Sie müssen sich von der Arbeit freistellen lassen, um kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder zu übernehmen und möchten dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten? In solchen Fällen könnte das Pflegeunterstützungsgeld für Sie in Frage kommen. Dabei handelt es sich um eine Form der Unterstützung für pflegende Angehörige.
Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie dürfen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin für bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben. Dafür erhalten Sie eine Lohnersatzleistung. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.
Was genau darunter verstanden wird, welche Anspruchsvoraussetzungen es gibt, wie es sich berechnet und wer es zahlt – erfahren Sie auf dieser Seite.