KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Zuzahlungen – Krankenkasse.
Infos zu Höhe und Befreiung

Letzte Aktualisierung: September 2026

In vielen Fällen müssen Sie eine gesetzliche Zuzahlung für Leistungen der Krankenkasse zahlen – zum Beispiel für Medikamente, Physiotherapie oder einen Krankenhausaufenthalt.

Kinder und Jugendliche zahlen nichts dazu, mit einer Ausnahme bei den Fahrkosten. Für alle anderen gilt eine persönliche Belastungsgrenze: 2 Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens, bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung 1 Prozent. Ist diese Grenze erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen – und zu viel Gezahltes erstattet bekommen.

Eine Frau macht Rückentraining mit einer Trainerin.

Zuzahlungshöhe.
Was zahle ich wofür dazu?

Generell gilt:
Sie zahlen 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Leistung. Für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten (pro Fahrt), häusliche Krankenpflege (plus 10 Euro pro Verordnung), Soziotherapie oder Haushaltshilfe (pro Tag).

Stationäre Krankenhausbehandlung:

10 Euro täglich für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Weitere Infos zur stationären Krankenhausbehandlung.

Stationäre Kuren, ambulante und stationäre Rehaleistungen, Mutter-/Vater-Kind-Kuren:

Grundsätzlich 10 Euro pro Tag.
10 Euro pro Tag bei Anschlussrehabilitation für maximal 28 Tage. Dabei werden die geleisteten Zuzahlungen je Tag der Krankenhausbehandlung für das Jahr berücksichtigt.

Weitere Infos: Kuren, Rehaleistungen, Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen, Gehhilfen, Rollstühle):

10 Prozent des Abgabepreises, aber mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Ist das Hilfsmittel günstiger als 5 Euro, zahlen Sie nur die tatsächlichen Kosten.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (zum Beispiel Einmalwindeln) zahlen Sie 10 Prozent pro Packung, aber höchstens 10 Euro pro Monat.

Weitere Infos zum Thema Hilfsmittel

Arznei- und Verbandmittel:

10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Mithilfe des Krankenkassenratgebers ermitteln Sie jetzt die Zuzahlung für Ihr Medikament – für einige fallen sogar keine an.

Weitere Infos zu Arznei- und Verbandmitteln

Heilmittel (zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik):

10 Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung.

Weitere Infos zum Thema Heilmittel

Häusliche Krankenpflege:

10 Euro pro Verordnung.
Plus 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Jahr.

Weitere Infos zur häuslichen Krankenpflege

Soziotherapie:

10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Behandlungstag. Allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten der Therapie.

Haushaltshilfe:

10 Prozent der täglichen Kosten.
Mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro für jeden Tag, an dem Sie die Haushaltshilfe brauchen.
Nicht mehr als den täglichen Gesamtaufwand.
Ausnahme: Haushaltshilfen bei Schwangerschaft und Entbindung sind zuzahlungsfrei.

Weitere Infos zur Haushaltshilfe

Fahrkosten:

10 Prozent der Kosten pro Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt. Wichtig ist hier: Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Alter.

Weitere Infos zu Fahrkosten

Zuzahlungsbefreit.
Wofür und für wen fallen keine Zuzahlungen an?

  • Kinder und Jugendliche sind meist zuzahlungsbefreit:
    Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen Sie nichts dazu. Die einzige Ausnahme: Fahrkosten. Für die leisten auch Kinder und Jugendliche eine Zuzahlung.
  • Schwangere:
    Wenn Sie schwanger sind, zahlen Sie keine Zuzahlungen für Leistungen, die aufgrund der Schwangerschaft oder Geburt medizinisch notwendig sind.  
  • Früherkennungsuntersuchungen:
    Die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.
  • Einige Arzneimittel:
    Unter  www.gkv-spitzenverband.de  finden Sie eine Liste an Arzneimitteln, für die Sie nichts extra zahlen. Das sind vor allem Produkte, die in Apotheken besonders günstig sind.

Belastungsgrenze berechnen.
Wann kann ich mich befreien lassen?

Wenn Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Höchstgrenze (= Belastungsgrenze) überschreiten, können Sie eine Erstattung des Betrages beantragen, der über die Grenze hinausgeht und anschließend eine Zuzahlungsbefreiung erhalten.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Umständen können Sie die Befreiung auch direkt zu Beginn des Kalenderjahres beantragen.

Abkürzungen verstehen.
Wofür habe ich eine Zuzahlungsaufforderung erhalten?

Auf der Rückseite unserer Zuzahlungsaufforderung finden Sie eine Tabelle. Hier sehen Sie, wofür die Zuzahlung ist, die Sie zahlen sollen. Folgende Abkürzungen finden Sie dort:

  • FK = Fahrkosten
  • HKP= Häusliche Krankenpflege
  • KH= Krankenhaus
  • Reha= Rehabilitation
  • HEMI = Heilmittel
  • APO = Arzneimittel.

Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze.
Wie setzt sich die Belastungsgrenze zusammen?

Ihre individuelle Belastungsgrenze ist abhängig von Ihrem jährlichen Familienbruttoeinkommen. Dazu zählt zum Beispiel das Einkommen Ihres Ehepartners. Sie können sich diese ganz einfach mit unserem Befreiungsrechner ausrechnen. Wie genau sich dieses Einkommen als Basis zur Berechnung Ihrer persönlichen Grenze zusammensetzt, wer zu Ihrem gemeinsamen Haushalt gehört, welche Sonderfälle es gibt und was es mit Freibeträgen auf sich hat, erfahren Sie unter:

Belastungsgrenze – Zuzahlungen

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
Wie können wir Ihnen helfen?

Meine KNAPPSCHAFT

Kostenlos im Google Play Store und Apple App Store

Telefon-Service

Montag bis Freitag
8 bis 19 Uhr

08000 200 501

Kontaktformular

Per Online-Formular in Kontakt treten.

Digitaler-Service

Hier finden Sie den Einstieg in unsere digitalen Services.