Krankengeld.
Änderungen ab 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar wird es in zwei Situationen Änderungen geben:
Ihr Arbeitsverhältnis endet während einer Arbeitsunfähigkeit:
In diesem Fall wird Ihr Krankengeld ab dem Folgetag des Endes Ihres Beschäftigungsverhältnisses auf 60 Prozent Ihres letzten Nettoarbeitsentgeltes reduziert.
Sofern Sie oder Ihr Ehepartner, Ihre Ehepartnerin, Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin mindestens ein Kind im Sinne des Einkommenssteuergesetztes haben, erfolgt eine Reduzierung auf 67 Prozent Ihres letzten Nettoarbeitsentgeltes.Ihre Teilrente wegen Alters beträgt mehr als zwei Drittel der Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Sie sind beschäftigt und arbeitsunfähig krank:
In diesem Fall haben Sie keinen Krankengeldanspruch.
Gut zu wissen: Informationen zu aktuellen Regelungen finden Sie auf unserer Seite zum Thema.