KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Drei Kinder in Sport-Outfit und mit Medaillen um den Hals stehen auf einer Tartanbahn und lächeln stolz.

KNAPPSCHAFT AktivBonus.
Vorsorgen und profitieren

  • Bis zu 85 Euro.
    Für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen
  • Gesamtbonus erhöhen.
    In Kombination mit dem KNAPPSCHAFT SportBonus

Aktiv vorsorgen lohnt sich. Mit dem KNAPPSCHAFT AktivBonus. Lassen Sie sich für Ihre Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel Impfungen, Kinderuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen schnell und einfach belohnen. Als Ihre Krankenkasse zahlen wir Ihnen bis zu 85 Euro jährlich.

Es ist für jeden etwas dabei: Sie erhalten den Bonus für verschiedene Maßnahmen - die sich vom Baby bis zum Erwachsenen unterscheiden. Hier erfahren Sie, wie und wofür Sie den Bonus bekommen können.

Wichtig für Sie: Mit demselben Bonusheft beantragen Sie sowohl den AktivBonus als auch den SportBonus für sportliche Aktivitäten. Sobald Sie Ihr Heft einreichen, gelten beide Boni für das Bonusjahr als beantragt. Kombinieren und den Gesamtbonus erhöhen lohnt sich!

Für jeden was dabei.
Durchklicken und mehr erfahren

Ein allgemeiner Hinweis zu den Impfungen für Sie: Diese werden erst bonifiziert, sobald die letzte Impfdosis verabreicht wurde und damit die Grundimmunisierung (der vollständige Impfschutz) hergestellt wurde. Sie erhalten von uns einen Bonus für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen.

AktivBonus: Für Säuglinge im ersten Lebensjahr

Vorsorge ist schon im jungen Alter sehr wichtig. Daher belohnen wir schon unsere jüngsten Versicherten im ersten Lebensjahr. Für Säuglinge ist das AktivBonus - Bonusheft: Babys (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei) das Richtige. In der folgenden Übersicht erfahren Sie, welche Maßnahmen bonifizierbar sind:

AktivBonus: (Klein-)Kinder von zwei bis acht Jahren

Auch ab dem zweiten Geburtstag sollte die Vorsorge nicht vernachlässigt werden. Daher gibt es auch für unsere Versicherten im Alter von zwei bis acht Jahren einen Bonus.
Für welche Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen Sie den AktivBonus erhalten? Das haben wir für Sie zusammengefasst:

AktivBonus und SportBonus - Bonusheft: (Klein-)Kinder (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)

AktivBonus: Kinder und Jugendliche von neun bis 17 Jahren

In jungen Jahren zahlt sich ein hohes Gesundheitsbewusstsein aus. Im wahrsten Sinne des Wortes. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, für welche Maßnahmen Kinder oder Jugendliche im Alter zwischen neun und 17 Jahren einen Bonus im Rahmen des KNAPPSCHAFT AktivBonus erhalten und wie hoch dieser ausfällt:

AktivBonus und SportBonus – Bonusheft: Kinder und Jugendliche (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)

AktivBonus: Für Männer und Frauen ab 18 Jahren

Die Vorsorge bleibt auch mit steigendem Alter enorm wichtig. Daher zahlen wir auch Frauen und Männern ab 18 Jahren als Ihre Krankenkasse einen Bonus für Ihre Vorsorgeuntersuchungen. Zum Beispiel für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
Die Vorsorgeuntersuchungen für Männer und die Vorsorgeuntersuchungen für Frauen bieten verschiedene Schwerpunkte. Entsprechend gibt es verschiedene Bonusbögen beziehungsweise Bonushefte, da je nach Geschlecht verschiedene Untersuchungen zur Vorsorge durchgeführt werden können.

Im folgenden Text haben wir Ihnen die Maßnahmen aufgelistet, für die Sie einen Bonus erhalten können:

Je 10 Euro für ...

*wird eine Darmspiegelung durchgeführt, kann für die Darmkrebsfrüherkennung in den nächsten neun Bonusjahren kein Bonus angerechnet werden.

10 Euro für ...

Je 5 Euro für ...

KNAPPSCHAFT AktivBonus beantragen.
So einfach gehts

Schritt 1:

Laden Sie sich das für Sie passende Bonusheft herunter und drucken Sie es aus.

Schritt 2:

Füllen Sie dieses aus und lassen Sie sich die von Ihnen erfüllten Maßnahmen für das Bonusjahr bescheinigen.

Schritt 3:

Laden Sie es in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Jetzt Mitglied werden.

Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam

KNAPPSCHAFT AktivBonus.
Unsere Spielregeln

Das Bonusjahr

Dieses entspricht einem Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres). Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Maßnahmen für den SportBonus und den AktivBonus sammeln.

Das Bonusheft ausfüllen:

Füllen Sie das Bonusheft (auch Nachweisbogen genannt) aus. Nutzen Sie dabei das für sich oder Ihre Kinder passende. AktivBonus und SportBonus werden mit demselben Heft beantragt. Daher ist das Bonusjahr beim SportBonus abgeschlossen, sobald der AktivBonus beantragt wurde und umgekehrt. Sie müssen deshalb beide Boni zusammen in einem Bonusheft einreichen, wenn Sie beide beantragen möchten. Beim Ausfüllen sollten Sie folgendes beachten:

  • Tragen Sie das Bonusjahr ein, für das Sie eine Beantragung vornehmen möchten.
  • Füllen Sie Felder wie Bonusjahr, Name, Krankenversichertennummer aus.
  • Ergänzen Sie bitte keine weiteren Felder und ändern Sie die Bezeichnungen dieser nicht ab.
  • Sammeln Sie in diesen Feldern Ihre Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen: Bei einem Arztbesuch können Sie sich die Bestätigung für diese sofort geben lassen. Am Besten noch im gleichen Quartal. Dann bleibts für Sie gratis.
  • Reichen Sie keine Originale oder Kopien von Impfpässen oder ähnlichem bei uns ein. Diese bleiben bei Ihnen. Als Beleg für Ihre Bonus-Aktivitäten reicht Ihr Bonusheft aus. So kann Ihr Antrag im teilautomatisierten Prozess schneller bearbeitet werden.

Alle Hinweise zum korrekten Ausfüllen haben wir Ihnen außerdem in der folgenden PDF zusammengefasst: Ausfüllhinweise (PDF, 253KB, Datei ist barrierefrei)

Das Bonusheft einreichen:

Sie können Ihren Bonus für das jeweilige Bonusjahr nur einmal beantragen. Die Einreichung des Bonusheftes zur Beantragung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Laden Sie es einfach in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sobald es bei uns angekommen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und ein neues Heft für das kommende Bonusjahr - dieses können Sie sich aber auch jederzeit auf dieser Seite herunterladen.

Beispiel gefällig?

Eine Teenagerin sitzt auf einer Couch und lächelt in die Kamera.

Tochter - Laura (14)

Jugendgesundheitsuntersuchung J110 Euro
2 x halbjährliche Zahnuntersuchung10 Euro
Hautkrebsscreening10 Euro
HPV-Schutzimpfung5 Euro

Summe: 35 Euro

Ein Baby auf dem Arm seiner Mutter.

Sohn - Ben (9 Monate)

Kinderuntersuchungen U1 bis U550 Euro
Impfung – Rotaviren (vollständiger Impfschutz)5 Euro

Summe: 55 Euro

Ein Vater sitzt mit einem Laptop auf der Couch. Er hat ein Baby auf dem Schoß.

Papa - Stefan (40)

Hautkrebsscreening10 Euro
Gesundheits-Check-up10 Euro
FSME-Auffrischungsimpfung5 Euro
Reiseschutzimpfung Hepatitis A+B (vollständiger Impfschutz)10 Euro

Summe: 35 Euro

Eine Mutter spielt fröhlich mit ihrem Baby.

Mama - Lisa (37)

Gesundheits-Check-up10 Euro
FSME Auffrischungsimpfung5 Euro
Hautkrebsscreening10 Euro
Zahnuntersuchung5 Euro
Reiseschutzimpfung Hepatitis A+B (vollständiger Impfschutz)10 Euro

Summe: 40 Euro

Ein Mann und eine Frau sitzen gemeinsam mit ihren zwei Kindern und drei Hunden auf einer Couch. Sie lächeln gemeinsam mit ihrer Tochter in die Kamera, während das Baby auf dem Schoß der Frau an seinem Ärmel knabbert.

Familie Schumann - Gesamtbonus

1 x Jugendgesundheitsuntersuchung J110 Euro
3 x Zahnuntersuchung15 Euro
6 x Auffrischungsimpfung30 Euro
3 x Hautkrebsscreening30 Euro
5 x Kinderuntersuchungen50 Euro
2 x Gesundheits-Check-up20 Euro

Summe: 165 Euro

Häufig gestellte Fragen zum KNAPPSCHAFT AktivBonus.
Wir geben Antworten

Wer bekommt den KNAPPSCHAFT AktivBonus?

Alle, die bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, können diesen erhalten. Reichen Sie uns einfach das Bonusheft wie oben beschrieben ein.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung?

Sobald uns Ihr Bonusheft (auch Nachweisbogen genannt) erreicht hat, errechnen wir Ihren persönlichen Bonus. Den AktivBonus und den SportBonus zahlen wir Ihnen dementsprechend zusammen aus. Direkt auf Ihr Konto. Unser Bonusprogramm ist sehr beliebt – und viele unserer Kundinnen und Kunden nehmen die Beantragung erfahrungsgemäß von Dezember bis März vor. Bitte haben Sie deshalb ein wenig Geduld, falls die Auszahlungsdauer in diesem Zeitraum etwas länger sein sollte. Wir kümmern uns so schnell wie möglich.

Kann ich den AktivBonus auch rückwirkend ausgezahlt bekommen?

Die Frist für die Einreichung des Bonushefts für ein Bonusjahr ist immer der 31. März des Folgejahres. Der Bonus für 2025 kann also nur ausgezahlt werden, wenn eine Einreichung bis zum 31. März 2026 erfolgt. Für Maßnahmen, die noch länger zurückliegen, also zum Beispiel in 2024 oder 2023, ist die Frist bereits abgelaufen und eine rückwirkende Bonusauszahlung daher nicht mehr möglich.

Ich habe letztes Jahr ausversehen Maßnahmen aus diesem Jahr in mein Bonusheft eingetragen. Sind nun beide Bonusjahre abgeschlossen?

Nein, keine Sorge. Wir berücksichtigen und speichern ausschließlich Maßnahmen des Bonusjahres, für das Sie den Bonus beantragt haben. Reichen Sie die Maßnahmen also einfach nochmal gesammelt mit den weiteren für das passende Bonusjahr ein, damit diese berücksichtigt werden können.

Muss ich meinen KNAPPSCHAFT AktivBonus versteuern?

Ja. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an Versicherte gezahlte Boni an die Finanzverwaltung zu melden. Informationen rund um die Datenübermittlung finden Sie im Bürgerentlastungsgesetz.

Eine Mitgliedschaft mit satten Belohnungen.
Mit unseren Bonusprogrammen abräumen

Ein Mann und eine Frau lächeln ein Kind an und halten es in den Armen. Sie sitzen dabei nebeneinander auf dem Boden.
AktivBonus junge Familie.
für kontinuierliche Vorsorge in der Schwangerschaft und danach.
Eine junge Frau macht eine Fliegerpose auf dem Rücken ihres Freundes. Sie freuen sich über den Aktivbonus.
SportBonus.
Fit bleiben und profitieren
Zwei junge Frauen freuen sich über das Gesundheitskonto Gesundplus.
gesundPlus
Das Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT

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