Krankenkassen - wie die KNAPPSCHAFT - bieten alle im gleichen Maß Leistungen im Rahmen der sogenannten Regelversorgung an. Diese werden dann ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
Darüber hinaus können Krankenkassen spezielle Verträge abschließen, um Ihre medizinische und ärztliche Versorgung gezielt und sinnvoll mit weiteren Angeboten zu ergänzen. Man nennt diese „Verträge über Leistungen der besonderen Versorgung“ oder auch „Selektivverträge“.
Was das für Sie als Versicherte oder Versicherter der KNAPPSCHAFT bedeutet? Natürlich möchten auch wir diese Möglichkeit zu Ihrem Vorteil nutzen. Daher schließen wir sowohl regional als auch bundesweit unterschiedliche Verträge über Leistungen der besonderen Versorgung direkt mit verschiedenen Leistungserbringern, wie beispielsweise Ärztinnen, Fachärzten, Krankenhäusern oder Anbietern digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), ab.
Kosten und Teilnahme:
Sie möchten teilnehmen? Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Teilnahmeerklärung schriftlich oder elektronisch direkt bei Ihren Leistungserbringern einreichen. Die Abrechnung nehmen wir dann direkt mit den Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen vor. Ganz unkompliziert. Der Umfang der Kostenübernahme unsererseits ist abhängig von der jeweiligen Leistung.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick sowie Informationen rund um unsere Selektivverträge beziehungsweise Verträge der besonderen Versorgung.
Geordnet nach folgenden Themenbereichen: