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Welche Leistungen erhalte ich bei Pflegegrad 1?
Wir informieren

Für pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 1 gibt es einen eigenen Leistungskatalog. Aufgrund ihres im Vergleich zu pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 niedrigeren Hilfebedarfs haben sie nur einen Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. 

Das liegt daran, dass eine geringere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Der Pflegeaufwand ist daher vergleichsweise gering. Im Vordergrund stehen Leistungen, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen.

Eine Pflegerin und eine ältere Frau sitzen an einem Tisch und informieren sich auf einem Tablet über die Leistungen bei Pflegegrad 1.

Die wichtigsten Infos.
Zu den Leistungen bei Pflegegrad 1

  • Für Personen mit Pflegegrad 1 gibt es einen eigenen Leistungskatalog.
  • Es besteht ein Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel zum monatlichen Entlastungsbetrag.
  • Im Vordergrund steht der Verbleib im eigenen Zuhause.

Welche Leistungen stehen Ihnen im Pflegegrad 1 zu?
Eine Übersicht für Sie

Der monatliche Entlastungsbetrag. 131 Euro

Im Pflegegrad 1 haben Sie einen Teilzugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, weil Ihre Selbstständigkeit kaum eingeschränkt ist. Beispielsweise haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Sie fragen sich daher eventuell, wieviel Geld Ihnen dann bei Pflegegrad 1 überhaupt zusteht? Wir haben die Antwort.

Sie können für Ihre Pflegesachleistung ihren monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nutzen. Gut zu wissen: Alle pflegebedürftigen Menschen in häuslicher Pflege (Grade 1 bis 5) haben einen Anspruch auf diesen Betrag. Denn er fördert die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag der Pflegebedürftigen. Und unterstützt somit auch Angehörige, die als Pflegeperson tätig sind.
Als pflegebedürftige Person mit Pflegegerad 1 können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag für verschiedene Leistungen nutzen:

Weitere Leistungen. Na klar

Folgende Leistungen können Sie außerdem in Anspruch nehmen:

  • Pflegeberatung: Diese unterstützt Sie dabei, ihre persönlichen Bedürfnisse zu erkennen und darauf aufbauend die für Sie geeigneten Leistungen der Pflegekasse auszuwählen.
  • einen halbjährlichen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit
  • Versorgung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Einmalhandschuh)
  • zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder eines Haltegriffs im Badezimmer.

Welche Leistungen erhalte ich bei Pflegegrad 1?
Ein Fallbeispiel für Sie

Monika ist Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 und möchte gerne eine Haushaltshilfe einstellen, die Sie in Ihrem Alltag zu Hause unterstützt. Um diese anstellen zu können, erhält Sie Unterstützung von uns, wenn es sich dabei um eine Unterstützung im Alltag durch einen unserer anerkannten Leistungserbringer handelt. In Form des Entlastungsbetrags, den Monika für die Einstellung dieser Haushaltshilfe nutzen kann.  

Noch Fragen?

Sie haben noch keinen Pflegegrad aber möchten diesen beantragen oder sich informieren? Unter Die 5 Pflegegrade haben wir Ihnen weitere Informationen zum Thema bereitgestellt und häufig gestellte Fragen beantwortet. Klicken Sie sich einfach rein.

Individuelle Fragen können Sie uns gerne zum Beispiel über unser Kontaktformular stellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.