KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Der Pflegegeldrechner der KNAPPSCHAFT.
Ich rechne nach, was mir zusteht

Sie möchten gerne wissen, wie hoch Ihr anteiliges Pflegegeld bei Bezug von Kombinationsleistungen ist? Oder welche Leistungen Ihnen abhängig von Ihrem Pflegegrad zustehen?

Unser kostenloser Pflegegeldrechner hilft Ihnen zum Beispiel als pflegebedürftige Person oder auch pflegender Angehöriger weiter, genauer zu verstehen, wie sich Ihr anteiligen Pflegegeld zusammensetzt.

Jetzt loslegen!

Zwei Frauen sitzen vor dem Laptop und berechnen mit dem Pflegeleistungsrechner die Ansprüche auf Pflegeleistungen.

KNAPPSCHAFT Pflegegeldrechner.
So einfach gehts

Geben Sie einfach Ihren Pflegegrad ein. Zum Beispiel Pflegegrad 1, 2 oder 3. Und Ihren abgerechneten Sachleistungswert durch den Pflegedienst. Nun klicken Sie auf den Button „Berechnen" und der Pflegerechner der KNAPPSCHAFT berechnet Ihnen schnell und einfach Ihr individuelles Ergebnis.
Unter anderem bestehend aus: dem Restwert Ihres Sachleistungshöchstwert in Prozent, der Höhe Ihres monatlichen Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, dem anteiligen Betrag des Pflegegeldes nach der Abrechnung des Sachleistungsbetrages, dem monatlichen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI und vielem mehr.

Bitte beachten Sie: Um Ihre Ansprüche konkret zu ermitteln empfehlen wir, sich mit dem für Sie zuständigen Fachzentrum für Pflege und Häusliche Krankenpflege in Verbindung zu setzen. Dort werden Sie kompetent zu allen Leistungsmöglichkeiten ausführlich beraten.

Pflegegeldrechner.

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