Elektronische Gesundheitskarte.
Verloren, geklaut, defekt oder abgelaufen – Was jetzt?
Ob Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurde, sie defekt ist oder nur abläuft – wir haben eine schnelle Lösung für all diese Situationen für Sie.
Wichtig ist in jedem Fall – Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie einfach den von uns im Folgenden beschriebenen Schritten, wenn Sie gesetzlich bei uns versichert sind.
Schritt für Schritt.
So gehen Sie vor
Bei Diebstahl oder Verlust
Bleiben Sie vor allem bei einem Verlust oder Diebstahl Ihrer eGK (umgangssprachlich auch Krankenkassenkarte oder Versichertenkarte genannt) ruhig:
- Neue eGK der KNAPPSCHAFT anfordern und alte sperren lassen.
Bestellen Sie einfach direkt eine neue Karte. Die Sperrung Ihrer alten eGK erfolgt automatisiert und zeitversetzt nach der Neubeantragung.
Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular, rufen Sie uns unter der 08000 200 501 an, gehen Sie direkt in eine unserer Geschäftsstellen oder nutzen Sie Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT. - Neue Karte erhalten.
Sie bekommen diese zeitnah per Post.
Sie haben in der Zwischenzeit einen Arztbesuch geplant oder stehen gerade beim Arzt? Dann benötigen Sie einfach eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB). Alle Informationen zur Beantragung dieser finden Sie unter: Ersatzbescheinigung.
Mit Erhalt der neuen Karte benötigen Sie auch eine neue PIN, für die eine persönliche Identifizierung notwendig ist, denn Ihre alte ist für die neue Gesundheitskarte nicht gültig.
Bei Defekt
Wenn Ihre eGK defekt ist, können Sie ganz einfach eine neue beantragen:
- Bestellen Sie Ihre neue Karte unkompliziert über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, nutzen Sie bitte alternativ unser Kontaktformular. - Sie erhalten Ihre neue Karte zeitnah per Post.
- Denken Sie daran, dass Sie für Ihre neue eGK auch eine neue PIN benötigen. Die alte ist nicht mehr gültig.
Wichtig für Sie: Ihre Krankenkassenkarte funktioniert derzeit nicht und Sie warten auf Ihre neue? Dann benötigen Sie für zwischenzeitliche Arztbesuche eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB).
Bei Ablauf
Vor dem Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie rechtzeitig und automatisch eine neue eGK. Sie müssen vorher nicht tätig werden.
Häufige Fragen.
Unsere Antworten
Was passiert mit meinen gespeicherten Daten auf der alten Karte? Sind diese dann auch auf der neuen zu finden?
Keine Sorge. Ihr Versichertenstammdaten sind gehen nicht verloren. Sie sind automatisch auch auf Ihrer neuen eGK gespeichert:
- Ihr Vor- und Nachname,
- Ihr Geschlecht,
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Adresse,
- Ihre Versichertennummer,
- Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner),
- der Beginn Ihres Versicherungsschutzes
- sowie Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer.
Sollten Sie allerdings den elektronischen Medikationsplan oder den Notfalldatensatz genutzt haben, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin einfach bitten, diese erneut aufzuspielen.
Meine verlorene Karte ist wieder aufgetaucht. Kann ich sie dann wieder verwenden oder muss ich die alte Krankenkassenkarte jetzt zurücksenden?
Nein. Bitte beachten Sie, dass die alte Gesundheitskarte Ihre Gültigkeit verliert. Es ist nur noch Ihre neue Karte gültig.
Vernichten Sie die alte gerne so, dass Ihre abgedruckten Daten nicht missbraucht werden können. Sie müssen Sie nicht an uns zurücksenden.
Ich habe meine Gesundheitskarte neu beantragt – kommen Kosten auf mich zu?
Nein. Wir stellen Ihnen die neue Karte natürlich kostenlos bereit.