KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Drei Kinder in Sport-Outfit und mit Medaillen um den Hals stehen auf einer Tartanbahn und lächeln stolz.

KNAPPSCHAFT SportBonus.
Fit bleiben und profitieren

  • 70 Euro.
    Für Ihre aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio
  • 5 Euro.
    Für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens
  • Gesamtbonus erhöhen.
    Durch die Kombination mit dem KNAPPSCHAFT AktivBonus

Ihre Belohnung fürs sportlich sein. Beim Sport im Fitnessstudio oder Sportverein schwitzen und dafür mit einem Bonus von der Krankenkasse belohnt werden? Mit dem KNAPPSCHAFT SportBonus ist es möglich!

Lesen Sie jetzt hier, wie Sie sich und Ihren mitversicherten Familienangehörigen bis zu 75 Euro für Ihre sportlichen Aktivitäten sichern können.

Wichtig für Sie: Den SportBonus und den AktivBonus (für Vorsorgemaßnahmen) beantragen Sie gleichzeitig mit demselben Bonusheft - einmal im Bonusjahr. Kombinieren Sie beide Bonusprogramme und holen Sie das Beste für sich und Ihre Gesundheit raus.

Ich werd jetzt Mitglied

Wie kann ich teilnehmen?
KNAPPSCHAFT SportBonus beantragen - so gehts

Schritt 1: Bonusheft nutzen

Laden Sie das passende Bonusheft herunter und drucken Sie es aus.

Schritt 2: Maßnahmen bestätigen lassen

Lassen Sie sich die Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigen – zum Beispiel von Ihrem Sportverein oder Fitnessstudio.

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Senden Sie Ihr ausgefülltes Bonusheft über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT an uns oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Die Spielregeln für den KNAPPSCHAFT SportBonus.
Darauf müssen Sie achten

Bewegung zahlt sich aus: Als Versicherter oder Versicherte erhalten Sie von uns:

  • 70 Euro …
    für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein ab einem Alter von vier Jahren
    oder eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio ab einem Alter von 15 Jahren.
  • 5 Euro …
    für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens.

Das Bonusjahr:

Dieses entspricht dem Kalenderjahr: Dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Innerhalb des Bonusjahres können Sie Ihre Maßnahmen für den SportBonus und den AktivBonus sammeln.
Anschließend können Sie das ausgefüllte Heft einmalig bis zum 31. März des Folgejahres zur Bonusbeantragung bei uns einreichen.

Das Bonusheft und die Beantragung:

Füllen Sie das Bonusheft (auch Nachweisbogen genannt) aus. Nutzen Sie dabei das für sich oder Ihre Kinder passende. AktivBonus und SportBonus werden mit demselben Heft beantragt. Daher ist das Bonusjahr beim AktivBonus abgeschlossen, sobald der SportBonus beantragt wurde und umgekehrt.
Der SportBonus kann mit dem AktivBonus kombiniert werden, sodass Sie zum Beispiel durch Vorsorgemaßnahmen Ihren Gesamtbonus erhöhen können.
Tragen Sie daher alle bonifizierbaren Maßnahmen beider Boni gesammelt in Ihr Bonusheft ein.
Reichen Sie es anschließend bis spätestens 31. März des Folgejahres bei der KNAPPSCHAFT ein. Vermerken Sie dabei unbedingt das Bonusjahr, für das Sie den Bonus beantragen möchten.

Bonus rückwirkend auszahlen lassen:

Für die (Vor-)Vorjahre können wir den KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus als Ihre Krankenkasse nicht rückwirkend zahlen, wenn Sie das Bonusheft nicht bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht haben. Das bedeutet konkret: Bis zum 31. März 2026 können Sie Ihren Bonus für das Bonusjahr 2025 beantragen und erhalten. Die Frist für vorherige Bonusjahre ist dann aber bereits abgelaufen und eine rückwirkende Auszahlung nicht möglich.

Ausfüllen und Einreichen des Bonushefts:

Bitte tragen Sie Name, Krankenversichertennummer und das gewünschte Bonusjahr in Ihr Bonusheft ein – entweder für sich selbst oder für Ihr Kind. Ergänzen Sie bitte keine weiteren Felder, legen Sie keine zusätzlichen Dokumente wie Sportabzeichen oder ähnliches bei und ändern Sie die Bezeichnungen der Felder nicht ab. Ein korrektes Ausfüllen sorgt dafür, dass Ihr Antrag durch unseren teilautomatisierten Prozess schneller bearbeitet werden kann.

Nach Einreichung und erfolgreichem Eingang erhalten Sie eine Bestätigung sowie ein neues Heft für das folgende Bonusjahr. Alternativ steht das Bonusheft auch online zum Download bereit. Alle Hinweise zum Ausfüllen haben wir Ihnen außerdem in der folgenden PDF zusammengefasst: Ausfüllhinweise (PDF, 253KB, Datei ist barrierefrei)

Originaldokumente behalten:

Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente zu. Diese bleiben bei Ihnen. Ihr korrekt ausgefülltes Bonusheft reicht als Beleg vollständig aus – wir digitalisieren Ihre Unterlagen und vernichten sie anschließend datenschutzkonform.

Mein Bonus für Sport von der KNAPPSCHAFT.
Beispiel gefällig?

Eine Teenagerin sitzt auf einer Couch und lächelt in die Kamera.

Tochter - Laura (14)

Aktive Mitgliedschaft im Sportverein70 Euro
Sportabzeichen5 Euro

Summe: 75 Euro

Ein Vater sitzt mit einem Laptop auf der Couch. Er hat ein Baby auf dem Schoß.

Papa - Stefan (40)

Aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio70 Euro
Sportabzeichen5 Euro

Summe: 75 Euro

Eine Mutter spielt fröhlich mit ihrem Baby.

Mama - Lisa (37)

Aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio70 Euro
Sportabzeichen5 Euro

Summe: 75 Euro

Ein Mann und eine Frau sitzen gemeinsam mit ihren zwei Kindern und drei Hunden auf einer Couch. Sie lächeln gemeinsam mit ihrer Tochter in die Kamera, während das Baby auf dem Schoß der Frau an seinem Ärmel knabbert.

Familie Schumann - Gesamtbonus

1 x aktive Mitgliedschaft im Sportverein70 Euro
2 x aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio140 Euro
3 x Sportabzeichen15 Euro

Summe: 225 Euro

Jetzt Mitglied werden.

Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam

Häufig gestellte Fragen zum KNAPPSCHAFT SportBonus.
Wir geben Antworten

Wer bekommt den KNAPPSCHAFT SportBonus?

Alle, die bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, können diesen erhalten. Reichen Sie uns einfach das Bonusheft wie oben beschrieben ein.

Wann und wie erhalte ich die Auszahlung?

Sobald Ihr Bonusheft (auch Nachweisbogen genannt) bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihre Angaben und berechnen Ihren individuellen SportBonus. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto.

Aufgrund des Eingangs einer Vielzahl von Anträgen kann es zwischen Dezember und März zu einer etwas längeren Bearbeitungsdauer kommen. Danke für Ihre Geduld - Wir bearbeiten Ihren Antrag so zügig wie möglich.

Muss ich meinen KNAPPSCHAFT SportBonus versteuern?

Ja. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an Versicherte gezahlte Boni an die Finanzverwaltung zu melden. Informationen rund um die Datenübermittlung finden Sie im Bürgerentlastungsgesetz.

Was bedeutet die aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Sportverein?

Die KNAPPSCHAFT zahlt einen Bonus in Anlehnung an die Rechtsvorschrift für das „qualitätsgesicherte Bewegungsangebot im Fitnessstudio oder Sportverein“. Wir erklären Ihnen, was genau das bedeutet:

  • Eine aktive Mitgliedschaft liegt vor, wenn mindestens dreimal im Monat trainiert wird oder ein zeitlicher Mindestaufwand von monatlich zweieinhalb Stunden erreicht wird.
  • Bewegung im Sinne eines Qualitätsangebots bedeutet gesundheitssportliche Aktivität mit dem Kernziel „Stärkung der physischen Gesundheitsfaktoren“ bestehend aus Fitness, Ausdauer, Kraft, Dehn-, Koordinations- und Entspannungsfähigkeit. Vereinssportangebote sollten demnach zu Gesundheitskursen vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens sein.
  • Qualitätsgesichert und qualifiziert angeleitet bedeutet, dass bei der sportlichen Aktivität der sich unter Aufsicht bewegende Mensch im Mittelpunkt steht. Es muss eine Fachkraft aus dem Bereich Bewegungssport (zum Beispiel ausgebildete Trainerin, Sportwissenschaftler oder Sportlehrerin) vor Ort sein, welche auf die genauen Bewegungsausführungen achtet und sie gegebenenfalls korrigiert.

Gibt es Altersgrenzen bei dem Bonus für Sportverein oder Fitnessstudio?

Ja, die gibt es. Die KNAPPSCHAFT erkennt grundsätzlich den Bonus für das Fitnessstudio erst ab 15 Jahren an. Warum? Fitnessstudios nehmen in der Regel erst ab 16 Jahren Mitglieder auf. In Einzelfällen (kurz vor dem 16. Geburtstag) kommt es auch vor, dass 15-Jährige bereits aktives Mitglied im Fitnessstudio sind.

Bei Sportvereinen ist es nicht möglich, allen Altersgruppen diesen Bonus zu gewähren. Hier gilt grundsätzlich die Altersgrenze ab vier Jahren. Dies geschieht in Anlehnung an den Begriff des "qualitätsgesicherten Bewegungsangebots". Die meisten Sportangebote richten sich vor allem an etwas ältere Kinder ab dem vierten Geburtstag. Der Grund dafür liegt darin, dass jüngere Kinder für viele Sportarten noch nicht über die entsprechende Motorik und Bewegungskoordination verfügen. Schließlich achtet eine Fachkraft auf die genauen Bewegungsausführungen und korrigiert sie gegebenenfalls. Kinder nehmen solche Korrekturen erst ab diesem Alter bewusst wahr. Zudem führt ein zu früher Start im Sportverein zu Misserfolgserlebnissen, Leistungsdruck und vielleicht auch zu der Erfahrung, „zu versagen“ – beides kann dazu führen, dass die Kinder um sportliche Betätigung noch lange einen Bogen machen. Daher ist die Altersgrenze durchaus angemessen.

Aus diesem Grund scheiden Aktivitäten wie beispielsweise das Babyschwimmen für den Bonus aus.

Bei Sonderfällen legen Sie dem Bonusheft bitte eine Erklärung bei, weswegen von den Regelungen abgewichen werden soll.

Was zählt alles als Fitnessstudio?

Manche Einrichtungen besitzen ein voll ausgestattetes Fitnessstudio, was wir anhand von Stempeln nicht immer eindeutig nachvollziehen können. Sollte auf dem Stempel kein klassisches Fitnessstudio erkennbar sein, fügen Sie bitte eine Information bei, dass es sich genau um ein solches handelt.

Folgende Voraussetzungen sollte das Studio erfüllen:

  • qualifizierte sportliche Leitung oder Trainer
  • individuelle Trainingsplanung und -steuerung
  • hochwertiger Gerätepark
  • ganzheitliches Trainings- und Kursangebot
  • möglichst ein TÜV-Fitnesssiegel

Was zählt als Sportverein?

Einen Anhaltspunkt liefert der „Deutsche Olympische Sportbund(DOSB). Alle eingetragenen Sportvereine finden Sie auf den jeweiligen Seiten des Landessportbunds, des Kreissportbunds oder des DOSB.

Eine Mitgliedschaft mit satten Belohnungen.
Mit unseren Bonusprogrammen abräumen

Ein Mann und eine Frau lächeln ein Kind an und halten es in den Armen. Sie sitzen dabei nebeneinander auf dem Boden.
AktivBonus junge Familie.
für kontinuierliche Vorsorge in der Schwangerschaft und danach.
Eine junge Frau macht eine Fliegerpose auf dem Rücken ihres Freundes. Sie freuen sich über den Aktivbonus.
AktivBonus.
für aktive Vorsorge belohnt werden.
Zwei junge Frauen freuen sich über das Gesundheitskonto Gesundplus.
gesundPlus.
Das Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT

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