Selbsthilfeförderung.
Ich tausch mich mit anderen aus
Sie beschäftigt etwas, das Sie gerne mit anderen teilen würden? So geht es vielen Menschen. Damit Sie das Problem aus der Welt schaffen können, arbeitet die KNAPPSCHAFT eng mit Selbsthilfegruppen und -organisationen zusammen.
Und mit direkten Kontaktstellen für Menschen, die gezielt Hilfe suchen. Die Selbsthilfestrukturen und -projekte werden mit den jährlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln finanziert. 70 Prozent der Gelder fließen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung. So werden zum Beispiel die Kosten für Räume oder Fortbildungen abgedeckt.
Die wichtigsten Infos zur Selbsthilfeförderung.
Auf einen Blick
- Die KNAPPSCHAFT arbeitet mit dem Internetportal “schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht” zusammen.
- Junge Menschen zwischen 18 und 35 können sich dort mit betroffenen Menschen in Ihrer Nähe austauschen.
- Weitere Infos finden Sie unter schon-mal-an-selbtshilfegruppen-gedacht.de
Selbsthilfeförderung: Hilfe zur Selbsthilfe fördern.
Aktuelle Projekte, Antragsstellung und Fristen
Internetportale zur Selbsthilfe
Sie sind zwischen 18 und 35 und möchten sich gerne mit betroffenen Menschen in Ihrer Nähe austauschen? Dann sind Sie hier richtig. Im Internetportal "schon-mal-an-selbtshilfegruppen-gedacht" finden Sie den Kontakt zu jungen Menschen, denen es genau so geht.
Weitere Informationen finden sie unter schon-mal-an-selbtshilfegruppen-gedacht.de.
Allgemeine Informationen zur Nutzung von Projektfördermitteln.
Wie bereits erwähnt fließen 70 Prozent der Gelder in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Die verbleibenden Mittel (30 Prozent) werden von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden individuell verteilt. Sie können die Gelder für Projekte einzelner Selbsthilfeorganisationen oder -gruppen vergeben, die ihnen besonders am Herzen liegen. Kommt es dann doch einmal vor, dass nicht alle Fördermittel genutzt werden, werden sie im Folgejahr berücksichtigt. Hier stehen sie dann der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung.
Förderung auf Bundesebene.
Auf Bundesebene fördert die KNAPPSCHAFT ebenfalls Projekte. Folgende Projekte wurden im letzten Jahr durchgeführt:
- Projekte von Bundesorganisationen (PDF, 60KB, Datei ist barrierefrei)
- Ansprechpersonen der KNAPPSCHAFT (PDF, 130KB, Datei ist barrierefrei)
- Antrag Projektförderung Bund 2026 (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Verwendungsnachweis Projektförderung Bund 2025 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Ausfüllhilfe zum Projektantrag Bund 2025 (PDF, 311KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Förderung auf Landesebene.
Förderverfahren und Antragsformulare werden von den gesetzlichen Krankenkassen in den Ländern festgelegt und bereitgestellt. Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente der KNAPPSCHAFT zur Antragstellung für Selbsthilfeorganisationen/Kontaktstellen auf Landesebene und Selbsthilfegruppen, sowie die Ansprechpersonen der KNAPPSCHAFT in Ihrem Bundesland:
Dokumente zur Antragstellung für eine Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen/Kontaktstellen auf Landesebene:
- Antragsunterlagen für die Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen / Kontaktstellen auf Landesebene (PDF, 228KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage 1: Strukturerhebungsbogen für Selbsthilfeorganisationen (PDF, 196KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage 2: Datenverwendungserklärung (PDF, 135KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage 3: Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20 h SGB V (PDF, 138KB, Datei ist nicht barrierefrei)
-
Merkblatt der KNAPPSCHAFT für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V (kassenindividuelle Förderung) (PDF, 154KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V (Krankenkassenindividuelle Förderung) (PDF, 107KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Belegliste (als Anlage zum Verwendungsnachweis-Krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung) (PDF, 127KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20 h SGB V (PDF, 103KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumente zur Antragstellung für eine Projektförderung für Selbsthilfegruppen:
- Antragsunterlagen für die Projektförderung für örtliche/ regionale Selbsthilfegruppen (PDF, 365KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage 1: Erklärung des Kontoinhabers (PDF, 114KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage 2: Datenverwendungserklärung (PDF, 135KB, Datei ist nicht barrierefrei)
-
Merkblatt der KNAPPSCHAFT für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V (kassenindividuelle Förderung) (PDF, 154KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V (Krankenkassenindividuelle Förderung) (PDF, 107KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Belegliste (als Anlage zum Verwendungsnachweis-Krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung) (PDF, 127KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20 h SGB V (PDF, 103KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Förderung in Nordrhein-Westfalen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in Nordrhein-Westfalen fördern und unterstützen Selbsthilfeangebote finanziell. Wie? Mit Zuschüssen auf Landes- und auch auf örtlicher Ebene. In diesem Jahr wurden circa 80 Landesorganisationen in Nordrhein-Westfalen gefördert. Hinzu kommen über 3.200 regionale Selbsthilfegruppen in den Städten und Kreisen. Sie möchten noch mehr Informationen zu den Selbsthilfe-Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen?
- gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
- Ansprechpersonen in Nordrhein-Westfalen (PDF, 88KB, Datei ist barrierefrei)
Antragstellung - Diese Fristen gelten.
Selbsthilfegruppen können bis zum 15. Februar Fördermittel für das jeweilige Förderjahr beantragen. Alle Informationen, Ansprechpersonen und Anträge finden Sie auf der Internetseite der Selbsthilfekoordination Bayern.
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene können bis zum 31. Dezember Fördermittel für das darauffolgende Förderjahr beantragen. Der Runde Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern berät die Landesorganisationen zu allen Fragen der Selbsthilfeförderung und nimmt die Anträge entgegen. Informationen und Anträge gibt es auf der Internetseite der Selbsthilfe LAG Bayern.