Sie sind momentan arbeitslos und beziehen Leistungen? Dann besteht für Sie Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie bereits bei uns kranken- und pflegeversichert sind, dann ändert sich für Sie nichts. In diesem Fall bleiben Sie selbstverständlich weiterhin Mitglied bei uns und profitieren von unseren umfangreichen Leistungen und Services.