Jeder Mensch kann sich für oder gegen eine Organspende nach seinem Tod entscheiden. Die Einwilligung oder Ablehnung können bereits Minderjährige mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs in einem eigenen Organspendeausweis dokumentieren. Die Entscheidung darin ist rechtskräftig und kann nicht vom Vormund geändert werden. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren treffen die Eltern oder die nächsten Angehörigen im Falle eines Ablebens die Entscheidung, ob Organe gespendet werden sollen.
Eine Altersgrenze gibt es bei Organspenden nicht. Es kommt auf den Gesundheitszustand des Organs an. Auch die Altersgruppe von Spender beziehungsweise Spenderin und Empfänger beziehunsweise Empfängerin ist zunächst nicht wichtig. Das Organ muss zum Empfänger beziehungsweise der Empfängerin passen.
Voraussetzungen zur Spende nach dem Tod
- Zwei Fachärzte müssen beim Spender den Hirntod feststellen.
- Der Spender beziehungsweise die Spenderin hat der Organ- oder Gewebespende vor seinem beziehungsweise ihrem Tod zugestimmt.
- Beim Spender beziehungsweise bei der Spenderin liegen zum Zeitpunkt des Todes keine akuten oder chronischen Krankheiten vor.
- Die Funktionsfähigkeit der Spenderorgane wurde nach dem Hirntod ärztlich festgestellt.
Voraussetzungen zur Lebendspende
Die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Körper und generell nicht ohne Risiko. Sollten Sie sich trotzdem im Einzelfall dafür entscheiden, einem nahen Freund, einer nahen Freundin oder Verwandten ein Organ zu spenden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind volljährig und einwilligungsfähig.
- Sie wurden über alle Risiken der Organentnahme aufgeklärt.
- Sie haben der Organ-Entnahme zugestimmt.
- Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass Sie als Spender beziehungsweise Spenderin geeignet sind.
- Sie sind über das Operationsrisiko hinaus nicht gefährdet.
- Ein postmortales Organ steht nicht zur Verfügung.
Lebendspenden kommen darüber hinaus nur in Frage, wenn der Spender beziehungsweise die Spenderin einen nachweisbaren Bezug zum Organempfänger beziehungsweise zur Organempfängerin hat. Diese Regelung soll verhindern, dass es zu Missbrauch wie Organkäufen kommt.
Wie verläuft die Transplantation bei einer Organspende?
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt alles rund um die Organspende. Sowohl bei Spenden nach dem Tod als auch zu Lebzeiten. Warum? Um Missbrauch zu verhindern und für Rechtssicherheit zu sorgen. Dank dem Gesetz sind die Verfahrensabläufe transparent und leicht nachvollziehbar. Organe werden gerecht vermittelt. Außerdem ist in Deutschland eine Organentnahme ohne eine eindeutige Zustimmung zur Organentnahme seitens des Verstorbenen (zu Lebzeiten) oder stellvertretend durch nahe Angehörige verboten. Das ist im Rahmen der Zustimmungsregelung des TPG festgesetzt. Die so genannte Widerspruchslösung kommt bislang nicht in Frage.
Die Stationen der Organ- und Gewebespende
Sind die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende erfüllt, meldet das Krankenhaus, in dem der Spender beziehungsweise die Spenderin liegt, die mögliche Spende an ein Transplantationszentrum. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird informiert.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation
Die Stiftung koordiniert und überwacht alle Prozesse, die mit einer Organtransplantation zusammenhängen. Sobald die Deutsche Stiftung Organtransplantation von einem Krankenhaus kontaktiert wird, informiert sie die Stiftung Eurotransplant für die Organvermittlung.
Die Stiftung Eurotransplant
Die Stiftung Eurotransplant (ET) ist die Vermittlungsstelle für gespendete Organe. Sie vermittelt Organe in Deutschland und in sieben weitere Länder. Wird eine Organspende gemeldet, sucht Eurotransplant einen passender Empfänger oder eine passende Empfängerin auf der Warteliste. Dabei kommt es vor allem auf die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit der Transplantation an. Sobald die Stiftung Eurotransplant einen passenden Empfänger oder eine passende Empfängerin gefunden hat, benachrichtigt sie das entsprechende Transplantationszentrum. Dann kann es sofort losgehen.
Das Transplantationszentrum
Was sind Transplantationszentren? Das sind Einrichtungen einer chirurgischen Klinik. Ihre Aufgaben: Sie führen Wartelisten der Organempfänger und -empfängerinnen, übernehmen die Transplantationen und kümmern sich nach der Operation um die Patientenn und Patientinnen. Wenn ein Organspender beziehungsweise Organspenderinnen in einer Klinik ohne Transplantationszentrum behandelt wird, operiert ein hinzugezogener Transplantationsmediziner oder eine hinzugezogene Transplantationsmedizinerin. Das entnommene Organ wird dann sofort zum Empfänger oder zur Empfängerin gebracht.
Für ausführliche Informationen zum Ablauf von der Organspende zur Transplantation, lesen Sie unseren Blogartikel.