Alles rund um die Krankenversicherung für Selbstständige.
Beitragszahlung
Es gibt Höchst- und Mindestbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Höchstens zahlen Sie Beiträge bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Selbst, wenn Ihre beitragspflichtigen Einnahmen darüber liegen. Gleichermaßen ist ein Mindestbeitrag zu zahlen, auch wenn Sie keine oder nur geringere Einnahmen haben.
Beitragsentlastung
Sollten Sie durch die Höhe Ihrer laufenden Beiträge unverhältnismäßig belastet sein, gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen wir Ihre Beiträge vorübergehend verringern können. Rufen Sie uns einfach an. Gern prüfen wir dies für Sie.
Voraussetzungen für die Beitragsentlastung
Von einer unverhältnismäßigen Belastung ist auszugehen, wenn sich Ihre beitragspflichtigen Einnahmen um mehr als ein Viertel verringert haben. Als Nachweis hierüber ist ein Vorauszahlungsbescheid Ihrer Finanzverwaltung vorzulegen. Zudem benötigen wir einen Antrag von Ihnen.