Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen bekommen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung. Plus 224 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Der Wohngruppenzuschlag ist zweckgebunden. Er sichert das gemeinschaftliche Wohnen in der Gruppe. Und ist für eine Person bestimmt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten ausübt. So bekommen Sie den Zuschlag:
Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF, 332KB, Datei ist barrierefrei)