Krankenversicherung für Midijobber oder Minijobber.
Was ist der Unterschied?
Minijobber und Minijobberinnen sind nicht krankenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt lediglich Pauschalbeiträge, aus denen jedoch keine Leistungsansprüche entstehen. Abgesichert ist der Minijobber/die Minijobberin zum Beispiel durch die Familienversicherung. Bei Krankheit erhalten Minijobber und Minijobberinnen nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung kein Krankengeld.
Midijobber und Midijobberinnen sind versicherungspflichtig in der Krankenversicherung aufgrund ihrer Beschäftigung. Die Beiträge werden auf Grundlage einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme und dem Beitragssatz der Krankenkasse berechnet. Sind Midijobber oder Midijobberinnen krank, erhalten Sie nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Krankengeld von der Krankenkasse.