KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte.
Einfach online einreichen

Wenn Sie über 15 Jahre alt sind, befindet sich ein Foto von Ihnen auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (umgangssprachlich auch Krankenkassenkarte oder Versichertenkarte genannt) der KNAPPSCHAFT. Um Sie eindeutig als unsere Versicherte oder unseren Versicherten identifizieren zu können und die Karte vor Missbrauch zu schützen.

Bei der KNAPPSCHAFT können Sie Ihr Lichtbild direkt unkompliziert online hochladen:

Bild direkt online einreichen!

  • Von Bestandskunden benötigen wir alle zehn Jahre ein neues Lichtbild.
  • Von Neumitgliedern benötigen wir direkt zu Beginn der Mitgliedschaft ein aktuelles Foto.

Bitte beachten Sie:
Senden Sie uns Ihr Foto nicht per Mail, auf einem USB-Stick oder anderen Datenträgern. Diese können wir leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeiten.

Eine elektronische Gesundheitskarte der Knappschaft wird in einer Arztpraxis von einer Person an eine andere Person überreicht.

Häufige Fragen.
Unsere Antworten

Brauche ich ein biometrisches Passbild? Wie genau muss das Foto für meine Gesundheitskarte beziehungsweise Krankenkassenkarte aussehen?

Als Ihre Krankenversicherung haben wir andere Anforderungen an das von Ihnen eingereichte Bild als die, die zum Beispiel für Passbilder gelten.
Bei der Erstellung des Fotos für Ihre eGK sollten Sie unter anderem auf Folgendes achten:

  • Ihr Bild muss nicht biometrisch sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie gut erkennbar abgebildet sind – gut ausgeleuchtet und vor einem neutralen Hintergrund.
  • Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind zugelassen.

Dies ist nur ein Auszug der Anforderungen.

Keine Sorge: Im Fotoportal wird Ihre Einreichung direkt geprüft und Sie erhalten eine individuelle Rückmeldung, welche Punkte Sie gegebenenfalls noch anpassen müssen.

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Wie schnell erhalte ich meine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK), nachdem ich mein Foto eingereicht habe?

Sobald Sie ein aktuelles Lichtbild bei uns als Ihre Krankenkasse eingereicht haben, erhalten Sie so schnell wie möglich eine neue eGK per Post. Gut zu wissen: Für die neue Karte brauchen Sie dann auch eine neue PIN. Weitere Informationen dazu finden Sie unter elektronische Gesundheitskarte PIN.

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Wie lange wird mein Foto gespeichert?

Unabhängig vom Weg der Einreichung digitalisieren wir Ihr Foto und speichern es für die nächsten zehn Jahre. So kann es im Fall des Verlustes Ihrer eGK wiederverwendet werden. Ihr digital gespeichertes Lichtbild wird nach zehn Jahren vernichtet – so schreibt es das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor. Wir melden uns natürlich rechtzeitig bei Ihnen, wenn wir ein neues von Ihnen benötigen.

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Ist ein Foto für die Gesundheitskarte der Krankenkasse Pflicht?

Ab Vollendung des 15. Lebensjahres sind Sie als Versicherter oder Versicherte verpflichtet, ein Lichtbild bei uns einzureichen. In Ausnahmefällen können wir Sie von dieser Pflicht befreien: Unter anderem kann es aus bestimmten Gründen (beispielsweise schwere Pflegebedürftigkeit) vorkommen, dass Sie bei der Fotoerstellung nicht Mitwirken können.  

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Muss mein Kind auch ein Foto einreichen?

Ein Lichtbild ist erst ab dem 15. Lebensjahr Pflicht. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen, wenn Sie dieses einreichen müssen.

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