Ihre Möglichkeiten zum Widerspruch
Sie möchten Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen? Dann haben Sie dafür einen Monat Zeit. Sie haben folgende Möglichkeiten dies zu tun und müssen dabei keinerlei Formulierungsvorgaben berücksichtigen:
Per Brief
Diesen richten Sie an die folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT, 45095 Essen.
Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Sie können Ihren Widerspruch auch per E-Mail einlegen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Sie müssen dieser Ihr Widerspruchs-Dokument als Anhang beifügen, welches über eine sogenannte Fernsignatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung verfügen muss:
Zur Erstellung einer QES müssen Sie sich zunächst identifizieren (beispielsweise mit Post-Ident oder Video-Ident) und ein qualifiziertes Zertifikat von einem Vertrauensdienstanbieter haben.
Nur dann können wir Ihr Dokument ohne eine handschriftliche Unterschrift akzeptieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der Website der Bundesnetzagentur.
Eingescannte oder als Bild eingefügte Unterschriften können wir nicht akzeptieren, da diese die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Richten Sie Ihre E-Mail mit Anhang dann an kontakt@meine.knappschaft.de.
Per Niederschrift
Sie können Ihren Widerspruch auch bei jeder Dienststelle der KNAPPSCHAFT schriftlich aufnehmen lassen. Eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier Die KNAPPSCHAFT vor Ort suchen. Und finden | KNAPPSCHAFT
In Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT
Sofern Sie sich bereits für unser persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, können Sie auch hierüber Widerspruch einlegen. Wenn Sie sich bereits für das ePostfach entschieden haben, nutzen Sie einfach den Button „Widerspruch“ in dem Bescheid oder Sie schreiben uns eine Nachricht.