortale Spende vorliegt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können die engste Familie und nahe Freunde und Freundinnen sich unter Umständen dafür entscheiden, einem Schwerkranken beziehungsweise einer Schwerkranken ein Organ zu spenden. Im Organspendeausweis hingegen entscheiden Sie nur, was nach Ihrem Tod mit Ihren Organen passieren soll.

Organspende.
Ihre Entscheidung zählt

An Ihrer medizinischen Versorgung ändert sich nichts

Das Leben von Patientinnen und Patienten zu retten ist das Ziel aller Ärzte und Ärztinnen. Dabei macht es keinen Unterschied, wie Sie sich entschieden haben. Wurde der Hirntod bei einem Patienten oder einer Patientin festgestellt, können die übrigen Organe eine Zeit lang ihre Funktion behalten. So eignen sie sich zur Transplantation.

Patientenverfügung und Organspendeausweis

Eine Organspendeausweis dokumentiert Ihre Entscheidung: Organspende "ja" oder "nein". Er ist kein Ersatz für eine Patientenverfügung. Mit der Patientenverfügung legen Sie vorsorglich fest, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Der Körper nach der Spende

Der Körper sieht nach der Spende genauso aus wie vorher. Das Transplantationsteam geht respektvoll mit den Körpern der Toten um. Nach der Operation verschließen die Ärzte und/oder Ärztinnen sorgfältig alle Wunden. Anschließend wird der Leichnam an die Angehörigen übergeben, damit diese sich verabschieden und den Verstorbenen oder die Verstorbene beerdigen können.

Die Voraussetzungen.
Um Organspender beziehungsweise Organspenderin zu werden

Jeder Mensch kann sich für oder gegen eine Organspende nach seinem Tod entscheiden. Die Einwilligung oder Ablehnung können bereits Minderjährige mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs in einem eigenen Organspendeausweis dokumentieren. Die Entscheidung darin ist rechtskräftig und kann nicht vom Vormund geändert werden. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren treffen die Eltern oder die nächsten Angehörigen im Falle eines Ablebens die Entscheidung, ob Organe gespendet werden sollen.

Eine Altersgrenze gibt es bei Organspenden nicht. Es kommt auf den Gesundheitszustand des Organs an. Auch die Altersgruppe von Spender beziehungsweise Spenderin und Empfänger beziehunsweise Empfängerin ist zunächst nicht wichtig. Das Organ muss zum Empfänger beziehungsweise der Empfängerin passen.

Voraussetzungen zur Spende nach dem Tod

  • Zwei Fachärzte müssen beim Spender den Hirntod feststellen.
  • Der Spender beziehungsweise die Spenderin hat der Organ- oder Gewebespende vor seinem beziehungsweise ihrem Tod zugestimmt.
  • Beim Spender beziehungsweise bei der Spenderin liegen zum Zeitpunkt des Todes keine akuten oder chronischen Krankheiten vor.
  • Die Funktionsfähigkeit der Spenderorgane wurde nach dem Hirntod ärztlich festgestellt.

Voraussetzungen zur Lebendspende

Die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Körper und generell nicht ohne Risiko. Sollten Sie sich trotzdem im Einzelfall dafür entscheiden, einem nahen Freund, einer nahen Freundin oder Verwandten ein Organ zu spenden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind volljährig und einwilligungsfähig.
  • Sie wurden über alle Risiken der Organentnahme aufgeklärt.
  • Sie haben der Organ-Entnahme zugestimmt.
  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass Sie als Spender beziehungsweise Spenderin geeignet sind.
  • Sie sind über das Operationsrisiko hinaus nicht gefährdet.
  • Ein postmortales Organ steht nicht zur Verfügung.

Lebendspenden kommen darüber hinaus nur in Frage, wenn der Spender beziehungsweise die Spenderin einen nachweisbaren Bezug zum Organempfänger beziehungsweise zur Organempfängerin hat. Diese Regelung soll verhindern, dass es zu Missbrauch wie Organkäufen kommt.

Wie verläuft die Transplantation bei einer Organspende?

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt alles rund um die Organspende. Sowohl bei Spenden nach dem Tod als auch zu Lebzeiten. Warum? Um Missbrauch zu verhindern und für Rechtssicherheit zu sorgen. Dank dem Gesetz sind die Verfahrensabläufe transparent und leicht nachvollziehbar. Organe werden gerecht vermittelt. Außerdem ist in Deutschland eine Organentnahme ohne eine eindeutige Zustimmung zur Organentnahme seitens des Verstorbenen (zu Lebzeiten) oder stellvertretend durch nahe Angehörige verboten. Das ist im Rahmen der Zustimmungsregelung des TPG festgesetzt. Die so genannte Widerspruchslösung kommt bislang nicht in Frage.

Die Stationen der Organ- und Gewebespende

Sind die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende erfüllt, meldet das Krankenhaus, in dem der Spender beziehungsweise die Spenderin liegt, die mögliche Spende an ein Transplantationszentrum. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird informiert.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation

Die Stiftung koordiniert und überwacht alle Prozesse, die mit einer Organtransplantation zusammenhängen. Sobald die Deutsche Stiftung Organtransplantation von einem Krankenhaus kontaktiert wird, informiert sie die Stiftung Eurotransplant für die Organvermittlung.

Die Stiftung Eurotransplant

Die Stiftung Eurotransplant (ET) ist die Vermittlungsstelle für gespendete Organe. Sie vermittelt Organe in Deutschland und in sieben weitere Länder. Wird eine Organspende gemeldet, sucht Eurotransplant einen passender Empfänger oder eine passende Empfängerin auf der Warteliste. Dabei kommt es vor allem auf die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit der Transplantation an. Sobald die Stiftung Eurotransplant einen passenden Empfänger oder eine passende Empfängerin gefunden hat, benachrichtigt sie das entsprechende Transplantationszentrum. Dann kann es sofort losgehen.

Das Transplantationszentrum

Was sind Transplantationszentren? Das sind Einrichtungen einer chirurgischen Klinik. Ihre Aufgaben: Sie führen Wartelisten der Organempfänger und -empfängerinnen, übernehmen die Transplantationen und kümmern sich nach der Operation um die Patientenn und Patientinnen. Wenn ein Organspender beziehungsweise Organspenderinnen in einer Klinik ohne Transplantationszentrum behandelt wird, operiert ein hinzugezogener Transplantationsmediziner oder eine hinzugezogene Transplantationsmedizinerin. Das entnommene Organ wird dann sofort zum Empfänger oder zur Empfängerin gebracht.

Für ausführliche Informationen zum Ablauf von der Organspende zur Transplantation, lesen Sie unseren Blogartikel.

30.09.2019 Magazin-Beitrag

Die 9 Schritte bei einer Organspende.

In unserem Blog erklären wir ihnen einen schematischen Ablauf einer Spende.

Organspende rettet Leben

Entscheiden Sie sich für eine Spende nach dem Tod, werden Sie unter Umständen zum Lebensretter oder zur Lebensretterin.

Ganz wichtig ist: eine Entscheidung für sich treffen. Egal, wie sie ausfällt. Denn sie schafft im Todesfall Klarheit für die Ärzte, Ärztinnen und Ihre Angehörigen. Und sie kann zu Lebzeiten jederzeit geändert werden.

Auch wenn Sie sich entscheiden, Ihre Organe nach dem Tod zu spenden, seien Sie sicher: Ihre medizinische Versorgung steht an erster Stelle. Sollten Sie einmal in Lebensgefahr schweben, werden Ihre Ärzte und Ärztinnen alles dafür tun, Ihr Leben zu retten. Manchmal kommt es jedoch zu Situationen, in denen Ärzte und Ärztinnen einfach nicht mehr helfen können. Das kann an einem Unfall oder einer Krankheit liegen. Dann stellt sich die Frage der Organspende.

Idealerweise machen Sie sich zur Organspende Gedanken, wenn es Ihnen gut geht. Natürlich ist es schwer, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im Falle Ihres Ablebens nehmen Sie allerdings Ihren Angehörigen die Last ab, diese Entscheidung für Sie treffen zu müssen. Das Gleiche gilt für das Thema Patientenverfügung. Mit dieser können Sie zum Beispiel über lebensverlängernde Maßnahmen bestimmen. Ihre Entscheidung über die postmortale Organspende können Sie hier ebenfalls vermerken. Aber: Ein Organspendeausweis ist kein Ersatz für Ihre Patientenverfügung. Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ihr Service der KNAPPSCHAFT.

Zum Hörer greifen und Fragen zum Thema Organspende stellen:
08000 200 501 (kostenfrei)
Montag bis Freitag von 8.00 – 19.00 Uhr

Oder per E-Mail an: organspendeinfo@knappschaft.de

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