Sie können zu Hause nicht mehr versorgt werden, weil Ihre Pflegeperson an Ihre Grenzen stößt oder Sie keine haben? Dann könnten Leistungen im Rahmen der stationären Pflege das Richtige für Sie sein. Von uns erhalten Sie als Versicherte oder Versicherter unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Die stationäre Pflege, auch vollstationäre Pflege genannt, ist die Pflege in einem Alters- oder Pflegeheim. Sie ist oft nötig, wenn der Hilfebedarf im Alltag zunimmt und eine Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht (mehr) möglich ist. Aber auch, wenn Pflegepersonen (wie beispielsweise pflegende Angehörige) an ihre Grenzen stoßen oder gar nicht vorhanden sind. Weitere Gründe können eine Selbst- und Fremdgefährdungstendenz der pflegebedürftigen Person sowie eine häusliche Umgebung, die keine pflegerische Versorgung zulässt, sein.
Ist die Pflege weder zu Hause noch teilstationär möglich, haben pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Leistungen für die vollstationäre Pflege. Und zwar in Form von Pauschalbeträgen, die jeweils monatlich (zum 10. eines Monats) an die entsprechende Pflegeeinrichtung und abhängig vom Pflegegrad gezahlt werden:
- 805 Euro im Pflegegrad 2
- 1.319 Euro im Pflegegrad 3
- 1.855 Euro im Pflegegrad 4
- 2.096 Euro im Pflegegrad 5