Im Pflegegrad 1 haben Sie einen Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, weil Ihre Selbstständigkeit kaum eingeschränkt ist.
Sie bekommen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder als Zuschuss zur vollstationären Pflege.
Was Sie noch nutzen können: Pflegeberatung, Beratung in der Häuslichkeit, zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen, bestimmte Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen und Pflegekurse für Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.