Sie fragen sich: Was kann ich tun, wenn mir die pflegerische Versorgung in der häuslichen Pflege nicht ausreicht?
Keine Sorge, damit sind Sie nicht allein. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn pflegende Angehörige den Tag über oder nachts auf der Arbeit sind. Genau in solchen Situationen kann Ihnen die Tages- und Nachtpflege helfen.
Diese bietet Ihnen als pflegebedürftige Person die Möglichkeit tagsüber oder nachts zusätzlich in einer teilstationären Einrichtung gepflegt zu werden. Ab Pflegegrad 2 zahlen wir Ihnen als Ihre Pflegeversicherung einen Betrag für die Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege:
- 721 Euro im Pflegegrad 2
- 1.357 Euro im Pflegegrad 3
- 1.685 Euro im Pflegegrad 4
- 2.085 Euro im Pflegegrad 5
Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege sind also, dass sie mindestens Pflegegrad 2 haben sowie häusliche Pflege in Anspruch nehmen, die nicht ausreichend ist oder durch diese ergänzt oder sichergestellt werden muss. Dies ist in § 41 SGB XI geregelt.
Sie haben Pflegegrad 1? Dann können Sie Ihren monatlichen Entlastungsbetrag für diese nutzen.