KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Fahrkosten für ambulante Behandlungen.
Was wir übernehmen

Letzte Aktualisierung: September 2026

Die Fahrkosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernehmen wir als Ihre Krankenkasse in speziellen Ausnahmefällen:

Mit vorheriger Genehmigung

  • Fahrten zu hochfrequenten ambulanten Behandlungen (Serientherapie), wie Dialyse sowie Strahlen- oder onkologische Chemotherapie
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung mit einem Krankentransportwagen (KTW), sofern eine medizinisch-fachliche Betreuung oder die besondere Ausstattung eines Krankentransportwagens erforderlich ist.

Ohne vorherige Genehmigung

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, PKW, Taxis oder Mietwagen (auch Rollstuhltransporte oder Transport im Tragestuhl / Liegemietwagen) wenn Sie

  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“,
  • den Pflegegrad 4 oder 5
  • oder den Pflegegrad 3 zusätzlich zu einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung (beispielsweise den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“) haben.

Genehmigung beantragen!

Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme sind darüber hinaus:

  • Die Fahrt ist medizinisch notwendig.
  • Die Fahrt hängt mit einer unserer Leistungen zusammen.
  • Die Fahrt führt zur nächstgelegenen Behandlungsstätte.
  • Der gewählte Leistungserbringer (wenn nötig) ist unser Vertragspartner.
Eine Frau führt einen Mann mit einer Schiene am Hals am Arm.

Weitere Informationen.
Zur Kostenübernahme – für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung

Verordnung und ärztliche Bescheinigung.

Für Fahrten mit dem privaten PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Fahrten mit dem Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen werden vom Arzt oder von der Ärztin verordnet (Verordnung der Krankenbeförderung / Muster 4).

Mehr zum Thema sowie wie Sie die entsprechend notwendigen Dokumente erhalten, erfahren Sie unter

Fahrkosten: Verordnung und Genehmigung

Umfang der Kostenübernahme.

Die Höhe der Kostenübernahme hängt davon ab, welches Transportmittel Sie nutzen oder welches Ihnen ärztlich verordnet wurde.
Welche Kosten wir für öffentliche Verkehrsmittel, PKW, Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen übernehmen und welche Zuzahlungen gegebenenfalls anfallen, erfahren Sie unter

Fahrkosten: Transportmittel

Wichtig für Sie: Die Abrechnung von Fahrkosten übernimmt die IQVIA Health System Services GmbH für uns. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten

Ich bin im Urlaub. Werden meine Fahrkosten zur Dialyse auch hier übernommen?

Ja, eine Übernahme ist grundsätzlich möglich, wenn alle anderen Voraussetzungen zur Durchführung der Dialysebehandlung erfüllt sind.

Abhängig vom Urlaubsland und Ihrer Dialyseeinrichtung kann eine Direktabrechnung der Fahrkosten über Ihren Anspruchsnachweis erfolgen. Das kann zum Beispiel Ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder ein länderspezifischer Vordruck sein. 

Wenn die Direktabrechnung nicht möglich ist, reichen Sie den Antrag auf Kostenerstattung für im Ausland selbst bezahlte Sachleistungen (PDF, 315KB, Datei ist barrierefrei) im Anschluss an Ihre Dialysebehandlung mit den entsprechenden Quittungen über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT oder unser Kontaktformular bei uns ein. Wir prüfen dann die mögliche Erstattung Ihrer Fahrkosten.

  • Dialyse in Vertragseinrichtungen des ausländischen Versicherungsträgers:
    Die Erstattung erfolgt nach den im jeweiligen Aufenthaltsland geltenden Kassensätzen.
  • Dialyse in Nichtvertragseinrichtungen des ausländischen Versicherungsträgers und in Nichtvertragsstaaten:
    Die Erstattung erfolgt nach inländischen Kassensätzen.

Mehr Infos zur Fahrkostenerstattung

Übernimmt die KNAPPSCHAFT als meine Krankenkasse die Fahrkosten für meine Fahrt mit dem Taxi zum Arzt oder zur Ärztin?

Ja, wenn Sie

  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“,
  • den Pflegegrad 4 oder 5
  • oder den Pflegegrad 3 zusätzlich zu einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung (beispielsweise den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“) haben.

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
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