KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Der Arm einer Frau mit einem Pflaster nach einer Schutzimpung.

Impfungen geben Sicherheit.
Und das ohne Kosten

Schutzimpfungen – Gut beraten bei Ihrer Krankenkasse

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Das sehen Sie auch so? Als Mitglied der KNAPPSCHAFT haben Sie Anspruch auf viele kostenlose Schutzimpfungen und Auffrischungsimpfungen. So schützen Sie sich vor Krankheiten und ungewollten Urlaubssouvenirs. Welche Schutzimpfungen als Kassenleistung gelten, das legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Und wir garantieren die Kostenübernahme für die in der Schutzimpfungsrichtlinie festgelegten Impfungen – zu 100 Prozent.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Die KNAPPSCHAFT trägt die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen der Schutzimpfungsrichtlinie.
  • Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten Ihrer Reiseimpfungen als Sonderleistung.
  • Die KNAPPSCHAFT übernimmt Indikationsimpfungen, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.
  • Impfen lassen können Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, aber auch im Gesundheitsamt.
  • Grippeimpfungen sind auch in Apotheken möglich.
Voraussetzung für die Kostenübernahme von Schutzimpfungen durch die Krankenkasse beziehungsweise die KNAPPSCHAFT und der Ablauf.

Sie planen einen Urlaub im Ausland? Haben Sie schon über Ihre Reiseschutzimpfungen nachgedacht? Sie können sich ganz einfach schützen. Zum Beispiel gegen Cholera, Diphtherie, Gelbfieber, Hepatitis, Hirnhautentzündung, Tetanus oder Tollwut. Alles, was dagegen reicht, ist eine Impfung zur richtigen Zeit. Sie schützt Sie langfristig. Das gilt besonders für Reisen in tropische und subtropische Länder.

Als Ihre Krankenkasse unterstützen wir Sie bei den Impfungen, damit Sie sich ganz auf Ihren Urlaub konzentrieren können – und wir bezahlen Beratung, Impfstoff und ärztliche Impfleistung.

Als Erwachsener oder Erwachsene Impfungen auffrischen – gute Idee! Bei uns eine Kassenleistung

Sind Sie noch gut geschützt durch Ihre Impfungen? Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Impfpass. Denn das Auffrischen von Schutzimpfungen (PDF) ist wichtig. Als Ihre Krankenkasse übernehmen wir auch für Erwachsene die Kosten. Zum Beispiel für:

  • Tetanus
  • Diphterie
  • Keuchhusten
  • Influenza

Einmalig gegen Masern zu impfen ist auch nach dem 18. Lebensjahr empfehlenswert, wenn

  • Sie nach 1970 geboren sind
  • Ihr Impfstatus unklar ist
  • Sie nicht gegen Masern geimpft worden sind
  • Sie nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.

Sie sind über 60 Jahre alt? Dann ist eine Herpes-Zoster-Impfung (Gürtelrose) ratsam. Ebenso eine Auffrischung der Pneumokokken-Impfung und der Covid-19-Impfung. Beides wird von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen. Und wir garantieren die Kostenübernahme. Hier (PDF) erfahren Sie, wie Sie neben den Schutzimpfungen mithilfe der KNAPPSCHAFT effektiv Krankheiten vorbeugen können.

Alles, was Sie für Ihre Schutzimpfungen brauchen, ist die Versichertenkarte der KNAPPSCHAFT. Mit der erhalten Sie viele Impfungen kostenfrei. Für einige Schutzimpfungen brauchen Sie zusätzlich einen medizinischen Grund. Oder Sie gehören einer bestimmten Altersklasse an. Viele weitere wertvolle Informationen finden Sie unter impfen-info.de.

3 Tipps vom Experten.
Impfungen – schützen und kosten Sie nichts

Impfpass checken

Tetanus, Diphtherie … Wissen Sie, wann oder wogegen Sie das letzte Mal geimpft wurden? Schnell den Impfpass suchen und nachsehen, ob Ihr Impfschutz komplett ist. Eine Auffrischungsimpfung ist oft notwendig und ratsam, außerdem trägt die KNAPPSCHAFT die Kosten. Eventuell neuen Impfpass besorgen!

Von Dr. Ulrich Kannapinn, Allgemeinmediziner und Knappschaftsarzt

Eine Hand klebt einen Sticker in einen Impfpass.
Von wegen nur Kinderkrankheiten

Masern sind nicht harmlos. Weder für Kinder noch für Erwachsene. Schwere Lungen- oder Gehirnentzündungen können ihre Begleiter sein. Und die enden manchmal sogar tödlich. Darum ist die Impfung gegen vermeintliche Kinderkrankheiten dringend empfehlenswert. 

Von Dr. Ulrich Kannapinn, Allgemeinmediziner und Knappschaftsarzt

Eine Frau bekommt nach einer Impfung ein Pflaster auf den Arm geklebt.
Kann auch Schwangere schützen

Tetanus, Hepatitis A und B oder Grippe: Die Viren im Impfstoff werden unschädlich gemacht oder abgetötet. Sie können sich bedenkenlos impfen lassen, auch wenn Sie ein Kind erwarten

Von Dr. Ulrich Kannapinn, Allgemeinmediziner und Knappschaftsarzt

Eine Frau hält eine Spritze in der Hand und zieht in diese Flüssigkeit aus einem kleinen Glasbehälter auf.

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Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam

Häufig gestellte Fragen zu Impfungen.
Wir geben Antworten

Welche Impfungen übernimmt die KNAPPSCHAFT?

Wir tragen die Kosten für die in der Schutzimpfungsrichtlinie festgelegten Impfungen. Aber auch für Reiseimpfungen. Als Kassenleistung belasten sie nicht Ihre Urlaubskasse. Außerdem übernehmen wir auch die FSME-(Frühsommer-Meningoenzephalitis)-Schutzimpfung und die Rotaviren-Impfung für Säuglinge.

Wer übernimmt die Kosten für die Impfungen?

Als Ihre Krankenversicherung bezahlt die KNAPPSCHAFT gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen und notwendige Reiseimpfungen. 

Wenn Sie bestimmte Impfungen für Ihren beruflichen Alltag benötigen, trägt Ihr Arbeitgebender oder die KNAPPSCHAFT die Kosten für diese Leistung. Beschäftigte in der Krankenpflege haben zum Beispiel ein erhöhtes Infektionsrisiko. Deshalb brauchen sie auch einen erhöhten Impfschutz.

Übrigens: Auch in Gesundheitsämtern ist die Impfung kostenlos.

Wie funktioniert eigentlich der Impfschutz?

Impfen bedeutet: Ihr Körper nimmt ganz gezielt abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger auf. Die sind nämlich im Impfstoff enthalten, können Sie aber nicht krank machen. Ihr körpereigenes Immunsystem reagiert trotzdem darauf und bildet Antikörper. Diese sind auf die Merkmale der Viren oder Bakterien eingestellt. Sie helfen, die unerwünschten Eindringlinge unschädlich zu machen, sollten Sie mit ihnen in Kontakt kommen. Dann kann die Krankheit nicht ausbrechen. Der Aufbau dieser natürlichen Abwehr dauert Tage oder Wochen, je nach Erreger. Die Kosten für die Impfungen übernimmt die KNAPPSCHAFT. Für Kinder und Erwachsene.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt erledigt das gerne für Sie. Überprüfung Ihres Impfschutzes und persönliche Beratung inklusive. Wer Sie noch impfen kann? Gesundheitsämter – die bieten regelmäßig Impftermine an. Grippeimpfung sind auch in Apotheken möglich.

Achten Sie darauf, Ihre Impfungen im Impfpass eintragen zu lassen. Sie haben schon einen Pass? Dann denken Sie daran, ihn zu Ihrem nächsten Impftermin mitzunehmen. Sie haben noch keinen? Kein Problem. Ab der nächsten Impfung in einer Arztpraxis oder im Gesundheitsamt haben Sie einen.

Was sind Indikationsimpfungen?

Indikationsimpfungen sind für Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, wegen ihres Alters oder bestimmter Erkrankungen. Indikationsimpfungen werden nicht generell von der Krankenkasse übernommen. Außer, Sie sind einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. 

Zu den Indikationsimpfungen gehören:

  • Affenpocken – zum Beispiel bei Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (sogenannte „Zeckenschutzimpfung“) wird von der KNAPPSCHAFT generell übernommen
  • Virusgrippe (Influenza) – zum Beispiel bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
  • Hepatitis A – zum Beispiel bei Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen
  • Hepatitis B (bei Erwachsenen) – zum Beispiel bei Personen mit einer Grunderkrankung wie DialysepatientInnen, HIV-Positive
  • Herpes Zoster (Personen über  50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Meningokokken A, C, W, Y und/oder B –zum Beispiel bei Immundefekt
  • Pertussis – zum Beispiel für alle Schwangeren
  • Pneumokokken – bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit
  • Poliomyelitis – zum Beispiel bei Einreisenden aus Gebieten mit Polio-Risiko
  • Röteln – zum Beispiel ungeimpfte Frauen mit unklarem Impfstatus
  • Varizellen – zum Beispiel seronegative Frauen mit Kinderwunsch

Muss ich etwas zuzahlen, wenn ich den Impfstoff in der Apotheke selbst abhole?

Bei gesetzlich vorgesehen Impfungen bekommen Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein Kassenrezept. Damit müssen Sie in der Apotheke nichts zuzahlen

Als Sonderleistung übernehmen wir in jedem Fall auch die Kosten für Ihre Reiseschutzimpfungen. In einigen Bundesländern wird dabei direkt über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Hier bekommen Sie ein Kassenrezept und zahlen nichts dazu. In anderen Bundesländern erhalten Sie ein Privatrezept für Ihre Reiseimpfung. Die Kosten dafür erstatten wir Ihnen. Schicken Sie Ihre Unterlagen einfach an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Es besteht auch die Möglichkeit über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT oder die App die Unterlagen einzureichen.

In welchen Bundesländern Ärzte und Ärztinnen bereits direkt mit uns abrechnen können, erfahren Sie auf der Seite Reiseschutzimpfungen.

Bezahlt die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Meningokokken-B-Impfung?

Die Meningokokken-B-Impfung ist in einigen Fällen ratsam. Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Ihre behandelnde Ärztin kann Sie dazu beraten.

Wer trägt die Kosten für den Impfstoff Repevax ("Vierfachimpfung")?

Repevax ist ein Impfstoff, der gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) schützt. Diese Impfungen sind für Kinder von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Die Kosten übernehmen wir.

Für Erwachsene ist die Impfung gegen Kinderlähmung nicht empfohlen. Daher übernehmen wir die Kosten dafür nicht.

Informationen erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050.

Werden die Kosten für die Impfung mit dem Impfstoff Hepatyrix übernommen?

Hepatyrix ist ein Impfstoff, der Sie gegen Hepatitis A und Typhus schützt. Da die Impfung gegen Hepatitis A in Deutschland nicht empfohlen wird, übernehmen wir die Kosten nur als Reiseschutzimpfung.

Werden die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) übernommen?

Hatten Sie als Kind Windpocken? Dann tragen Sie als Erwachsener oder Erwachsene das Risiko, an der sehr schmerzhaften Gürtelrose (Herpes zoster) zu erkranken. Je älter Sie werden, desto höher wird das Risiko.

Beugen Sie deshalb vor! Als Mitglied der KNAPPSCHAFT können Sie sich ab 60 Jahren kostenlos mit dem Wirkstoff "Shingrix" gegen Gürtelrose impfen lassen. Falls Sie gesundheitlich besonders gefährdet sind, übernehmen wir schon ab dem Alter von 50 Jahren die Kosten für die Impfung.

Besonders gefährdet sind Sie als chronisch kranke Person, die unter Diabetes oder rheumatoider Arthritis leidet. Oder wenn Sie immungeschwächt sind, weil Sie zum Beispiel mit Immunsuppressiva behandelt werden oder an HIV erkrankt sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten. 

Die Impfung wird über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Wird der Impfstoff StroVac (Booster-StroVac) gegen Blasenentzündung und Harnwegsinfekte übernommen?

Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen. Daher übernehmen wir sie nicht.

Informationen erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050.

Gibt es eine Impfung gegen den Zika-Virus?

Gegen den Zika-Virus gibt es bisher noch keine Impfung.

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